Das sogenannte Trennungsjahr gehört zu den wichtigsten Voraussetzungen für einen Scheidungsantrag.
Wie der Name schon verrät, dauert es exakt 12 Monate und beginnt an dem Tag, an dem die Ehepartner „von Tisch und Bett“ getrennt sind.
So einfach, wie es sich anhört, ist es aber nicht.
Dieser Beitrag zeigt Ihnen die kleinen und großen Fallstricke und was Sie dagegen tun können.
Erfahren Sie außerdem, was Sie beim Thema Trennungsunterhalt beachten sollten!
1. Eine schnelle Scheidung ohne Trennungsjahr?
Das Scheitern einer Beziehung ist für die Beteiligten oft schwer. Bei einigen Paaren sind die Fronten jedoch so verhärtet, dass sie sich eine möglichst schnelle Scheidung wünschen. Sie wollen auf gar keinen Fall länger an ihren Partner gebunden sein.
Das Wichtigste zuerst: Ja, es gibt tatsächlich die Chance auf eine schnelle Scheidung ohne Trennungsjahr. Dabei handelt es sich allerdings um eine Härtefallregelung, die an sehr strenge Voraussetzungen geknüpft ist.
Urteile zur Härtefallscheidung sind stets Einzelfallentscheidungen, so dass Sie unbedingt eine Fachanwältin damit beauftragen sollten, diesen Antrag zu stellen.
Grundsätzlich gelten folgende allgemeinen Voraussetzungen:
1. Die Ehe ist definitiv gescheitert.
2. Die Trennung wurde auch räumlich vollzogen.
3. Es liegt ein wichtiger Grund in der Person des Ehepartners.
4. Der wichtige Grund wurde ausführlich und im Detail erläutert.
Ob ein Richter die vorgetragenen Gründe dann tatsächlich als ausreichend für eine Härtefallscheidung hält, ist offen. Fragen Sie deshalb zuvor unbedingt eine Anwältin um Rat. Als Gründe können gelten allgemein eine Drogen- oder Alkoholsucht des Ehepartners, häusliche Gewalt, aber auch die Familiengründung mit einer anderen Person.
2. Wenn es ohne Trennungsjahr nicht geht
Im normalen Scheidungsverfahren gehört das Trennungsjahr, wie bereits geschildert, zu den zwingenden Voraussetzungen einer erfolgreichen Scheidung. Wichtig ist, vor Gericht mit offenen Karten zu spielen.
Schon die Falschangabe des Datums, an dem das angebliche Trennungsjahr begann, kann erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Dazu gehören:
– Das gesetzliche Erbrecht entfällt.
– Der Versorgungsausgleich wird verkürzt.
– Der Zugewinnausgleich erfolgt zu einem früheren Stichtag.
So schnell Sie die Scheidung auch hinter sich bringen möchten, eine mutwillige Verkürzung des Trennungsjahres kann auch dazu führen, dass die Verfahrenskostenhilfe widerrufen wird.
Zusätzlich können Steuernachzahlungen fällig werden und im schlimmsten Fall drohen sogar strafrechtliche Konsequenzen. Vermeiden Sie dies unbedingt und fragen Sie im Zweifel eine Fachanwältin um Rat.
3. Warum gibt es das Trennungsjahr überhaupt?
Das Trennungsjahr wurde vom Gesetzgeber eingeführt, um dem Ehepaar die Gelegenheit zu geben, sich über ihren Scheidungswunsch wirklich klar zu werden. Rechtlich gesehen markiert es die endgültige Loslösung vom Ehepartner und ist somit die Voraussetzung dafür, dass die Scheidung durchgeführt wird (§ 1566 BGB).
Hierzu gehört auch, dass die häusliche Gemeinschaft aufgegeben wird (§ 1567 BGB).
Tipp: Um spätere Streitigkeiten vor Gericht zu vermeiden, etwa, weil einer der Ehepartner die Scheidung gar nicht will, empfiehlt es sich, den Trennungswunsch schriftlich zu formulieren und dem Ehepartner vor Zeugen zu übergeben. Damit wird der Beginn des Trennungsjahres nachweislich festgeschrieben.
4. Das ist bei einer Trennung zu beachten
Sobald Sie Ihren Trennungswunsch geäußert haben, sollten Sie sich – nach Möglichkeit gemeinsam – einen Überblick über Ihre jeweiligen Einnahmen und Ausgaben sowie Ihr Vermögen machen. Spätestens jetzt kann eine Fachanwältin Ihnen dabei helfen, kostspielige Fehler zu vermeiden.
Der wirtschaftlich schlechter gestellte Ehepartner hat unter Umständen Anspruch auf Unterhalt im Trennungsjahr.
Unterhalt im Trennungsjahr erhalten Sie übrigens nur, wenn Sie ihn selbst beantragen. Es handelt sich hierbei also um keinen Automatismus. Ob Sie einen Unterhaltsanspruch haben, hängt davon ab, ob Sie zum einen bedürftig und der Ehepartner leistungsfähig ist.
Ob Sie die Voraussetzungen für Unterhalt im Trennungsjahr erfüllen, erfahren Sie ebenfalls von einem Fachanwalt für Familienrecht.
5. Trennungsunterhalt berechnen
Um den Trennungsunterhalt zu berechnen, benötigen Sie Kenntnisse über die Höhe des verfügbaren Gesamteinkommens. Der Unterhaltsanspruch beläuft sich in der Regel auf drei Siebtel des bereinigten Nettoeinkommens des Unterhaltspflichtigen, da dieser einen sogenannten Erwerbstätigenbonus in Höhe von einem Siebtel des Einkommens erhält.
Voraussetzung dafür ist, dass der Unterhaltsberechtigte über kein eigenes Einkommen verfügt. Arbeiten beide Ehepartner, erhält der Unterhaltsbedürftige drei Siebtel aus der Differenz beider Einkommen.
Es ist nicht immer einfach, den Trennungsunterhalt korrekt zu berechnen, insbesondere dann, wenn der Ehepartner sich weigert, seine Vermögensverhältnisse offen zu legen.
Lassen Sie deshalb besser eine Fachanwältin den Trennungsunterhalt berechnen. Sie wird alle notwendigen Schritte einleiten.
6. Zugewinn im Trennungsjahr
Es ist der Normalfall, dass Ehepaare im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben. Lediglich anderslautende Eheverträge können hier einen Unterschied machen.
Im Falle einer Scheidung wird das Anfangsvermögen der Ehepartner mit dem Endvermögen verglichen, das der jeweilige Partner zum Zeitpunkt der Zustellung des Scheidungsantrags hatte.
Falls einer der Ehepartner im Laufe der Ehe mehr erwirtschaftet, wird diese Differenz ausgeglichen. Stichtag für die Berechnung des jeweiligen Endvermögens ist das Datum, an dem der Scheidungsantrag gestellt wurde. Gewinnen Sie also vorher im Lotto, fällt der Gewinn in den Zugewinn im Trennungsjahr.
Fazit
Eine Scheidung ist oft nicht nur schmerzhaft, sondern kann auch erhebliche finanzielle Konsequenzen haben. Ganz gleich, ob Sie der Besserverdienende oder der mittellose Verlassene sind – holen Sie sich unbedingt eine Fachanwältin für Familienrecht an die Seite.
Nur so ist eine saubere und faire Scheidung mit oder ohne Trennungsjahr möglich.
Haben Sie weitere Fragen zu den Themen Trennungsjahr und Trennungsunterhalt, oder benötigen eine rechtliche Beratung? Dann rufen Sie uns an unter 0511 – 22 00 53 30 oder schreiben Sie eine E-Mail an [email protected].
Quelle: https://kellermann-kohlrautz.de/trennungsjahr-und-trennungsunterhalt/
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