VW Skandal: Audi räumt Einsatz unzulässiger Software ein
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/faelle/vw-volkswagen-ag.html Im VW Abgasskandal kommt der Volkswagen Konzern nicht zur Ruhe. Nun räumte auch die Konzern-Tochter Audi ein, eine in den USA unzulässige Software bereits seit 2009 eingesetzt zu haben.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Auch die Volkswagen -Tochter Audi rutscht in den Abgasskandal. Am 23. November räumte Audi ein, eine in den USA unzulässige Software bereits seit 2009 eingesetzt zu haben. Diese soll bei den größeren 3-Liter-Dieselmotoren eingesetzt worden sein. Betroffen sind Fahrzeuge von VW, Audi und Porsche. Die Vorwürfe der US-Umweltbehörden, dass auch bei größeren, von Audi entwickelten Dieselmotoren eine nicht zulässige Software verwendet wurde, hatte der Konzern zunächst zurückgewiesen. Nun die Kehrtwende. Eine vorsätzliche Täuschung wird von Audi allerdings bestritten. Rund 85.000 Fahrzeuge in den USA sollen mit der Software ausgerüstet sein.
Damit ist die Liste der Fahrzeuge mit einer unzulässigen Software noch ein Stück länger geworden. Schon seit Wochen ist bekannt, dass VW weltweit bei rund 11.000 Fahrzeugen eine Software zur Manipulation von Abgaswerten eingesetzt hat. Die VW-Aktie hat nach dem Bekanntwerden des Abgasskandals deutlich an Wert verloren. VW-Aktionäre müssen aber nicht zwangsläufig auf ihren hohen finanziellen Verlusten sitzen bleiben. Sie können Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen. Zur Prüfung und Durchsetzung ihrer Forderungen könne sie sich an im Aktienrecht kompetente Rechtsanwälte wenden.
Der VW-Konzern hätte unmittelbar nachdem er von den Ermittlungen in den USA wegen der Abgasmanipulationen Kenntnis erlangt hatte, diese Informationen im Wege einer Ad-hoc-Meldung veröffentlichen müssen. Nach dem Wertpapierhandelsgesetz müssen Insider-Informationen, die den Kurs der Aktie unmittelbar beeinflussen können, umgehend veröffentlicht werden. Dieser Pflicht ist der VW Konzern offenbar nicht nachgekommen und dürfte sich daher schadensersatzpflichtig gemacht haben.
Bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen rückt besonders die Frage in den Mittelpunkt, seit wann VW vom Einsatz der Manipulationssoftware wusste. Derzeit deutet vieles darauf hin, dass dies schon vor der Bekanntmachung durch die US-Umweltbehörde EPA der Fall war.
Schadensersatzansprüche können auch im Wege eines Musterverfahrens nach dem Kapitalanlage-Musterverfahrensgesetz (KapMuG-Verfahren) geltend gemacht werden. GRP Rainer Rechtsanwälte bereitet eine entsprechende Klage vor. Geschädigte Aktionäre können sich noch anschließen.
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