Kartellamt verhängt Strafen in Millionenhöhe gegen Fernsehstudios
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Das Bundeskartellamt verhängte gegen drei Fernsehstudios eine Millionenstrafe wegen des unzulässigen Austausches wichtiger Informationen. Illegale Absprachen konnten nicht nachgewiesen werden.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Drei Fernsehstudios haben offenbar zwischen 2011 und 2014 einen regen Informationsaustausch betrieben. Dabei sollen sie nach Medienberichten u.a. sensible Daten über Preise, Angebotsinhalte und andere wettbewerbsrechtlich relevante Themen ausgetaucht haben. Illegale Absprachen konnten den Unternehmen nicht nachgewiesen werden. Aber auch in dem ausführlichen Informationsaustausch sahen die Wettbewerbshüter einen Verstoß gegen das Kartellrecht. Das Kartellamt verhängte daher gegen zwei Studios Bußgelder in Höhe von insgesamt 3,1 Millionen Euro. Die hohe Kooperationsbereitschaft der Studios wurde bei der Höhe des Bußgeldes berücksichtigt. Das dritte beteiligte Studio kam als Kronzeuge ohne Bußgeld davon.
Der Fall zeigt, dass es nicht zu illegalen Absprachen über Preise, Angebote, Lieferzeiten, etc. kommen muss, um einen Verstoß gegen das Kartellrecht zu begehen. Schon ein reger Informationsaustausch über sensible Daten kann bedenklich sein, da dieser schon den fairen Wettbewerb erheblich behindern kann.
Verstöße gegen das Kartellrecht bzw. Wettbewerbsrecht können streng geahndet werden. Dabei muss es nicht bei den von Aufsichtsbehörden verhängten Bußgeldern bleiben. Von illegalen Absprachen oder anderen Verstößen betroffene Unternehmen können in vielen Fällen auch Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen. Auch Abmahnungen oder Unterlassungsklagen können die Folge sein.
Dabei müssen Verstöße gegen das Kartellrecht oder Wettbewerbsrecht nicht offensichtlich sein, sondern können auch ganz unbewusst geschehen. Schon scheinbar nebensächliche Details in den Verträgen können zu einem Verstoß führen und entsprechend unangenehme Konsequenzen nach sich ziehen. Daher kann es in vielen Fällen ratsam sein, Verträge von im Kartellrecht und Wettbewerbsrecht versierten Rechtsanwälten aufsetzen oder prüfen zu lassen. Auch zur Abwehr von Forderungen wegen vermeintlichen Verstößen sollte auf kompetenten juristischen Rat nicht verzichtet werden. Das gilt auch, wenn Forderungen wegen Wettbewerbsverstößen gegen andere Unternehmen durchgesetzt werden sollen.
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