• 28. Dezember 2024

Steuertransparenzabkommen mit der Schweiz

ByPressemitteilungen

Sep. 18, 2015

Steuertransparenzabkommen mit der Schweiz

Steuerberater Roland Franz

Wer kann sich nicht an das Jahr 2014 erinnern und die Panikmache bezüglich der Aufdeckung von Konten in der Schweiz. Selbstanzeigen wurden en masse erstellt und der Fiskus freute sich über die Geldflut, die in die Haushaltskasse geschwemmt wurde. „Man kann zum heutigen Zeitpunkt nur wünschen, dass alle Betroffenen von der Möglichkeit einer Selbstanzeige Gebrauch gemacht haben, da bereits im letzten Jahr bekannt war, dass sich die Selbstanzeige ab 01.01.2015 verschärft und jetzt zu erheblich höheren Kosten führt“, hofft Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen, Velbert.

Nun ist es soweit. Die Europäische Kommission hat mit der Schweiz ein Steuertransparenzabkommen geschlossen. Ab dem Jahr 2018 werden EU-Mitgliedstaaten und die Schweiz automatisch Kontendaten austauschen.

Was im Gründungsjahr 1979 mit klassischer Steuerberatung begann, hat sich im Laufe der Jahre zu einem fachübergreifenden Full-Service-Angebot entwickelt. Die Kanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert ist seit mehr als 30 Jahren die erste Adresse für kompetente Steuerberatung, Rechtsberatung und mehr. Die rund 40 Mitarbeiter der drei Niederlassungen bieten individuelle, auf die jeweilige Situation angepasste, Lösungen. Die ersten Schritte zur Realisierung einer fachübergreifenden Mandantenberatung wurden bereits Anfang der 90er Jahre durch Kooperation mit einer Wirtschaftsprüfungspraxis und einer Rechtsanwaltskanzlei im gleichen Hause geschaffen. Heute bietet Roland Franz & Partner als leistungsstarke Partnerschaftsgesellschaft vielfältige Beratungs- und Serviceleistungen aus einer Hand, die für die Mandanten Synergieeffekte auf hohem Niveau sowie eine Minimierung des Koordinationsaufwandes gleichermaßen nutzbar machen.

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