Corona-Krise-Bußgeld!
Bußgeldbescheid aufgrund der Corona-Krise erhalten oder wurden Sie geblitzt?
Wir helfen bundesweit!
Lassen Sie Ihre Ansprüche prüfen: https://www.auto-bussgeld-opfer.de/ (in Zusammenhang mit einem Auto) oder wegen der Corona-Epidemie: anfragen(at)auto-bussgeld-opfer.de
Das Coronavirus verändert unser aller Leben. Plötzlich müssen neue Vorschriften eingehalten werden und es gelten neue Bestimmungen (Social Distancing, Kontaktverbot, Ausgangssperren, Maskenpflicht u.s.w.)
Geschäfte und Läden mit einer Fläche von maximal 800 Quadratmetern dürfen teilweise wieder öffnen. In den Bundes-Ländern gelten unterschiedliche Regelungen bezüglich der Öffnung von Einkaufszentren, der Begrenzung der Verkaufsfläche größerer Geschäfte durch Absperrungen und des Starttermins für die Ladenöffnung u.s.w. Teilweise besteht eine Maskenpflicht. Es gibt neue Bußgeldbestimmungen.
Dies alles ist neu und es ist noch nicht abschließend geklärt, was hier für Pflichten tatsächlich bestehen und ob ein etwaiger Verstoß tatsächlich geahndet werden kann.
Wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben, kontaktieren Sie uns, wir können Ihnen helfen. Im Idealfall verfügen Sie über eine Rechtsschutzversicherung und haben bereits eine Deckungszusage erhalten.
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Wir unterstützen Verbraucher bei der Geltendmachung ihrer Ansprüche bezüglich des Abgasskandals.
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