MS Conti Alexandrit insolvent
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Nur sechs Jahre nach der Auflage ist der Conti Schiffsfonds MS Conti Alexandrit pleite. Anleger müssen nach der Insolvenz hohe Verluste bis hin zum Totalverlust ihrer Einlage befürchten.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Erst im Juni 2016 hat die Conti Unternehmensgruppe den Schiffsfonds MS Conti Alexandrit aufgelegt. Anleger konnten sich mit einer Mindestbeteiligung von 25.000 Euro an dem Bulker beteiligen. Insgesamt wurden rund 14,6 Millionen Euro bei Anlegern eingesammelt. Dieses Geld könnte nun verloren sein. Das Amtsgericht Lüneburg hat am 30. Juni 2016 das vorläufige Insolvenzverfahren über die Conti 173. Schifffahrts-GmbH Bulker KG MS Conti Alexandrit eröffnet (Az.: 56 IN 58/16).
Die Beteiligung an dem Schiffsfonds MS Conti Alexandrit verlief für die Anleger eher enttäuschend. Das lag u.a. daran, dass sie schnell eine Hiobsbotschaft verkraften mussten. Ursprünglich war der Frachter für zwölf Jahre fest verchartert. Doch der Charterer ging 2013 in die Insolvenz. Die erforderlichen Charterraten konnten in dem schwierigen Marktumfeld nicht erreicht werden. Letztlich blieb offenbar nur noch der Gang zum Insolvenzgericht. Für die Anleger kann das gleichbedeutend mit hohen finanziellen Verlusten sein. Um sich gegen den Schaden zu wehren, können sich die Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden.
Seit dem Ausbruch der Finanzkrise 2008 ist die Handelsschifffahrt in schwere Fahrwasser geraten. Nachdem in den Boomjahren Überkapazitäten aufgebaut worden waren, ging die Nachfrage bei gleichzeitig sinkenden Charterraten zurück. Das bekam letztlich auch der Schiffsfonds MS Conti Alexandrit zu spüren.
Trotz der Krise wurden auch im Jahr 2010 Beteiligungen an Schiffsfonds in den Beratungsgesprächen häufig noch als sichere und renditestarke Kapitalanlage dargestellt. Allerdings hätten im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung auch die Risiken deutlich aufgezeigt werden müssen. Für die Anleger wiegt dabei das Totalverlust-Risiko besonders schwer. Erfahrungsgemäß wurden die Risiken in den Beratungsgesprächen aber oft verschwiegen oder nur unzureichend dargestellt, so dass dann Schadensersatzansprüche wegen einer fehlerhaften Anlageberatung geltend gemacht werden können.
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