• 24. Dezember 2024

Kündigung vom Arbeitgeber erhalten – drei wichtige Tipps für Arbeitnehmer

ByPressemitteilungen

Dez 28, 2015

Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.

Arbeitnehmer, die eine Kündigung erhalten, geraten im ersten Moment oft in Panik. Zukunftsängste und Enttäuschungen bestimmen das Denken. Dabei ist gerade in einer solchen Situation ein klarer Kopf gefragt. Nachfolgend wichtige Tipps, die Arbeitnehmer in einer solchen Situation beachten sollten.

1. Sofort anwaltlich beraten lassen

Man hat als Arbeitnehmer grundsätzlich in drei Wochen Zeit sich mit einer Kündigungsschutzklage gegen die Kündigung zu wehren. Diese Zeit sollte man allerdings nicht abwarten. Manchmal kann eine Kündigung zum Beispiel mangels ordnungsgemäßer Bevollmächtigung zurückgewiesen werden. Das Verhalten bei der Bundesagentur für Arbeit sollte ebenfalls vorab mit dem Rechtsanwalt besprochen werden, um zum Beispiel unnötige Sperrzeitbescheide zu vermeiden. Auch wenn noch gar keine Kündigungen, sondern zunächst nur eine Anhörung zu arbeitsvertraglichen Pflichtverstößen oder gar nur eine Abmahnung erhalten hat, sollte sich umgehend anwaltlich beraten lassen. Häufig dienen solche Maßnahmen der Vorbereitung einer Kündigung und es ist sinnvoll, hier rechtzeitig Verteidigungsstrategien vorzubereiten und in die Wege zu leiten.

2. Weiterbeschäftigungsinteresse behaupten

Arbeitnehmer sind nach Erhalt einer Kündigung regelmäßig derart enttäuscht oder gar wütend, dass sie überhaupt keine Lust mehr haben, bei dem Arbeitgeber weiterzuarbeiten. Das sollte man dem Arbeitgeber auf keinen Fall zeigen. Eine hohe Abfindung lässt sich regelmäßig nur erstreiten, wenn der Arbeitnehmer bereit ist, zumindest zu behaupten und dies auch gerichtlich durchzusetzen, beim Arbeitgeber weiter beschäftigt zu werden. Warum sollte der Arbeitgeber einer Abfindung zahlen, wenn der Arbeitnehmer freiwillig bereit ist zu gehen?

3. Kündigungsschutzklage regelmäßig finanziell lohnend

Kündigungsschutzklagen enden regelmäßig mit dem Abschluss eines gerichtlichen Vergleichs mit dem Inhalt einer Aufhebung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung. Die Abfindungen sind so hoch, dass sie die Kosten des gerichtlichen Verfahrens und des Rechtsanwalts bei weitem übersteigen. Fazit: für den Arbeitnehmer bleibt genug übrig. Außerdem werden durch das Verfahren weitere Nachteile beim Bezug von Arbeitslosengeld (Sperrzeit, Ruhen des Arbeitslosengeldanspruches) vermieden. Wichtige Ansprüche des Arbeitnehmers wie zum Beispiel Resturlaub, Zeugnis, Arbeitsbescheinigung, Überstundenvergütungen, Prämien, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld usw. können verbindlich geklärt werden.

16.12.2015

Videos und weiterführende Informationen mit Praxistipps zu allen aktuellen Rechtsfragen finden Sie unter: www.fernsehanwalt.com

Alles zum Arbeitsrecht: www.arbeitsrechtler-in.de

Spezialseite Kündigungsschutzklage für Arbeitnehmer: Hier können Sie prüfen, welche Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage in Ihrem Fall bestehen und wie die Aussichten sind, mit einer Kündigungsschutzklage entweder den Bestand des Arbeitsverhältnisses zu sichern oder eine gute Abfindung zu erzielen. Sie finden Formulare für eine Kündigungsschutzklage mit Ausfüllhinweisen. Es folgt eine ausführliche Darstellung des Ablaufs des Kündigungsschutzverfahrens mit Praxistipps für das Verhalten vor dem Arbeitsgericht. Des Weiteren finden Sie ein Muster für einen Aufhebungsvergleich mit typischen Formulierungen und Hinweisen zum Ausfüllen. Sie können zudem auf Muster für Widersprüche gegen Sperrzeitanordnungen der Bundesagentur für Arbeit und Kostenbeispiele zugreifen. Das besondere Angebot: der Onlinecheck für Ihre Kündigung zum Preis von 50 € zuzüglich MwSt.

Das alles hier: www.kuendigungsschutzklage-anwalt.de

Rechtsanwaltskanzlei
Bredereck & Willkomm
Rechtsanwälte in Berlin und Potsdam

Kontakt
Bredereck & Willkomm
Alexander Bredereck
Am Festungsgraben 1
10117 Berlin
030 4000 4999
[email protected]
http://www.recht-bw.de

Teile den Beitrag mit Freunden