Schweiz verabschiedet sich vom Bankgeheimnis -Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung
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Die Schweiz hat sich praktisch vom Bankgeheimnis verabschiedet. Wer noch Schwarzgeld auf Schweizer Konten deponiert hat, muss mit der Entdeckung rechnen oder rechtzeitig eine Selbstanzeige stellen.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Unversteuerte Kapitaleinkünfte auf Schweizer Konten sind vor der Entdeckung durch deutsche Steuerfahnder nicht mehr sicher. Die Schweiz hat sich praktisch von ihrem Bankgeheimnis verabschiedet und wird sich ab 2018 am automatischen Informationsaustausch von Finanzdaten beteiligen. Spätestens dann lässt sich die Steuerhinterziehung nicht mehr vor dem Fiskus verbergen. Um in die Steuerlegalität zurückzukehren und eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung zu vermeiden, können Betroffene noch eine strafbefreiende Selbstanzeige stellen.
Das ist aber nur dann noch möglich, wenn die Tat noch nicht durch die Behörden entdeckt wurde. Sobald die Steuerhinterziehung aufgeflogen ist, liegt ein Sperrgrund für die Selbstanzeige vor. Da durch verschiedene Maßnahmen die Entdeckung unversteuerter Einkünfte immer wahrscheinlicher wird, sollten Steuersünder nicht mehr lange mit der Selbstanzeige warten. Trotz des Zeitdrucks sollte eine Selbstanzeige aber auch nicht übereilt gestellt werden. Denn sie muss nicht nur rechtzeitig erfolgen, sondern auch vollständig und fehlerfrei sein, damit sie wirken kann. Daher muss sie gründlich vorbereitet sein und jedes steuerrelevante Detail erfassen.
Für den Laien sind diese hohen Anforderungen in der Regel nicht zu meistern. Daher sollte die Selbstanzeige auch nicht im Alleingang oder mit Hilfe von Musterformularen verfasst werden. Die komplexen Vorgänge können so nicht erfasst werden und Fehler sind schon fast vorprogrammiert. Im Resultat schlägt die Selbstanzeige dann fehl und es droht weiterhin eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung. Das Strafmaß reicht dabei von Geldstrafen bis zu Freiheitsstrafen.
Damit das nicht passiert, sollten im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater hinzugezogen werden. Sie können die speziellen Gegebenheiten eines jeden Einzelfalls detailliert erfassen und wissen, welche Angaben die Selbstanzeige enthalten muss, damit sie auch tatsächlich strafbefreiend wirken kann.
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