Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen.
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Berlin und Essen.
Gerade in Mietrechtsstreitigkeiten ist immer wieder zu beobachten, dass an sich relativ harmlose Sachverhalte völlig eskalieren. So berichtete Spiegel online zum Beispiel am 05.08.2015 über einen Strafprozess. Vater und Sohn hatten sich mit ihrem Vermieter-Ehepaar gestritten. Am Ende war das Vermieter-Ehepaar tot. Vater und Sohn wurden freigesprochen, weil ihre Tatversion, wonach sie in Notwehr gehandelt hätten, vor Gericht nicht widerlegt werden konnte. Das Urteil hatte noch im Gerichtssaal für Tumulte gesorgt. Die Staatsanwaltschaft kündigte Revision gegen das Urteil an. Klar ist allerdings, dass in Strafprozessen der Grundsatz gilt: Im Zweifel für den Angeklagten. Daran ändert auch der Umstand, dass die Angeklagten im vorliegenden Fall die Spuren verwischten und die Leichen versteckten, nichts. Die Angeklagten hatten dies damit erklärt, dass sie Angst hatten, dass ihnen niemand diese Version glauben würde. Damit lagen sie offensichtlich auch nicht ganz falsch.
Um solche Fälle und Eskalationen generell zu vermeiden, gibt es relativ einfache Strategien. Ich empfehle immer, den Streit zu versachlichen. Wenn, wie im vorliegenden Fall, einer behauptet, der andere habe bei ihm Mietschulden, kann und sollte er diese vor Gericht einklagen. Deswegen wird häufig sinnloser Schriftverkehr produziert, man beleidigt sich. Häufig führt dies dann auch noch zu einer Kündigung des Mietverhältnisses und verschärft die wechselseitigen Aggressionen. Da es für die Beteiligten insbesondere auf Mieterseite regelmäßig um eine Menge geht (häufig steht die Existenz oder/und das Obdach auf dem Spiel), können solche Eskalationen dann in Extremfälle münden.
Fachanwaltstipp Mieter:
Wenn Sie der Meinung sind, dass Mietobjekt habe Mängel, gehen sie wegen der Mängel vor. Mindern Sie nicht einfach die Miete. Andernfalls kann dies zu einer Kündigung führen. Beleidigen oder bedrohen Sie auch nicht den Vermieter, denn dies kann erst recht zu einer Kündigung führen.
Fachanwaltstipp Vermieter:
Wenn Sie der Auffassung sind, der Mieter schulde ihnen Geld, klagen sie es ein. Wird ein kündigungsbegründender Zahlungsrückstand erreicht, können Sie das Mietverhältnis kündigen und Räumungsklage erheben. In allen Fällen sollten Sie sich aber unbedingt sachlich verhalten. Die direkte Begegnung mit den Mietern sollte vermieden werden. Grundsätzlich sind auch Freundschaftsverhältnisse zwischen Vermietern und Mietern regelmäßig keine gute Idee. Freundschaften enden manchmal schneller als das Mietverhältnis, und man ist dann gezwungen, weiter miteinander umzugehen. Extremsituationen, wie z. B. die oben beschriebene, gehen häufig sehr enge, unprofessionell freundschaftliche Beziehung zwischen den Beteiligten voraus.
23.09.2015
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