Seit dem 01.01.2015 gilt in Deutschland die „Fünfte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen in der Gebäudereinigung“, welche die Höhe des Mindestlohns festlegt.
Nach dem Mindestlohngesetz haben alle Arbeitnehmer über 18 Jahren (bis auf einige Ausnahmen) nun Anspruch auf Zahlung eines Arbeitsentgelts von mind. 8,50 Euro pro Arbeitsstunde (§ 1 Abs. 1 MiLoG). Für alle Beschäftigten in der Gebäudereinigung gilt daher seit 01. Januar 2015 in der
– Lohngruppe 1 (Innen- und Unterhaltsreinigung) ein Mindestlohn von 8,50 Euro im Osten und 9,55 Euro im Westen
– Lohngruppe 6 (Glasreinigung) ein Mindestlohn in Höhe von 10,63 Euro im Osten und 12,65 Euro im Westen
Der gesetzliche Mindestlohn soll vor Dumpinglöhnen schützen, durch welche die Gebäudereinigungsbranche in der Vergangenheit negativ aufgefallen ist.
Damit Arbeitgeber auf einen Blick wissen, welche ihrer Angestellten davon betroffen sind und welche weiteren Regelungen sie zu beachten haben, bietet die aktuelle Auflage des Ratgebers „Handbuch Gebäudereinigung – Rechtssichere Planung, Organisation und Umsetzung“ umfassende Informationen.
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