Die Kosten, die für eine Scheidung eingeplant werden müssen, setzen sich aus mehreren Elementen zusammen. Dazu gehören in erster Linie die Prozessgebühren, die für das vom Gericht durchgeführte Scheidungsverfahren erhoben werden. Da es in Deutschland nicht möglich ist, eine Scheidung ohne Rechtsbeistand durchzuführen, kommen die Kosten für den Fachanwalt für Familienrecht noch hinzu.
Wie berechnen sich die Gerichtskosten für die Scheidung?
Die Grundlage der Berechnung ist das Gesetz zu den Gerichtskosten in Familiensachen, kurz FamGKG genannt. Als Grundlage dienen das Einkommen und das Vermögen der an einer Scheidung beteiligten Parteien. Diese Parameter liegen dem Streitwert zugrunde. Da es keine Verteilung der Kosten einer Scheidung nach „schuldig“ und „unschuldig“ gibt, findet eine Quotelung der Gerichtsgebühren nach dem Einkommen statt. Muss das Gericht bei einer Scheidung auch Ansprüche zum Trennungsunterhalt oder zum nachehelichen Unterhalt klären, bildet der geforderte Unterhalt für ein Kalenderjahr den Streitwert. Er addiert sich zu den Gerichtsgebühren, die für ein Scheidungsverfahren ohne Unterhaltsklärung gefordert werden. Das gilt analog auch für die Unterhaltsansprüche der aus der zu scheidenden Ehe hervorgegangenen Kinder. Der Streitwert wird im Amtsdeutsch bei Scheidungsverfahren auch als Verfahrenswert bezeichnet. Er wird im Rahmen des abschließenden Urteils endgültig festgesetzt, da hier in den meisten Fällen auch der rentenrechtliche Versorgungsausgleich mit einbezogen werden muss, der erst im Laufe des Verfahrens stattfindet.
Wer zahlt was für den Rechtsanwalt im Scheidungsverfahren?
Welche Gebühren ein Fachanwalt für Familienrecht bei einer Scheidung verlangen darf, ist in einer Anhangtabelle zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, kurz RVG, geregelt. Bei der außergerichtlichen Vertretung in Unterhaltssachen beispielsweise, besteht danach Vertragsfreiheit zwischen dem Anwalt und dem Mandanten. Bei der gerichtlichen Vertretung darf der Rechtsanwalt die im RVG vorgegebenen Gebührensätze nicht unterschreiten.
Wie berechnen sich die Kosten für den Scheidungsanwalt?
Bei den Anwaltsgebühren für eine Scheidung bildet der Gegenstandswert das Pendant zum Streitwert bei den Gerichtsgebühren. Die für die Kosten einer Scheidung in Frage kommenden Gebühren finden sich ergänzend in den Paragrafen 45, 48 und 51 des FamGKG. Wissenswert ist, dass die Gesamtkosten des Rechtsanwalts immer davon abhängig sind, welche Aspekte von ihm geklärt werden müssen. Durch Sorgerechtsregelungen oder vermögensrechtliche Auseinandersetzungen fallen immer Zusatzgebühren zu den Kosten der Vertretung im gerichtlichen Scheidungsverfahren an. Grundsätzlich haben die zu scheidenden Ehepartner die Kosten ihrer anwaltlichen Vertretung jeweils selbst zu tragen. Wer dazu nicht in der Lage ist, kann für das Scheidungsverfahren Beratungs- und Prozesskostenhilfe beantragen.
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