Trennungsväter e. V. fordern 50:50-Wechselmodell, Bundesaufsicht über Jugendämter/Qualifizierung und Qualitätssysteme/Ombudsstelle für Trennungsopfer
MÜNCHEN – 14 Tage Mama, 14 Tage Papa: Kinder von getrennt lebenden Paaren sollen abwechselnd bei Vater und Mutter leben. Für ein generelles „50:50-Wechselmodell“ im Unterhaltsrecht hat sich eine bundesweite Initiative von getrennt lebenden Eltern ausgesprochen. „Kinder werden im Zusammenwirken von Jugendämtern, Gutachtern und Familiengerichten systematisch vom Vater ferngehalten“, beklagte Thomas Penttilä (45), Vorsitzender von Trennungsväter e. V. (www.trennungsvaeter.de) , bei einem Pressegespräch am Dienstag in München. Der Verein mit Sitz im oberpfälzischen Amberg hat Sonderberaterstatus beim Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen (ECOSOC).
Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer und der Schauspieler Mathieu Carriere sind prominente Vertreter von bundesweit rund 1,5 Millionen Männern, die sich ein Schicksal teilen: Sie zahlen Unterhalt für ihre Kinder, ohne mit ihnen zu leben. Bundesweit kommen jedes Jahr rund 200.000 Kinder dazu, die von der Trennung ihrer Eltern betroffen sind. Etwa die Hälfte der betroffenen Kinder hat nach den Erfahrungen von Thomas Penttilä schon kurze Zeit nach der Trennung einen sehr seltenen oder gar keinen Kontakt mehr zum Vater. In rund 90 Prozent der Trennungen werden die Kinder den Müttern zugesprochen, die Väter häufig dämonisiert.
Die im Gesetz aufgestellte Regel, dass ein Elternteil das Kind betreut, der andere Teil den Bar-Unterhalt bezahlt, hat sich nach Ansicht von Penttilä weg von der Realität entwickelt. Immer mehr Väter wollen sich gleichberechtigt um die Kinder kümmern. Doch statt den Betreuungsaufwand anzuerkennen, werden engagierte Väter von einem Kartell aus Jugendämtern und Familiengerichten ausgebremst. Für „entsorgte“ Väter beginnt nach dem Verlust des Kindes der soziale Abstieg bis hin zum Suizid aus Verzweiflung.
Kontrolle und Transparenz im Familienrecht
Mehr Kontrolle und Transparenz in familienrechtlichen Verfahren soll dem Kindeswohl in Deutschland wieder mehr Vorrang verleihen. „Das Kartell von Ämtern und Familiengerichten darf Zahlvätern nicht länger ihre Kinder vorenthalten. Wir brauchen eine Ombudsstelle und Aufsichtsbehörde für die bundesweit 563 Jugendämter“, fordert Penttilä, „die sich um darum kümmert, dass das Grundgesetz und die Menschenrechtskonventionen der Vereinten Nationen eingehalten werden.“
Boomende Trennungsindustrie profitiert
Der Wirtschaftszweig „Trennungs-Industrie“ boomt: Beamte, Gutachter, Richter und Anwälte profitieren von immer mehr Opfern. Im Jahr 2013 gab es laut Statistischem Bundesamt 56.410 Verfahren um Umgangsstreitigkeiten an deutschen Gerichten, zehn Jahre zuvor waren es nur 35.156 gewesen. Auch in Bayern stieg diese Zahl deutlich – von 4.893 im Jahr 2003 auf 7.516 im Jahr 2013. Von Ehescheidungen waren im Jahr 2014 insgesamt 134.803 minderjährige Kinder betroffen. Über Kinder, deren Eltern zum Zeitpunkt der Geburt keine Partnerschaft hatten oder aber von durch Trennung von ledigen Eltern betroffene Kinder liegen keine verlässlichen Zahlen vor.
Jugendämter ohne Kontrolle
Deutschland muss laut Penttilä mehr Verantwortung in der Jugendfürsorge übernehmen: Sowohl Qualifizierung als auch die Einführung von Qualitätsmanagementsystemen seien dringend erforderlich. Der Staat habe seine Aufgaben bisher an die kommunalen Landratsämter delegiert, die sich nicht immer an internationale Rechte und Verträge halten. „Wie denn auch“, so Penttilä, „denn häufig kennen sie diese Verträge nicht.“ Diese Behörden seien mit den zunehmenden Streitigkeiten um Sorge- und Umgangsrecht teilweise heillos überfordert. „Die Jugendämter greifen ohne Kontrolle zum Schaden der Kinder in Familien ein“, prangert Penttilä an. Eine Aufsicht über die Jugendämter finde praktisch nicht statt, es gebe nur die Möglichkeit einer Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerde beim Landrat oder einer Rechtsaufsichtsbeschwerde bei der Bezirksregierung. Getrennten Elternteilen sei unangreifbar die Akteneinsicht beim Jugendamt verwehrt. Der Jugendhilfeausschuss der Landkreise sei zum Großteil mit Vertretern der freien Träger besetzt, die auf Aufträge der Jugendämter angewiesen seien. „Eine echte Kontrolle findet nicht statt.“
Schwachstelle Familiengerichte
Die meisten Richter seien in Familienangelegenheiten überhaupt nicht ausgebildet, kritisiert Reinhard Häring (57), Zahlvater-Aktivist aus dem niederbayerischen Pfarrkirchen (Lkr. Rottal-Inn). Wenn Väter vor Gericht um das Umgangs- und Sorgerecht kämpfen, stelle sich das Jugendamt in traditioneller Manier offen auf die Seite der Mutter. Mitarbeiter der Jugendämter seien vor Gericht „nicht der Wahrheit verpflichtet“, wie Häring als Verfahrensbeistand festgestellt hat. Als Entscheidungsgrundlage für die nicht unabhängig agierenden Gerichte seien in den meisten Fällen mangelhafte Gutachten im Spiel. Auf dieser Basis werden vielen Elternteilen das Sorgerecht entzogen und ganze Familien zerrissen. An den Familiengerichten werde Rechtsstaatlichkeit nur vorgetäuscht, so Häring. Letztlich entscheide ein Sozialpädagoge oder eine Sozialpädagogin des Jugendamtes über die Schicksale ganzer Familien. „Die Richter sollen mit ihrer Autorität helfen, den Willen der Jugendämter bei den Eltern durchzusetzen“, wie Penttilä aus Arbeitsanweisungen von Landesministerien und Landesjugendämtern an die Jugendämter und Familienrichter weiß. Eine gerichtliche Überprüfung sei im System nicht vorgesehen.
Krasser aktueller Fall
Krasser aktueller Fall für das Zusammenwirken von Jugendamt und Familiengerichten: Der Diplom-Informatiker Mike Werner (39) aus dem niederbayerischen Zeilarn (Lkr. Rottal-Inn) kämpft seit 2012 – derzeit in zweiter Instanz – um das alleinige Sorgerecht für seine elf und 14 Jahre alten Söhne. Er will mit der Veröffentlichung seines Falles anderen Vätern Mut machen und seine Erfahrungen auf dem Rechtsweg weitergeben.
Marathon vor den Gerichten
Für die Väter bleibt ein langer Marathon auf dem Gerichtsweg: Amtsgericht, Oberlandesgericht und Bundesverfassungsgericht. Endstation und letztendliche Korrekturfunktion hat laut Thomas Penttilä der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), der in den letzten Jahren in mehr als 20 Beschlüssen immer wieder die Bundesrepublik Deutschland wegen Menschenrechtsverletzungen in Familienrechtsverfahren verurteilt hat. „Meist spielt die Zeit für die Gerichte. Wenn die Kinder erwachsen sind, ist eine Entscheidung nur mehr Formsache“, sagt Reinhard Häring. Der Architekt hat zwölf Jahre mit dem Jugendamt und allen Gerichten aufwärts (Amtsgericht, Oberlandesgericht, Bundesverfassungsgericht) verhandelt. Aus den vier und sieben Jahre alten Buben sind inzwischen 16 und 19 Jahre alte Söhne geworden, die er in dieser Zeit nur zehnmal beim begleiteten Umgang und viermal vor Gericht gesehen hat.
Mangelhafte Gutachten
Eine weitere Kette im Kartell der Trennungsindustrie bilden für Thomas Penttilä die Gutachter. Wenn ein Vater das Jugendamt widerlegt hat, schlägt es einen Gutachter vor. In der Regel orientiert sich der Gutachter – meist auf Honorarbasis beschäftigt – am Willen der Jugendämter und der Gerichte. 75 Prozent aller Gutachten in familienrechtlichen Streitigkeiten in Deutschland sind mangelhaft. Das ist das Ergebnis einer Studie der IB-Hochschule Berlin, die das ZDF-Magazin „Frontal 21“ vorgelegt hat. „Diese Gutachten haben gravierende Mängel bei den Testverfahren und den Methoden der Gesprächsführung. Außerdem entsprechen sie nicht dem aktuellen Forschungsstand“, erklärt Werner Leitner, Professor für Angewandte Psychologie, der für die Studie 272 Familienrechtsgutachten aus den Jahren 2013 und 2014 aus allen Bundesländern untersucht hat. Bei der Auftragsvergabe würden häufig ominöse Privatunternehmen berücksichtigt, die gegen Provisionszahlungen die Aufträge nach Gutdünken vergeben. „Mit diesen mangelhaften Gutachten verdienen die Gutachter viel Geld. Auf der Strecke bleibt aber das Wohl der Familien und der Kinder“, so die Studie. „Die Hand, die füttert, wird nicht gebissen“, lautet das Fazit von Thomas Penttilä.
Über Trennungsväter e. V. (www.trennungsvaeter.de)
Der Trennungsväter e. V. ist im Jahr 2002 im oberpfälzischen Amberg gegründet worden. Inzwischen zählt er bundesweit 65 Mitglieder, Väter und Mütter. Vorsitzender ist Thomas Penttilä (45). Seit dem 8. April 2015 wurde dem Verein durch den Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen (ECOSOC) ein Sonderberaterstatus zuerkannt. Der Verein kann damit verstärkt seine Aktivitäten für die Interessen der Trennungskinder über die UNO-Gremien fortsetzen.
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