Selbstanzeige bei unversteuertem Schwarzgeld
http://www.grprainer.com/Selbstanzeige.html Experten gehen davon aus, dass nach wie vor hohe Summen unversteuertes Schwarzgeld in der Schweiz liegen. Mit einer Selbstanzeige können Steuersünder reinen Tisch machen.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die Schweiz galt lange Zeit als Paradies für unversteuertes Schwarzgeld. Damit soll Schluss sein. Ein Abkommen zum automatischen Informationsaustausch hat die Schweiz mit der EU geschlossen und die deutschen Kunden Schweizer Banken werden von den Geldhäusern aufgefordert, reinen Tisch zu machen. Die Luft wird für die Steuersünder dünner. Dennoch liegt wohl immer noch unversteuertes Schwarzgeld in großem Maß in der Schweiz. Wie der „Tagesspiegel“ bereits im März berichtet hatte, geht die Deutsche Steuergewerkschaft immer noch von mindestens 40 Milliarden Euro aus. Die Summe habe sich in den zurückliegenden Monaten aber schon beträchtlich reduziert.
Um in die Steuerehrlichkeit zurückzukehren und einer Verurteilung zu entgehen, haben Steuersünder nach wie vor die Möglichkeit, eine Selbstanzeige zu stellen. Angesichts der wachsenden Maßnahmen im Kampf gegen Steuerhinterziehung sollte damit allerdings nicht mehr allzu lange gewartet werden. Denn eine Selbstanzeige kann nur dann gestellt werden, wenn die Tat noch nicht entdeckt wurde.
Hektik ist für eine Selbstanzeige allerdings ein schlechter Ratgeber. Nur eine fehlerfreie Selbstanzeige kann auch vor einer Verurteilung schützen. Dementsprechend gründlich muss sie vorbereitet und verfasst werden. Damit die Selbstanzeige vollständig ist, muss sie alle steuerrelevanten Unterlagen der vergangenen zehn Jahre enthalten. Auf Grund dieser Komplexität und der hohen Anforderungen sollte eine Selbstanzeige auch nicht im Alleingang oder mit Hilfe vorgefertigter Musterformulare verfasst werden. Fehler sind dabei schnell passiert und können nachträglich nicht mehr korrigiert werden. Die Konsequenz: Die Selbstanzeige schlägt fehl.
Sicherer ist es, von Anfang an im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater hinzuzuziehen. Sie können jeden Fall individuell bewerten und die Selbstanzeige so verfassen, dass sie wirken kann. Bis zu einer Hinterziehungssumme von 25.000 Euro kann die Selbstanzeige für komplette Straffreiheit sorgen. Bei höheren Beträgen werden vom Fiskus Strafzuschläge zwischen zehn und zwanzig Prozent erhoben.
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