• 25. November 2024

Das Straßenverkehrsgesetz aus dem Jahr 1953 kann nicht die Antwort auf das autonome Fahren sein

ByPressemitteilungen

Jul 11, 2016

Ethiker und Juristen müssen ihre Hausaufgaben machen

Von Ansgar Lange. Der Tod eines Tesla-Fahrers wird diese Zukunftstechnik nicht mehr aufhalten: Das selbstfahrende Auto kommt so sicher wie das Amen in der Kirche. Doch es ist höchste Zeit, dass sich nicht nur die Autowelt mit dem autonomen Fahren beschäftigt, sagt der Personalexperte Michael Zondler.

„Die Autoindustrie arbeitet mit Hochdruck an diesem Thema. Der Bedarf an Fachkräften, die sowohl die herkömmlichen Ingenieurstugenden als auch profunde IT-Kenntnisse mit sich bringen, ist riesig. Ich mache mir keine Sorgen darum, dass Audi, BMW, Daimler und Co. diesen Megatrend verschlafen. Sie arbeiten mit Hochdruck daran. Das merken wir in unserem Tagesgeschäft. Was in Deutschland allerdings noch fehlt, ist eine breite gesellschaftliche Debatte über das autonome Fahren. Denn diese technische Revolution ist so gigantisch, dass sie nicht nur auf den Motor-Seiten der Zeitungen und in den Auto-Fachmagazinen abgebildet werden sollte. Hier geht es auch um Fragen der Moral. Es sind also Ethiker und Philosophen gefragt. Und ganz wichtig: Der rechtliche Rahmen muss neu gefasst werden. Das Straßenverkehrsgesetz der Bundesrepublik Deutschland vom 23. Januar 1953 kann nicht die Antwort auf diese gigantische Herausforderung sein, auch wenn natürlich einige Vorschriften des Gesetzes inzwischen angepasst wurden“, sagt Zondler, Geschäftsführer des Beratungsunternehmens centomo http://www.centomo.de , das eng mit der deutschen Automobilzuliefererindustrie zusammenarbeitet.

In den USA ist man hier schon wesentlich weiter, schreibt Christoph Enaux von der Wirtschaftskanzlei Greenberg Traurig im Manager Magazin. Die US-Straßenverkehrsbehörde NHTSA arbeite derzeit an Leitlinien, die im Juli veröffentlicht würden und Vorgaben für die aktuell noch sehr unterschiedlichen bundesstaatlichen Regelungen zum automatisierten Fahren aufstellen sollten. Zur Begleitung dieses Prozesses habe sich im April mit der „Self-Driving Coalition for Safer Streets“ eine neue mächtige Lobby-Allianz gebildet, der neben Technologiegrößen wie Uber, Lyft oder Google auch Autobauer wie Ford oder Volvo angehörten. Geleitet werde die Initiative von David Strickland, einem ehemaligen Chef der NHTSA.

Doch in Deutschland kommt man nicht so richtig in die Pötte, so der Autor: „Auch in Deutschland diskutiert man seit einigen Jahren über den Rechtsrahmen für autonomes Fahren – allerdings bislang ohne Ergebnis. Das deutsche Straßenverkehrsrecht schreibt noch immer vor, dass jedes Fahrzeug einen Fahrer haben muss, der jederzeit in der Lage ist, dieses selbst zu steuern und sich über alle Assistenzsysteme hinweg zu setzen.“

Das amerikanische Wissenschaftsmagazin Science hat jüngst eine Umfrage durchgeführt über eine „Moral für das selbstfahrende Auto“ (Neue Zürcher Zeitung http://www.nzz.ch ). Wie die NZZ berichtet, sprach sich demnach ein Großteil der Befragten für selbstfahrende Autos aus, deren Software bei unvermeidbaren Unfällen die Zahl der Opfer minimiert – auch wenn das bedeute, die Insassen des Autos zu opfern. In Deutschland, so der NZZ-Autor Robert Gast, verstoße es aber gegen die Verfassung, in Gesetzen Menschenleben abzuwägen. Bevor selbstfahrende Fahrzeuge durch unsere Städte und über unsere Autobahnen düsen, müssen diese Fragen diskutiert und im Sinne eines gesellschaftlichen Konsenses geklärt werden.

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