Optimierte Verbraucherinformationen
sup.- Bessere Lesbarkeit sowie spezielle Kennzeichnungsvorschriften z. B. für Lebensmittelimitate, Allergie auslösende Stoffe, pflanzliche Öle oder zusammengefügte Fleisch- bzw. Fischstücke – diese optimierten Verbraucherinformationen regelt die europäische Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV). Die meisten Vorschriften gelten seit dem 13.12.2014 und müssen laut dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft in allen EU-Mitgliedsstaaten unmittelbar angewendet werden. Zu den Neuerungen im Detail:
Pflichtangaben auf Lebensmitteln müssen mindestens in 1,2 Millimeter großer Schrift gedruckt werden. Bei kleinen Verpackungen (kleiner als die Hälfte einer Postkarte) muss die Schriftgröße mindestens 0,9 Millimeter betragen.
Werden Lebensmittel-Imitate verwendet, z. B. Pflanzenfett anstelle von Käse als Pizzabelag, muss der ersatzweise verwendete Stoff in unmittelbarer Nähe des Produktnamens angegeben werden.
Die 14 wichtigsten Stoffe wie Nüsse oder Soja, die Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen können, müssen im Zutatenverzeichnis zusätzlich hervorgehoben werden (z. B. Fettdruck). Auch bei unverpackter Ware (wie an der Bedienungstheke oder im Restaurant) sind über spezielle Aushänge oder Hinweise auf Speisekarten Informationen über mögliche Allergene verpflichtend.
Bei pflanzlichen Ölen bzw. Fetten, die bislang nur mit ihrem Klassennamen (z. B. Pflanzenöl) angegeben werden mussten, ist jetzt die separate Nennung der pflanzlichen Herkunft notwendig. Das heißt, Verbraucher wissen ab sofort z. B. exakt, in welchen Lebensmitteln Palmöl enthalten ist. Ökologisch verantwortungsvolle Konsumenten können jetzt durch ihr Einkaufsverhalten Druck auf Unternehmen ausüben, nachhaltig gewonnenes Palmöl zu bevorzugen. Ob Nahrungsmittel-Hersteller rückverfolgbares zertifiziertes Palmöl für ihre Produkte nutzen sowie die von der Palmöl Innovationsgruppe (POIG) geforderten Zusatzkriterien anstreben, darüber informiert z. B. die Palmöl Scorecard des WWF ( www.panda.org/palmoilscorecard/2013 ).
Es gibt Fleisch- sowie Fischprodukte, die wie ein gewachsenes Stück aussehen, tatsächlich jedoch aus verschiedenen Stücken bestehen, die zum Beispiel durch Lebensmittelenzyme zusammengefügt sind. Solche Produkte müssen durch einen entsprechenden Hinweis wie „Aus Fleischstücken zusammengefügt“ klar gekennzeichnet werden.
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