Initiativkreis Stadtwerke Nordbayern begrüßt Anreize zur Nutzung erneuerbarer Energien
Gute Nachrichten für Heizungsmodernisierer, die an Pelletkessel im Keller, Wärmepumpen oder Sonnenkollektoren auf dem Dach, idealerweise kombiniert mit modernen Gas-Brennwertheizungen, denken: Die Bundesregierung hat zum 1. April die Fördersätze für Maßnahmen in Bestandsgebäuden erhöht, mit denen erneuerbare Energien in das jeweilige Heizsystem integriert werden. Dies soll vor allem dabei helfen, veraltete Systeme auf den neuesten Stand zu bringen: Etwa zwei Drittel aller bundesweit installierten zentralen Wärmeerzeuger sind sanierungsbedürftig. Rund drei Millionen Heizkessel gelten gar als gänzlich ineffizient und veraltet. „Angesichts der Herausforderungen, die in Sachen Wärmeerzeugung noch vor uns liegen, begrüßen wir es sehr, dass weitere Impulse für die verstärkte Nutzung von regenerativen Energien gesetzt werden“, sagt Stephan Pröschold, Sprecher des Initiativkreises Stadtwerke Nordbayern.
Bei den Mitgliedern des Stadtwerke-Zusammenschlusses stehen Beratungen zu Heizungssystemen nahezu täglich auf dem Programm. „Die erhöhten Fördersätze werden unserer Einschätzung nach die umweltschonenden Techniken noch attraktiver machen. Mit der Installation von Erneuerbaren-Energien-Anlagen leisten Verbraucher einen wichtigen Beitrag zur Energiewende“, unterstreicht Pröschold. Außerdem seien diese innovativen Technologien hervorragend mit Erdgas, dem emissionsärmsten aller fossilen Energieträger, kombinierbar. So könnten beispielsweise Brennwerttechnik, Niedrigtemperatur-Heizsystem und Solarthermie hervorragend aufeinander abgestimmt werden. „Wer dann noch Bio-Erdgas nutzt, verhält sich besonders klimaschonend“, so Pröschold. Insbesondere Hauseigentümer, deren Öl- oder Gasheizungen 30 Jahre und älter sind, müssen unter bestimmten Bedingungen bald zur Tat schreiten: Die Austauschpflicht greift erstmals 2015, in den Folgejahren sind jeweils die Kessel an der Reihe, die dann 30 Jahre alt werden.
Basisförderung für Solarkollektoren steigt
Künftig gibt es mindestens 2.000 Euro Basisförderung (bisher: 1.500 Euro) für Solaranlagen. Voraussetzung: Bezuschusst werden nur Kollektoren zur thermischen Nutzung, die entweder dazu dienen, Wasser zu erwärmen, zu heizen, solare Kälte zu erzeugen oder Prozesswärme bereitzustellen. Gefördert werden außerdem Anlagen, die Kälte in ein Kältenetz bzw. Wärme in ein Wärmenetz einspeisen. Sobald die Anlage größer als 14 Quadratmeter ist, fällt der Zuschuss höher aus als die Basisförderung, weil es nun 140 statt 90 Euro je Quadratmeter Kollektorfläche gibt. Wer die Errichtung einer neuen Solaranlage mit der Modernisierung der Heizung verbindet, bekommt zusätzliche Boni. Für den Austausch des Kessels sind bis zu 500 Euro vorgesehen. Außerdem wird auch der Bau einer ausschließlich zur Warmwasserbereitung genutzten Solaranlage wieder bezuschusst: Die Basisförderung beträgt 500 Euro, ab 11 bis 40 Quadratmeter gibt es für jeden angefangenen Quadratmeter Kollektorfläche zusätzlich 50 Euro.
Mehr Geld für Biomasseanlagen und Wärmepumpen
Gerade dort, wo kein Erdgasnetz vorhanden ist, würde es sich anbieten, auch über andere Heizungstechniken nachzudenken. So steigen in puncto Biomasseanlagen die Zuschüsse bei den meisten Modellen ebenfalls, ausgenommen von der Förderung sind lediglich reine Pelletöfen. Für Pelletöfen mit Wassertasche gibt es künftig mindestens 2.000 Euro (bisher: 1.400 Euro). Bei Pelletkesseln steigt der Mindestfördersatz von 2.400 auf 3.000 Euro. Die Mindestförderung bei Hackschnitzelanlagen (3.500 Euro) und Scheitholzanlagen (2.000 Euro) bleibt gleich, aber auch hier gibt es bestimmte Boni für Antragsteller, die verschiedene Maßnahmen kombinieren. Bei Wärmepumpen ist die Fördersumme von der Art der Pumpe bzw. der Wärmequelle abhängig. Neu ist der „Lastmanagementbonus“, hinter dem sich zusätzliche Zuschüsse für Anlagen verbergen, die eine ökonomisch und ökologisch sinnvolle Verteilung der produzierten Energie gestatten. „Außerdem wird künftig einmalig auch ein Qualitätscheck bezuschusst. Allerdings müssen die Anlagen dafür bereits mindestens ein Jahr in Betrieb sein“, sagt Stephan Pröschold.
Anträge an das BAFA richten
Grundsätzlich können Privatleute ebenso wie Freiberufler, Unternehmen, Kommunen und gemeinnützige Organisationen Fördermittel beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen. „Die Zuschüsse sind für Maßnahmen in bestehenden privaten Gebäuden vorgesehen. Bei Neubauten müssen besonders innovative Anlagetypen installiert werden, um eine Finanzspritze zu erhalten“, erläutert der Initiativkreis-Sprecher. Übrigens: Die Frist für einen Antrag wird durch die Novelle der Förderrichtlinien von sechs auf neun Monate aufgestockt. Das heißt: Der Antrag beim BAFA muss innerhalb eines Dreivierteljahres nach Inbetriebnahme eingegangen sein.
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Dem Initiativkreis Stadtwerke Nordbayern gehören rund 20 lokale und regionale Energieversorger an. Der Zusammenschluss dient der Bündelung von Kompetenzen und Erfahrungen sowie der Koordination gemeinsamer Aktivitäten im Interesse der Kunden. Internet: www.initiativkreis-stadtwerke.de.
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