VW Skandal: Volkswagen dementiert neue Vorwürfe – Möglichkeiten der Aktionäre
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/faelle/vw-volkswagen-ag.html Im VW Abgasskandal werden neue Vorwürfe gegen den Konzern laut. Die US-Umweltbehörde EPA beschuldigt Volkswagen, weitere Dieselmotoren manipuliert zu haben. VW weist die Vorwürfe entschieden zurück.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Waren bislang nur Dieselfahrzeuge mit dem Motor E 189 aus dem Hause Volkswagen vom Abgasskandal betroffen, gibt es nun neue Vorwürfe der EPA. Die US-Umweltbehörde will auch bei größeren Fahrzeugen mit Drei-Liter-Motoren eine Software gefunden haben, die Abgaswerte manipulieren könnte. Betroffen sind nach Medienberichten verschiedene Audi-Modelle, der VW Touareg (Baujahr 2014) und der Porsche Cayenne (2015). VW hat die Vorwürfe entschieden zurückgewiesen und gleichzeitig umfassende Kooperationsbereitschaft mit der Behörde angekündigt, um die Sachverhalte rückhaltlos aufzuklären.
Schon im September war bekannt geworden, dass VW bei Dieselfahrzeugen mit dem Motor E 189 Abgaswerte manipuliert haben soll. Nach Konzernangaben sei die Manipulationssoftware weltweit in rund 11 Millionen Fahrzeugen verbaut worden. Die VW Aktie stürzte nach Bekanntwerden des Skandals ab, Aktionäre verloren viel Geld. Auf dem Schaden müssen sie allerdings nicht sitzen bleiben. Im Aktienrecht kompetente Rechtsanwälte können Schadensersatzansprüche geltend machen. Die Kanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte bereitet bereits Schadensersatzklagen für VW Aktionäre vor. Diese können auch als „Sammelklagen“ im Wege eines Musterverfahrens nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz, kurz KapMuG-Verfahren, geltend gemacht werden.
Inzwischen verdichten sich die Hinweise, dass VW schon im Frühling 2014 von den manipulierten Abgaswerten gewusst haben könnte. Zumindest der VW Chef in den USA räumte ein, schon zu diesem Zeitpunkt von den Unregelmäßigkeiten gewusst zu haben. Da der Konzern die Insider-Informationen nicht im Wege einer Ad-hoc-Meldung veröffentlicht hat, hat er möglicherweise gegen seine Informationspflichten und damit gegen das Wertpapierhandelsgesetz verstoßen. Dadurch könnten Schadensersatzansprüche der Aktionäre entstanden sein. Das gilt für VW Stammaktien und VW Vorzugsaktien ebenso wie für VW Anleihen oder Derivate auf Aktien. Da relativ kurze Verjährungsfristen gelten, sollten Aktionäre rechtzeitig handeln, wenn sie ihre Ansprüche geltend machen wollen.
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