Essen, 23. Juli 2015*******Die Digitalisierung von Buchhaltungsbelegen und Schriftverkehr schreitet in Deutschland langsam voran. Auch wenn die Länder, die allgemein als Entwicklungsländer bezeichnet werden, in der Digitalisierung von Unterlagen erheblich weiter sind als die Bundesrepublik Deutschland, so hat doch die Finanzverwaltung mittlerweile die Digitalisierung und die hiermit zusammenhängenden Prüfungsmöglichkeiten für sich erkannt. Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Velbert, Essen und Düsseldorf, weist darauf hin, dass der Datenzugriff nicht nur die Daten aus dem Buchführungssystem umfasst, sondern auch die Daten, die im Betrieb elektronisch erzeugt werden und in die Finanzbuchhaltung einfließen. Hierzu gehören insbesondere Daten aus der Fakturierung, der Auftragsabwicklung und dem Kassen- und Warenwirtschaftssystem.
Im Rahmen von Betriebsprüfungen geben die Finanzämter bereits im Vorfeld zusammen mit der Prüfungsanordnung bekannt, dass sie ein Recht haben, auf steuerlich relevante Daten vor Ort zuzugreifen. Die rechtlichen Vorschriften ergeben sich aus der Abgabenordnung und dem BMF-Schreiben vom 16. Juli 2001. Gleichzeitig verweist die Finanzverwaltung auf einen entsprechenden Fragebogen, der der Prüfungsanordnung auch beigefügt ist und bittet um Ausfüllung und Rücksendung bereits vor Prüfungsbeginn. Dies hat den Zweck, dass sich der Betriebsprüfer mit den vorhandenen IT-Systemen auseinandersetzen kann, eventuell Rücksprache mit den IT-Fachleuten der Finanzverwaltung halten oder mit dem Systemhersteller bzw. Kassenhersteller Kontakt aufnehmen kann, um im Vorfeld Zweifelsfragen zu klären und Ansatzmöglichkeiten zu eruieren.
Ein Muster des Fragebogens stellt die Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner auf Wunsch gerne zur Verfügung. Steuerberater Roland Franz empfiehlt jedem, den Fragebogen kritisch durchzusehen und zu überprüfen, ob die vorhandenen Datensysteme in der Lage sind, auch tatsächlich nur einen Zugriff auf die steuerlichen und somit buchhalterisch notwendigen Unterlagen zu ermöglichen: „Es wäre nicht auszudenken, wenn der Betriebsprüfer über diesen Weg volle Einsicht in die in Ihrem Unternehmen gespeicherten Daten erhält, was die Finanzverwaltung hiermit natürlich versucht zu erreichen“.
Wem Zweifel kommen, ob sein IT-System nicht zwischen prüfungsrelevanten und nicht-prüfungsrelevanten Daten unterscheiden kann, der sollte sich dringend fachmännisch beraten lassen. „Dabei ist es sinnvoll, wenn sich der IT-Experte gemeinsam mit dem Steuerberater über die Einzelheiten des Datenzugriffs auseinandersetzt und Lösungsmöglichkeiten erarbeitet, die zum eigenen gewünschten Erfolg und nicht zum Erfolg der Finanzverwaltung führen“, rät Steuerberater Roland Franz.
Was im Gründungsjahr 1979 mit klassischer Steuerberatung begann, hat sich im Laufe der Jahre zu einem fachübergreifenden Full-Service-Angebot entwickelt. Die Kanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert ist seit mehr als 30 Jahren die erste Adresse für kompetente Steuerberatung, Rechtsberatung und mehr. Die rund 40 Mitarbeiter der drei Niederlassungen bieten individuelle, auf die jeweilige Situation angepasste, Lösungen. Die ersten Schritte zur Realisierung einer fachübergreifenden Mandantenberatung wurden bereits Anfang der 90er Jahre durch Kooperation mit einer Wirtschaftsprüfungspraxis und einer Rechtsanwaltskanzlei im gleichen Hause geschaffen. Heute bietet Roland Franz & Partner als leistungsstarke Partnerschaftsgesellschaft vielfältige Beratungs- und Serviceleistungen aus einer Hand, die für die Mandanten Synergieeffekte auf hohem Niveau sowie eine Minimierung des Koordinationsaufwandes gleichermaßen nutzbar machen.
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