• 24. Dezember 2024

Marken- und Wettbewerbsrecht: LegalCareers obsiegt gegen Karriere-Jura

ByPressemitteilungen

Jul 23, 2015

LegalCareers gewinnt u.a. vor Oberlandesgericht München und Bundesgerichtshof

Marken- und Wettbewerbsrecht: LegalCareers obsiegt gegen Karriere-Jura

LegalCareers – Der Juristische Stellenmarkt

Die LegalCareers GmbH, Betreiberin des juristischen Stellenportals LegalCareers ( www.legalcareers.de ), hat gegen ihren Mitbewerber Karriere-Jura GmbH (vormals Dr. von Göler Verlagsgesellschaft mbH) mehrere Gerichtsverfahren gewonnen.

In einem Wettbewerbsrechtsstreit setzte sich die LegalCareers GmbH (nachfolgend: „LegalCareers“) vor dem Oberlandesgericht München gegen die Karriere-Jura GmbH (nachfolgend: „Karriere-Jura“) durch. Gegenstand des Verfahrens war die von Karriere-Jura und deren Geschäftsführerin Dr. Sabine von Göler gegenüber Dritten aufgestellte Behauptung, LegalCareers habe Vereinbarungen mit ihren Kunden ohne Aufforderung gegenüber Dritten und Behörden offengelegt. Nachdem Karriere-Jura und Frau Dr. von Göler bereits „ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“ eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben hatten, verurteilte das Landgericht München I beide mit Urteil vom 24.04.2014 und anderem dazu, LegalCareers Auskunft darüber zu erteilen, gegenüber welchen dritten Personen sie im geschäftlichen Verkehr zu Wettbewerbszwecken die streitgegenständliche Behauptung aufgestellt haben, und alle Schäden zu ersetzen, die LegalCareers daraus entstanden sind (Az. 11 HK O 804/13). Mit Urteil vom 11.06.2015 wies das Oberlandesgericht München nun die von Karriere-Jura eingelegte Berufung zurück (Az. 29 U 2149/14). Das Oberlandesgericht stützte seine Entscheidung unter anderem darauf, dass die obige Behauptung wahrheitswidrig suggeriere, LegalCareers lege ohne Anlass sensible Daten ihrer Kunden offen und sei daher nicht vertrauenswürdig. Wörtlich heißt es in dem Urteil: „Tatsächlich hat die Klägerin [d.h. LegalCareers] aber keine geheimhaltungsbedürftigen Daten offen gelegt“. Das Oberlandesgericht hat die Revision nicht zugelassen, so dass Karriere-Jura nur noch das Rechtsmittel der Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesgerichtshof (BGH) offen steht. Es ist derzeit nicht bekannt, ob das Urteil bereits rechtskräftig ist.

In einem weiteren Rechtsstreit hat das Landgericht Hamburg Karriere-Jura mit Urteil vom 30.04.2015 unter anderem dazu verurteilt, LegalCareers Auskunft darüber zu erteilen, in welchem Umfang sie die Bezeichnung „Legal-Career“ zu Wettbewerbszwecken zur Kennzeichnung eines juristischen Stellenportals in einer bestimmten Weise genutzt hatte, und alle Schäden zu ersetzen, die LegalCareers daraus entstanden sind (Az. 416 HKO 2/15). Das Landgericht stufte diese Nutzung als rechtsverletzend ein, weil die LegalCareers GmbH an der Bezeichnung „LegalCareers“ die älteren Rechte hat. Karriere-Jura hat gegen das Urteil Berufung eingelegt, so dass es noch nicht rechtskräftig ist.

Bereits zuvor hatte sich LegalCareers in weiteren Marken- und Wettbewerbsrechtsstreitigkeiten gegen Karriere-Jura durchgesetzt. So wies der BGH mit Beschluss vom 27.11.2014 eine seitens Karriere-Jura eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde zurück (Az. I ZR 1/14). Damit wurde das zuvor zugunsten LegalCareers ergangene Urteil des Oberlandesgericht Hamburg vom 27.09.2013 rechtskräftig, wonach unter anderem LegalCareers durch die Benutzung des Zeichens „LegalCareers“ keine Kennzeichenrechte von Karriere-Jura verletzt und im Gegenteil sogar LegalCareers Inhaberin eines Werktitelrechts an der Bezeichnung „LegalCareers“ ist (Az. 5 U 245/11; Näheres unter http://legalcareers.de/news_entries/749-markenrechtsstreit-maucher-borjes-jenkins-fur-legalcareers-gmbh-vor-dem-olg-hamburg-erfolgreich?free_text=legalcareers ).

In einem weiteren Verfahren hatte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main mit rechtskräftigem Urteil vom 16.01.2014 (Az. 6 U 182/12) das Urteil des Landgerichts Frankfurt vom 25.07.2012 bestätigt (Az. 2-06 O 168/12). Danach ist es Karriere-Jura und deren Geschäftsführerin Frau Dr. Sabine von Göler unter Androhung eines Ordnungsgeldes untersagt, im geschäftlichen Verkehr zu Wettbewerbszwecken gegenüber Dritten zu behaupten, (1.) auf der Webseite www.legalcareers.de geschaltete Inserate würden nicht oder kaum abgerufen und/oder gelesen, und (2.) Google Analytics bewerte die Webseite www.legalcareers.de mit einer Besuchszeit von durchschnittlich 0% und damit als „wird nicht gelesen“. Hintergrund war die Versendung einer E-Mail durch Frau Dr. von Göler an diverse Kunden von LegalCareers, in denen sie die genannten Behauptungen aufgestellt hatte. Diese Behauptungen stufte Landgericht Frankfurt am Main als wettbewerbswidrig ein, weil sie unwahr und irreführend sind.

Der prozessführende Rechtsanwalt Dr. Michael Nielen von der Kanzlei Maucher Börjes Jenkins äußert sich positiv über den Verlauf der Rechtsstreitigkeiten: „In den letzten vier Jahren wurde gerichtlich festgestellt, dass der von uns vertretenen LegalCareers GmbH die älteren Rechte an dem Zeichen „LegalCareers“ zustehen und dass die Karriere-Jura GmbH mehrfach gegenüber Dritten unwahre, rufschädigende Behauptungen über unsere Mandantin verbreitet hat. Unsere Mandantin war bislang in jedem gegen die Karriere-Jura GmbH geführten Verfahren erfolgreich. Es bleibt zu hoffen, dass zwischen den Parteien zukünftig keine weiteren Verfahren geführt werden müssen.“

LegalCareers – Der Juristische Stellenmarkt

Kontakt
LegalCareers GmbH
Irene Kettler
Neustr. 42
47137 Duisburg
0203/93569000
[email protected]
http://www.legalcareers.de

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