HypoVereinsbank gesteht Steuerdelikte – Selbstanzeige ist Ausweg für Steuersünder
http://www.grprainer.com/Selbstanzeige.html Die HypoVereinsbank (HVB) zeigt sich gegenüber dem Fiskus kooperationsbereit und gibt Steuerdelikte zu. Dabei geht es auch um die Beihilfe zur Steuerhinterziehung. Steuersünder sollten handeln.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die HypoVereinsbank hat zwei schwere Steuerdelikte gegenüber dem Fiskus eingeräumt. Das berichten verschiedene Medien unter Berufung auf Informationen der Süddeutschen Zeitung. Demnach geht es dabei um sog. Cum-Ex-Geschäfte beim Handel mit Aktien und um Beihilfe zur Steuerhinterziehung über die frühere Filiale in Luxemburg. Es wird spekuliert, dass die Staatsanwaltschaft Köln das Strafmaß nicht voll ausschöpfen wird, um die Kooperationsbereitschaft der HVB zu „belohnen“.
Wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung durch Schwarzgeldgeschäfte über Luxemburg wird auch schon gegen andere Geldinstitute ermittelt. Für Steuerhinterzieher, die auf diesem Weg unversteuertes Schwarzgeld vor dem Fiskus verborgen haben, steigt die Gefahr der Entdeckung weiter. Auch in anderen Staaten wie z.B. der Schweiz wollen die Banken vermehrt reinen Tisch machen. Für Steuersünder wird es höchste Zeit zu handeln. So lange die Steuerhinterziehung noch nicht entdeckt ist, besteht noch die Möglichkeit durch eine Selbstanzeige in die Steuerehrlichkeit zurückzukehren und einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung zu entgehen.
Wurde die Tat bereits entdeckt, liegt ein Sperrgrund für die Selbstanzeige vor und dieser Weg ist verbaut. Trotz des steigenden Entdeckungsrisikos sollte eine Selbstanzeige aber nicht hektisch verfasst werden. Denn die Wahrscheinlichkeit, dass dabei Fehler unterlaufen, ist groß. Nur eine fehlerfreie Selbstanzeige kann aber vor einer weiteren Strafverfolgung schützen. Daher sollte eine Selbstanzeige immer gründlich vorbereitet werden.
Die Anforderungen an eine fehlerfreie Selbstanzeige sind hoch, u.a. muss sie die steuerrelevanten Daten der vergangenen zehn Jahre umfassen. Für den Laien ist das kaum zu bewältigen. Darum sollte eine Selbstanzeige auch nicht im Alleingang oder mit Hilfe vorgefertigter Musterformulare verfasst werden. Denn Fehler können nachträglich nicht mehr korrigiert werden. Damit eine Selbstanzeige auch fehlerfrei ist und ihre Wirkung entfalten kann, sollten von Anfang an im Steuerrecht kompetente Rechtsanwälte und Steuerberater beauftragt werden.
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