Abgasskandal: VW fährt größten Verlust der Konzerngeschichte ein
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Abgasskandal und Rekordverlust – das bekommen auch die VW -Aktionäre zu spüren. Nach den Kursverlusten sinken auch die Dividenden. Noch können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Der Abgasskandal hat VW weiter fest im Griff. Klar ist, dass „Dieselgate“ der Volkswagen AG viel Geld kosten wird. Einen ersten Vorgeschmack präsentierte der Konzern jetzt. Auf Grund des Abgasskandals fuhr Volkswagen das schlechteste Ergebnis seiner Unternehmensgeschichte ein. Bedingt durch Rückstellungen für die Diesel-Affäre in Höhe von rund 16 Milliarden Euro liegt das Minus bei ca. 1,6 Milliarden Euro. Entsprechend liegen auch die Ausschüttungen für die Aktionäre nur noch im Cent-Bereich.
Auch wenn VW in den USA offenbar einen großen Schritt weitergekommen ist, ist nach wie vor nicht klar, wie teuer die Abgasmanipulationen im Endeffekt werden. Am 18. September 2015 wurde bekannt, dass Volkswagen die Abgaswerte bei rund 500.000 Dieselfahrzeugen in den USA manipuliert hat. Einige Tage später musste der Konzern einräumen, dass dies nur die Spitze des Eisbergs ist und weltweit etwa 11 Millionen Fahrzeuge von den Manipulationen betroffen sind. Die Aktie stürzte in der Folge regelrecht ab. VW-Aktionäre haben durch den Skandal viel Geld verloren. Sie haben nach wie vor die Möglichkeit, Ansprüche auf Schadensersatz geltend zu machen. Dazu können sie sich an im Aktienrecht kompetente Rechtsanwälte wenden.
Nach wie vor steht die entscheidende Frage im Raum, wann die Konzernspitze von den Manipulationen wusste. Es gibt allerdings diverse Hinweise, dass dies schon vor dem 18. September 2015 der Fall war. Nach dem Wertpapierhandelsgesetz hätte VW Insider-Informationen, die den Kurs der Aktie maßgeblich beeinflussen können, unmittelbar im Zuge einer Ad-hoc-Meldung veröffentlichen müssen. Das ist offenbar nicht geschehen und der Konzern dürfte damit gegen seine Informationspflichten verstoßen und sich somit auch schadensersatzpflichtig gemacht haben.
Schadensersatzansprüche können auch im Wege eines Musterverfahrens nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz, kurz KapMuG-Verfahren, geltend gemacht werden. Ein KapMuG-Verfahren ist in etwa vergleichbar mit Sammelklagen in den USA. Die Klagen der Anleger werden in einem Musterverfahren gebündelt. In diesem Verfahren werden die Ansprüche dann verbindlich für alle Kläger geregelt.
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