27. Juli 2015. Wenn eine Hartz-IV-Familie Kindergeld bezieht, so wird dieses auf Sozialleistungen angerechnet. Deshalb wirkt sich die Erhöhung des Kindergeldes bei Bedürftigen nicht aus. Kinder aus Hartz-IV-Familien seien so schlechter gestellt, als Kinder, die davon nicht betroffen seien, so Uwe Hoffmann, Geschäftsführer des Deutschen Schutzverbandes gegen Diskriminierung e. V. (DSD).
Minderjährige Kinder, deren Eltern Sozialleistungen beziehen, haben – genau wie alle anderen minderjährigen Kinder – einen gesetzlichen Anspruch auf Kindergeld. Zum 1. Januar 2015 wurde dieses rückwirkend um vier Euro erhöht, ab Januar 2016 steigt es um weitere zwei Euro. Für Familien, die Hartz IV beziehen, bleiben diese Erhöhungen aber ohne Auswirkung; Kindergeld wird als Einnahme von den Leistungen abgezogen. Schon 2009 hatte eine Familie gegen diese Ungerechtigkeit geklagt, scheiterte aber im März 2010 vor dem Bundesverfassungsgericht (Az. 1 BvR 3163/09). „Diese Regelung ist ungerecht“, sagt Uwe Hoffmann, Geschäftsführer des DSD ( www.mehr-hartz4.net ). „Für mich ist dies ein weiteres Zeichen dafür, dass die bestehende Kinderarmut in Deutschland sowohl von der Politik als auch von der Rechtsprechung unterschätzt, wenn nicht sogar ignoriert wird.“ Gerade Kinder, so Hoffmann weiter, seien besonders stark von Hartz IV betroffen: „Leidtragende sind kinderreiche Familien und Alleinerziehende.“
Statt Leistungen für Kinder von der Anrechnung auf Sozialleistungen frei zu stellen, wird in Deutschland mit Alternativen herumgespielt. So gibt es seit 2011 das komplizierte Verfahren des Bildungspaketes. „Immer wieder müssen wir bei der kostenlosen Überprüfung von Hartz-IV-Bescheiden, die wir von Vertrauensanwälten durchführen lassen, feststellen, dass viele Eltern gar nicht wissen, welche Leistungen ihnen aus dem Bildungspaket zustehen“, so der DSD-Geschäftsführer. Auch sei die Antragsstellung eine viel zu komplizierte Angelegenheit. Es lohne sich, so Hoffmann, jeden Bescheid und jede Sanktion prüfen zu lassen: „Bei Hartz-IV-Empfängern geht es um jeden Cent. Wer sich nicht holt, was ihm zusteht, ergibt sich kampflos diesem ungerechten System und lässt sich wie ein müder Hund im Zwinger mit Essensresten und Almosen abfertigen.“
Weitere Informationen unter www.gegendiskriminierung.de oder unter www.mehr-hartz4.net
Der Deutsche Schutzverband gegen Diskriminierung setzt sich für Menschen ein, die sich durch Behörden oder Unternehmen ungerecht behandelt fühlen, die bei ihrer Berufswahl aus böswilligen Gründen oder Vorurteilen benachteiligt wurden oder die durch den Staat oder seine Entscheidungen ins soziale Abseits gedrängt werden.
Besonders betreut werden Hartz IV-Empfänger, die eine kostenlose Erstberatung ihrer Fälle durch spezialisierte Anwälte erhalten.
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