• 26. November 2024

Verbrauchertipps zur Unister-Pleite, zum Versicherungsschutz für E-Bikes und mehr

ByPressemitteilungen

Jul 21, 2016

ARAG Experten geben Verbrauchertipps

Verbrauchertipps zur Unister-Pleite, zum Versicherungsschutz für E-Bikes und mehr

Unister-Pleite: Mit dem Sicherungsschein auf der sicheren Seite
Die Insolvenz des Reiseunternehmens Unister und einiger Tochterunternehmen versetzten in den vergangenen Tagen viele Urlaubshungrige in Schrecken. Für die meisten bleibt es wohl auch bei einem Schreck, beruhigen ARAG Experten. Kunden mit einem sogenannten Reisesicherungsschein bekommen, auch wenn die Reise nicht angetreten werden kann, zumindest ihr Geld zurück. Urlauber verlieren ihr Geld also auch dann nicht, wenn sie einem insolventen Reiseveranstalter auf den Leim gegangen sind. Das gilt übrigens auch dann, wenn der Veranstalter ein Betrüger ist. Der Europäische Gerichtshof entschied dazu, dass die Versicherung unabhängig von den Ursachen der Zahlungsunfähigkeit gelte und stärkte damit die Rechte von Urlaubern. Im konkreten Fall hatte ein Betrüger eine Pauschalreise vermittelt und dann wegen Insolvenz abgesagt. Die Versicherung musste in dem verhandelten Fall trotzdem zahlen (EuGH, Az.: C-134/11). Anders sieht es laut ARAG Experten allerdings für Kunden von solchen Unister-Tochterunternehmen aus, die bei der Buchung der Reise nur als Vermittler aufgetreten sind, etwa für eine Flugbuchung. Ob in diesen Fällen das Geld auch tatsächlich beim Vertragspartner – z.B. der Airline – angekommen ist, sollten die Kunden unbedingt erfragen!

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Kein Versicherungsschutz für E-Bikes
ARAG Experten warnen: Wer einen Unfall mit einem stromunterstützen Fahrrad baut, hat unter Umständen schlechte Karten. Denn je nach Motorstärke sind Schäden, die mit E-Bikes und Pedelecs verursacht werden, oft nicht durch die Haftpflichtversicherung abgedeckt. Und wenn sie doch in die Versicherung eingeschlossen sind, dann meist nur bis zu einer Leistung von höchsten 250 Watt und einer Höchstgeschwindigkeit von 25 Kilometern pro Stunde. Die ARAG Experten weisen deshalb darauf hin, dass Besitzer schnellerer Elektro-Fahrräder verpflichtet sind, diese zu versichern, wie es auch Mofa-Fahrer machen müssen.

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Abschied von Kinderrabatten in der Luft
Kinder von zwei bis elf Jahren fliegen günstiger in den Urlaub als Erwachsene. Doch die Rabatte fallen immer geringer aus. Während vor einigen Jahren noch bis über 30 Prozent Ersparnis auf den Flugpreis des Nachwuchses drin waren, erreichen Kinderermäßigungen heutzutage nur selten 20 Prozent. Am Ende ist die Ersparnis auf das Kinderticket nach Angaben der ARAG Experten aber noch deutlich niedriger. Denn viele Fluggesellschaften gewähren den Rabatt nur auf den reinen Flugpreis und nicht auf Steuern und Gebühren. Und gerade bei den Gebühren wird gerne getrickst, indem immer mehr Kosten als Gebühren aus dem Flugpreis herausgerechnet werden. Damit schrumpft der zu ermäßigende Preis auf ein Minimum, so dass es kaum noch einen Unterschied zum Erwachsenenticket gibt. Die ARAG Experten raten Flugreisenden daher einen genauen, vergleichenden Blick auf die Kinderrabate der Airlines zu werfen – er lohnt sich!

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Fristen verjähren nicht an Wochenenden
ARAG Experten weisen Steuerzahler darauf hin, dass Steueransprüche vier Jahre lang bestehen und nicht mit Ablauf des 31. Dezembers verjähren können, wenn dieser Tag ein Samstag oder Sonntag ist. In einem konkreten Fall hatte ein Mann, der es scheinbar wenig eilig hatte, Geld vom Finanzamt zurückzubekommen, seine Steuererklärung aus 2007 erst am 2. Januar 2012 abgegeben, weil der 31. Dezember 2011 ein Samstag war. Zu spät, wie das Finanzamt meinte, da die Festsetzungsfrist offiziell am letzten Tag des Jahres 2011 geendet hatte. Und statt einer Steuerrückzahlung bekam der Mann eine Verjährungsmeldung vom Finanzamt. Der Mann klagte am Ende erfolgreich und bekam eine saftige Steuerrückzahlung. Die Verjährung trat nämlich erst mit Ablauf des nächsten Werktages, also des 2. Januars 2012, ein. Nach Auskunft der ARAG Experten ist auch dieses Jahr wieder eine Ausnahme drin, denn der 31. Dezember 2016 ist wieder ein Samstag (Bundesfinanzhof, Az.: VI R 14/15).

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Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand auch über die leistungsstarken Tochterunternehmen im deutschen Komposit-, Kranken- und Lebensversicherungsgeschäft sowie die internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in 14 weiteren europäischen Ländern und den USA – viele davon auf führenden Positionen in ihrem jeweiligen Rechtsschutzmarkt. Mit 3.800 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von mehr als 1,7 Milliarden EUR.

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