KTG Agrar: Unternehmensteile verkauft – Anleger vor Verlusten
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Die insolvente KTG Agrar SE macht beim Verkauf ihrer Unternehmensteile Fortschritte. Dass das Geld in die Taschen der geschädigten Anleger spült, ist aber eher nicht zu erwarten.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Wie die KTG Agrar SE am 15. September mitteilte, ist ein wesentlicher Teil des Verwertungsprozesses inzwischen abgeschlossen. Nach Unternehmensangaben wurden die meisten Agrar-Aktivitäten in Deutschland sowie die 50-prozentige Beteiligung an der KTG Energie AG im Wesentlichen verkauft. Zum Verkaufspreis machte der insolvente Agrarkonzern keine Angaben. Für die Beteiligungen des Unternehmens in Rumänien und Litauen würden noch gesonderte Verkaufsverhandlungen geführt.
Ob die Anleger der beiden Mittelstandsanleihen der KTG Agrar vom Verkauf der Unternehmensteile etwas haben, ist aber ungewiss. Große Hoffnungen dürften aber nicht angebracht sein. Denn schon vor einigen Tagen hatte der zuständige Sachwalter mitgeteilt, dass nur von einer äußerst geringen Insolvenzquote auszugehen sei. Das bedeutet, dass der größte Teil der 342 Millionen Euro, die die Anleger insgesamt investiert haben, verloren sein könnte.
Dennoch sollten die Anleger ihre Forderungen zur Insolvenztabelle bis zum 17. März 2017 anmelden. Denn nur angemeldete Forderungen können im Insolvenzverfahren berücksichtigt werden. Da die Aussichten auf eine Insolvenzquote gering sind und den Anlegern ein massiver finanzieller Schaden droht, können sie aber auch weitere rechtliche Möglichkeiten prüfen lassen. Dazu können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden.
Schadensersatzansprüche können gegen die Unternehmens- und Prospektverantwortlichen entstanden sein. Sollten sie falsche Angaben zur wirtschaftlichen Lage des Konzerns gemacht haben oder die Angaben in den Emissionsprospekten fehlerhaft sein, könnte dies zu Schadensersatzansprüchen führen. Immerhin ist der ehemalige KTG-Chef schon ins Visier der Staatsanwaltschaft gerückt.
Darüber hinaus können möglicherweise auch Forderungen gegen die Vermittler bzw. Anlageberater geltend gemacht werden. Auch sie hätten die Anleger umfassend über die Risiken ihrer Geldanlage aufklären müssen. Ist dies nicht geschehen, können Ansprüche auf Schadensersatz entstanden sein.
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