Schroeder Logistik Investment Fonds (SLIF) – Anlegern drohen noch höhere Verluste
http://www.grprainer.com/Kapitalmarktrecht.html Trotz des Verkaufs der Container dauern die Probleme bei den Schroeder Logistik Investment Fonds (SLIF 1 und 2) weiter an. Anleger müssen offenbar höhere Verluste befürchten.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Für die Anleger der Schroeder Logistik Investment Fonds (SLIF 1 und 2) stehen am 15. bzw. 16. Juli Gesellschafterversammlungen in Hamburg auf dem Programm. Inhaltlich könnten die Versammlungen brisant sein. Nach einem Bericht von „Fonds professionell online“ zieht sich die Liquidation der Fonds weiter hin. Der Verkauf der Container verläuft nur sehr schleppend. Darüber hinaus scheinen gerichtliche Auseinandersetzungen mit dem Käufer zu drohen. Für die Anleger kann das bedeuten, dass sie noch höhere Verluste hinnehmen müssen als ohnehin schon.
Schon 2013 wurden der Verkauf der Container und die vorzeitige Auflösung der beiden Fonds beschlossen. Dabei war klar, dass die Anleger massive finanzielle Verluste hinnehmen müssen. Sie durften nur noch mit einem Kapitalrückfluss zwischen 35 und 40 Prozent rechnen. So wie sich die Situation entwickelt, könnte diese Quote noch weiter sinken.
Die Anleger müssen das jedoch nicht einfach hinnehmen. Sie haben nach wie vor die Möglichkeit, Ansprüche auf Schadensersatz geltend zu machen. Dazu können sie sich an einem im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden.
Ähnlich wie Schiffsfonds wurden auch Containerfonds in den Beratungsgesprächen häufig als sichere Kapitalanlage dargestellt. Ähnlich wie Schiffsfonds gerieten auch Containerfonds durch die Finanzkrise 2008 in wirtschaftliche Schwierigkeiten. Das Abflauen der Weltwirtschaft führte auch zu einem Rückgang der Nachfrage. Mit den Anteilen an Containerfonds haben die Anleger unternehmerische Beteiligungen mit allen Chancen und Risiken erworben. Zu diesen Risiken zählt auch insbesondere das Totalverlust-Risiko für die Anleger. Über dieses und die weiteren Risiken der Kapitalanlage hätten die Anleger im Zuge einer anleger- und objektgerechten Beratung umfassend aufgeklärt werden müssen.
Darüber hinaus hätten die Anleger auch über die Rückvergütungen an die vermittelnde Bank aufgeklärt werden müssen. Wurden diese sog. Kick-Backs oder Risiken verschwiegen, kann Schadensersatz geltend gemacht werden.
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