Tankbetreiber können Kontrollpflichten delegieren
sup.- Jeder Betreiber eines Heizöltanks hat eine hohe Verantwortung für die Dichtigkeit der Anlage und die Funktionsfähigkeit der Sicherheitseinrichtungen. Bereits kleine Mengen ausgelaufenen Heizöls können nämlich zur Belastung des Grundwassers führen und damit auch die Trinkwasserversorgung gefährden. Weil jedoch die wenigsten Eigenheimbesitzer über die erforderlichen Sachkenntnisse zum Gewässerschutz verfügen, empfiehlt es sich, die gesetzlich geregelten Schutzmaßnahmen an einen Fachbetrieb nach Wasserrecht zu delegieren. Laut Bundesverband Behälterschutz e. V. (Freiburg) gehen bei der Beauftragung des Betriebs mit einer Tankinspektion bzw. beim Abschluss eines Wartungsvertrags die Kontrollpflichten auf den Dienstleister über. Ein zuverlässiges Indiz für hohe Fachkompetenz bei diesen Aufgaben ist das RAL-Gütezeichen Tankschutz und Tanktechnik . Betriebe mit diesem Qualitätsprädikat sollten erste Ansprechpartner sein, wenn Tankbetreiber bei Wartung und Beratung auf Nummer sicher gehen möchten (Informationen unter www.bbs-gt.de).
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