8. Juni 2015. Nach einem Beschluss des Sozialgerichts Gotha (Az.: S 15 AS 5157/14) könnten Sanktionen im Hartz-IV-System grundsätzlich verfassungswidrig sein. Nun muss das Bundesverfassungsgericht diese wichtige Frage klären. Welche unmittelbaren Folgen das für Betroffene hat, erklärt der Deutsche Schutzverband gegen Diskriminierung e. V. (DSD), der sich auch massiv für Hartz-IV-Empfänger einsetzt.
Sanktionen, so heißt es offiziell, sind die letzten Möglichkeiten der Jobcenter ihre Schützlinge zur „Mitarbeit“ zu zwingen. Eine Sanktion ist nichts anderes als eine Leistungskürzung, der/die Betroffene(n) erhalten einfach weniger Geld als ihnen zusteht. „Und genau diese Kürzung halten viele Rechtsexperten für verfassungswidrig“, sagt Uwe Hoffmann, ehrenamtlicher Geschäftsführer des DSD ( www.mehr-hartz4.net ). Auch das Sozialgericht Gotha hat ein einem Fall so entschieden und nun muss die Frage der Verfassungswidrigkeit von Sanktionen vom Bundesverfassungsgericht geklärt werden. Hat das nun schon Auswirkungen für Betroffene? Uwe Hoffmann: „Natürlich, denn die sanktionierten Menschen haben nun eine neue Chance ihre eventuell rechtswidrig einbehaltenen Gelder zurück zu bekommen.“
Überprüfungsanträge sollten jetzt gestellt werden
Selbst wenn ein Sanktionsbescheid bestandskräftig ist, kann mit einem Überprüfungsantrag das Verfahren durchbrochen werden. Auf gut deutsch: Der Bescheid kann im günstigsten Fall dennoch aufgehoben werden. Dies gilt für Sanktionen aus dem laufenden und dem letzten Jahr, also 2014 und 2015. „Wer eine Sanktion überprüfen lassen möchte, sollten dies jetzt tun.“, sagt der DSD-Geschäftsführer, „denn ein Urteil, das das Bundesverfassungsgericht in der Zukunft fällen wird, gilt nicht zwangsläufig rückwirkend.“ Übrigens: Auch wenn ein Überprüfungsantrag abgelehnt wird, kann gegen diese Entscheidung Widerspruch eingelegt werden. Dies muss aber innerhalb eines Monats geschehen, denn sonst hat der Bescheid wiederum Bestand.
Vorgefertigte Anträge und Widersprüche aus dem Internet
Verschiedene Foren im Internet bieten schon jetzt Anträge und Widersprüche zum Download für Betroffene an. Diese kostenfreien Formulare sind mit Sicherheit nicht schlecht und ein toller Service. Dennoch rät Hoffmann lieber zu fachkundiger Unterstützung. Warum? „Wer auf Nummer sicher gehen will, dass sein Antrag nicht wegen eines kleinen Formfehlers abgelehnt und ein Bescheid damit rechtskräftig wird, sollte sich lieber an Experten wenden. Gerade wenn es um jeden Cent geht, sollten Alleingänge nicht durchgeführt werden“, sagt Uwe Hoffmann. „Wer in den Dschungel will, braucht einen Begleiter, der erfahren ist. Dies gilt erst recht im Paragrafen-Dschungel von Hartz-IV.“
Der DSD bietet Betroffenen auf seiner Seite www.mehr-hartz4.net kostenfreie Hilfe bei Problemen mit Hartz-IV an.
Der Deutsche Schutzverband gegen Diskriminierung setzt sich für Menschen ein, die sich durch Behörden oder Unternehmen ungerecht behandelt fühlen, die bei ihrer Berufswahl aus böswilligen Gründen oder Vorurteilen benachteiligt wurden oder die durch den Staat oder seine Entscheidungen ins soziale Abseits gedrängt werden.
Besonders betreut werden Hartz IV-Empfänger, die eine kostenlose Erstberatung ihrer Fälle durch spezialisierte Anwälte erhalten.
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