BIG-Vorstand zum E-Health-Gesetz
(Mynewsdesk) DORTMUND/BERLIN. Die digitale Vernetzung des Gesundheitswesens soll das neue E-Health-Gesetz weiter vorantreiben. „Es wurde Zeit, dass der Gesundheitsminister mehr Tempo in das Thema bringt“, kommentiert Peter Kaetsch, Vorstandsvorsitzender der BIG direkt gesund, den jüngsten Vorstoß des Bundeskabinetts. Die Digitalisierung müsste längst viel weiter sein, da dadurch die Qualität und Wirtschaftlichkeit der gesundheitlichen Versorgung verbessert werden könne. „Der Nutzen der Telemedizin und der elektronischen Gesundheitskarte überwiegt bei Weitem das mögliche Risiko“, ist Kaetsch überzeugt.
Kaetsch kann durchaus nachvollziehen, dass viele Menschen aufgrund der jüngsten Späh-Affären Bedenken haben, ihre Daten freizugeben. „Aber die digitale Dokumentation gerade in Verbindung mit höchstem Datenschutz ist ganz im Sinne der Patienten“, sagt Kaetsch. Der Versicherte könnte endlich eine besser abgestimmte medizinische Behandlung erhalten. Die Gemeinschaft aller Versicherten werde wiederum von unnötigen Kosten entlastet.
Digitalisierung kann Leben retten
Bei einem Notfall könnte die Digitalisierung sogar Leben retten. Von daher begrüßt Kaetsch die Vorgabe des E-Health-Gesetzes, dass Notfalldaten, etwa Angaben über Diagnosen, Unverträglichkeiten, Implantate und Allergien, ab 2018 von den Ärzten verwaltet werden. „Der Patient muss allerdings zuvor zugestimmt haben, dass seine Notfalldaten zugänglich sind. Und das ist auch gut so“, sagt Kaetsch.
Dass spätestens ab 1. Juli 2018 die Stammdaten der Patienten von den niedergelassenen Ärzten und Zahnärzten mit den aktuellen Daten bei den Krankenkassen abgeglichen und elektronisch aktualisiert werden, ist für Kaetsch „ein längst überfälliger Schritt“.
Medikationsplan sinnvoll
Sinnvoll am neuen Gesetz findet der BIG-Vorstand ebenfalls, dass jeder Patient, der mehr als drei verordnete Medikamente gleichzeitig einnimmt, künftig Anspruch auf einen schriftlichen Medikationsplan hat: „Gesundheitsschädigende Wechselwirkungen von Medikamenten können so verhindert werden.“ Dass der Medikationsplan zunächst papiergebunden eingeführt werden soll, hält Kaetsch allerdings für nicht zeitgemäß. Auch in diesem Fall sei eine zügige Digitalisierung, jedenfalls beim Datenaustausch unter den Ärzten, angezeigt.
Doch das E-Health-Gesetz hat nach Ansicht von Kaetsch auch einige Haken. So würden den Kassen und damit letztlich den Versicherten unnötige Kosten aufgebürdet. Grundsätzlich kritisiert Kaetsch: „Die Kassen kommen letztlich finanziell für die gesamte technische Umsetzung des E-Health-Gesetzes auf, in ihren Mitspracherechten spiegelt sich das jedoch nicht wider.“
Keine teuren Parallelstrukturen aufbauen
Für den Vorstand der Direktkrankenkasse ist weiterhin Voraussetzung für den Erfolg des E-Health-Gesetzes, dass unsichere und letztlich teure Parallelnetze vermieden werden. Bisher halte die Kassenärztliche Bundesvereinigung an ihren bereits bestehenden Netzstrukturen fest. „Zwei Netze erzeugen schon allein aufgrund der hohen Anforderungen an den Datenschutz völlig unnötige Kosten“, sagt Kaetsch, der eine Verschmelzung der Systeme anmahnt.
Bei aller Digitalisierung muss nach Ansicht von Kaetsch ein zentrales Prinzip gewahrt bleiben: „Ohne Einwilligung des Versicherten darf niemand auf dessen medizinischen Daten zugreifen.“
Fotomaterial: Peter Kaetsch, Vorstandsvorsitzender der BIG direkt gesund
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