GfK-Studie der DGHS belegt Diskrepanz zwischen Ärztekammerpräsident Frank Ulrich Montgomery und Ärzteschaft
Praktizierende Ärzte wollen selbst entscheiden, ob sie schwerstkranken unheilbaren Patienten Suizidbeihilfe leisten – oder nicht. Sie sind für die Erhaltung ihrer Gewissensfreiheit.
Genauer: Fast jeder zweite befragte Arzt (45 Prozent). Dies geht aus einer GfK-Studie hervor, die von der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) e. V. in Auftrag gegeben worden war. Zwischen Ende Oktober und Anfang November 2014 war ein repräsentatives Panel von 500 niedergelassenen Fachärzten für Allgemeinmedizin und/oder Innere Medizin mit Praxen in der Stadt und auf dem Land rund um das Thema „Sterbehilfe“ befragt worden.
66 Prozent aller Befragten akzeptieren Sterbehilfe unter bestimmten Umständen. Ärzte sind für Suizidbeihilfe, wenn der Patient urteilsfähig ist und mehrfach Suizidwünsche geäußert hatte, ergab die Befragung des Nürnberger Marktforschungsinstituts. 88 Prozent der Befragten, die die Beihilfe befürworten, sind der Ansicht, dass ärztliche Suizidbeihilfe durch urteilsfähige Patienten erleichtert werde.
Dass praktizierte Suizidbeihilfe durch den Arzt nicht das Vertrauensverhältnis zwischen ihm und dem Patienten mindere, darin ist sich mehr als jeder dritte befragte Befürworter sicher (33 Prozent der befragten Befürworter). Der Großteil der befragten Ärzte, die in Großstädten praktizieren, sieht sogar keine Gefahr darin, dass das Vertrauensverhältnis Schaden nehmen könnte.
Anders als Bundesärztekammer-Chef Frank Ulrich Montgomery es Mitte Dezember vergangenen Jahres vor Journalisten im Haus der Berliner Pressekonferenz konstatiert hatte, besteht keineswegs eine Einigkeit unter den Ärzten bezüglich der Sterbehilfe. „Sieben von 17 Landesärztekammern folgen nicht dem Verdikt Montgomerys, dass Ärzte beim Sterben, aber nicht zum Sterben helfen sollen“, betont Elke Baezner, Präsidentin der DGHS. „Und das aus gutem Grund. Sie wollen ihre Gewissensfreiheit behalten. Daher setzen wir uns dafür ein, ein Sterbehilfe-Verbotsgesetz von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe und Co. zu verhindern.“
Zum Hintergrund:
Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) e. V. setzt sich für das Recht jedes Menschen auf Selbstbestimmung bis zum Lebensende ein und ist gegen ein Verbot der Beihilfe zum Suizid. Schwerstkranke sollen frei entscheiden dürfen, ob sie sich für eine palliative Versorgung am Lebensende oder für einen ärztlich assistierten Freitod entscheiden. Die DGHS plädiert dafür, die Wahlfreiheit für die jetzt bereits erlaubten Sterbehilfeformen zu erhalten. Im März 2014 hatte sie mit anderen humanistischen Organisationen „Zehn Leitsätze gegen ein strafgesetzliches Verbot der Beihilfe zum Suizid“ vorgestellt. Ihre im Oktober 2014 gestartete Kampagne „Letzte Hilfe“ hatte bundesweit für Furore gesorgt.
DGHS – Mein Weg. Mein Wille.
Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben, kurz DGHS, ist die bundesweit älteste und größte Patientenschutzorganisation in Deutschland. Sie versteht sich seit ihrer Gründung im Jahr 1980 als Bürger- und Menschenrechtsbewegung zur Durchsetzung des Patientenwillens und des Selbstbestimmungsrechts des Einzelnen. Ziel ihrer Arbeit ist, dass Artikel 1 GG, die unantastbare Würde des Menschen, auch im Sterben gewahrt bleibt.
Kontakt
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