Eine Information des Deutschen Verbraucherschutzring e.V.
8. Juni 2015. Anleger der Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung (BWF) sind bemüht, ihr Geld zurück zu erhalten. Im März wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Berlin wegen des Verdachts des gewerblichen Betruges ermittelt. Der Deutsche Verbraucherschutzring e. V. (DVS) hat für die rund 6.500 betroffenen Goldinvestoren eine Arbeitsgemeinschaft gegründet.
Egal ob ein Emissionshaus insolvent ist, oder sich ein sicheres und gutes Anlagegeschäft als unsicher und schlecht herausstellt: Die Dummen sind die Anleger, die sich die Frage stellen, wie sie ihre Verluste minimieren können. Im Fall der BWF gibt es mehrere Möglichkeiten. Wenn der aktuelle Vorwurf der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) stimmt, dass die BWF für ihre Goldgeschäfte eine Banklizenz gebraucht hätte, die sie aber nicht besaß, könnte sich ein Schadensersatzanspruch gegen die Verantwortlichen der BWF ergeben. Claudia Lunderstedt-Georgi, die Geschäftsführerin des Deutschen Verbraucherschutzrings e.V.: „Natürlich werden die Verantwortlichen nicht über so viel Kapital verfügen, dass alle Anleger ihre Forderungen zu 100 Prozent befriedigen könnten. Aber wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Wer seine Ansprüche schnell geltend macht, könnte eventuell ohne Verluste davon kommen.“
Das Geschäftsmodell der BWF klang für viele Kleinanleger gut. Die BWF bot den Anlegern an, Gold aus ihrem Hochsicherheits-Tresor zu kaufen und dieses später mit hohen Aufschlägen wieder von den Anlegern zurück zu kaufen. Bei entsprechender Laufzeit versprach die BWF einen garantierten Rückkaufpreis von bis zu 180 Prozent. Als die Ermittlungsbehörden bei BWF vier Tonnen angebliches Gold sicher stellten, soll sich – so die Staatsanwaltschaft – herausgestellt haben, dass lediglich 200 kg echtes Gold darunter gewesen wäre. Die Ermittler gehen davon aus, dass die BWF-Verantwortlichen einen zweistelligen Millionenbetrag vertragswidrig und betrügerisch verwendet hätten. „Ich vermute auch hier einmal mehr ein Schneeballsystem“, sagt die DVS-Geschäftsführerin, „in dem vermeintliche Renditen aus dem eingesammelten Geld neuer Anleger bezahlt wurden.“
Insgesamt laufen Ermittlungen gegen zehn Personen. Betroffen sind die Veranlagungsmodelle Gold Standard und Gold Plus. Alle Betroffenen sollten schnellstmöglich ihre Unterlagen prüfen lassen. Ob eine Anmeldung der Forderungen bei dem von der BaFin bestellten Liquidator einen Sinn macht, ist zweifelhaft. Der DVS hat für Anleger die Arbeitsgemeinschaft „BWF“ gegründet.
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