• 23. September 2025

Gesteuerte Demokratie: Wer nicht passt, fliegt raus

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Sep. 23, 2025
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Wie nennt man eine Wahl, bei der der aussichtsreichste Kandidat gar nicht erst antreten darf?

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In Ludwigshafen hat man darauf eine Antwort gefunden – und zwar eine juristisch abgesegnete: Man nennt sie „demokratisch“. Das Ergebnis: Unter 30 Prozent Wahlbeteiligung, über 9 Prozent ungültige Stimmen, und zwei Finalisten, die zusammen weniger als ein Viertel der Bevölkerung hinter sich haben.

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Willkommen in der neuen alten Bundesrepublik – der Bundesrepublik mit Bedingungen. Und gesteuerter Demokratie.

SEDO

Denn bei der Oberbürgermeisterwahl am Sonntag durfte der AfD-Kandidat Joachim Paul nicht antreten (siehe hier). Der Wahlausschuss hatte ihn ausgeschlossen, das Verwaltungsgericht stützte diese Entscheidung. Begründung: Zweifel an seiner Verfassungstreue. Er sei – so die Verwaltungsgericht – nicht jederzeit bereit, für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzutreten.

Klingt dramatisch. Doch die „Belege“ wirken eher wie Karikaturen:

  • Paul habe das Konzept „Remigration“ befürwortet.
  • Er habe „völkische Geschichtsauffassungen“ vertreten – etwa bei Vorträgen über die Nibelungen.

Der Verwaltungsgerichtshof und das Bundesverfassungsgericht wiesen Beschwerden von Paul zurück.

De facto haben wir damit eine Situation, die, wenn man polemisch sein will, an den Gottesstaat im Iran erinnert – dort filtern Wächterräte Kandidaten nach passender Haltung aus. Bei uns inzwischen Wahlausschüsse und Gerichte. Bei allen Unterschieden: In beiden Fällen werden Kandidaten nicht wegen formaler Mängel oder Straftaten ausgeschlossen, sondern wegen „innerer Einstellung“ bzw. „fehlender Systemloyalität“ – bewertet von Institutionen, die dem bestehenden Machtgefüge nahestehen. Und das nennen wir dann: „wehrhafte Demokratie“. Obwohl es damit inzwischen eine „gesteuerte“ Demokratie ist – und damit keine funktionierende mehr – sondern eine, die nur noch vorgibt, es zu sein.

Man muss kein AfD-Wähler sein, um sich zu fragen, wie absurd diese Maßstäbe inzwischen geworden sind. Wenn solche konstruierten Vorwürfe ausreichen, um jemanden von einer demokratischen Wahl auszuschließen – jemanden, der als Beamter auf Lebenszeit gerade zur Verfassungstreue verpflichtet ist –, warum sitzt er dann noch im Staatsdienst? Und im Landtag? Und was passiert als Nächstes? Wird bald auch das Singen der Nationalhymne als „völkisch“ eingestuft? Oder das Tragen von Schwarz-Rot-Gold als rechtsextrem?

Paul kündigte an, die Wahl anzufechten. Doch während die Gerichte prüfen, haben die Wähler längst geantwortet – auf ihre Weise. Sie blieben zu Hause. Oder machten den Stimmzettel absichtlich ungültig.

Der Trick mit den Zahlen

Die Stadt Ludwigshafen spricht von einer Wahlbeteiligung von 29,3 % – ein historischer Tiefstand. Die Zeitung „Welt“ vergleicht das mit der Stichwahl von 2017, bei der angeblich 35 % teilnahmen – und stellt eine moderate Abnahme fest.

Nur: Das ist eine bewusste Täuschung. Im ersten Wahlgang 2017 – dem eigentlichen Vergleichswert – lag die Beteiligung bei 60,2 % (siehe hier). Das heißt: Sie hat sich nahezu halbiert.

Und genau hier beginnt ein Skandal im Skandal. Denn dieser irreführende Vergleich stammt offenbar nicht von der „Welt“ selbst, sondern von der dpa. Die staatsfinanzierte Agentur, das „Leitmedium“ im Mainstream, das mit Hilfe des Staatsgeldes ein eigenes Faktenchecker-Team unterhält und gern mit dem Begriff „Fake News“ gegen andere keilt, liefert hier selbst eine fragwürdige Verzerrung – und fast alle Medien drucken sie ab. Ohne Korrektur. Ohne Relativierung.

Dabei ist der Fall glasklar: Wer mit der falschen Wahl bzw. dem falschen Wahlgang vergleicht, führt seine Leser gezielt in die Irre – und sollte sich nicht über schwindendes Vertrauen wundern.

Eine Wahl als Zeichen

Dass ausgerechnet in Ludwigshafen die Demokratie in Schieflage gerät, hat Symbolkraft: Eine sozialdemokratisch geprägte Industriestadt, regiert bis vor Kurzem von einer SPD-Frau, die sich inzwischen als „parteilos“ bezeichnet – wohl in der Hoffnung, die Wähler damit in die Irre zu führen. Nach dem Ausschluss von Paul wurde sie zur Zielscheibe im Netz. Die Polizei ermittelt wegen (Majestäts-?)Beleidigungen. Doch das eigentliche Problem sitzt tiefer.

Denn hier wurde nicht ein radikaler Einzelkandidat mit Hitlergruß oder Waffenfantasien aussortiert – sondern ein Mann, den die amtierende SPD-Oberbürgermeisterin im „parteilosen“ Schafspelz denunzierte. Und zwar nicht wegen einer Straftat, sondern wegen Gesinnung. Der Verfassungsschutz lieferte die Deutung, die Gerichte nickten ab – ohne Urteil, ohne Ausschluss aus dem Staatsdienst, aber mit dem höchsten Preis: dem Ausschluss vom demokratischen Wettbewerb.

Bemerkenswert: Noch im Februar 2025 durfte Joachim Paul im Rhein-Pfalz-Kreis für das Amt des Landrats kandidieren – ohne Beanstandung, ohne Zweifel an seiner Verfassungstreue. Und jetzt, keine sechs Monate später, soll er plötzlich eine Gefahr für die Demokratie darstellen? Wer sich da nicht verschaukelt fühlt, hat entweder ein sehr schlechtes Gedächtnis – oder ein sehr selektives Rechtsverständnis.

Leserreaktionen: Wut auf den Punkt

In den Kommentarspalten der „Welt“brodelt es denn auch – hier nur eine kurze Auswahl:

„Eine Wahl, bei der man keine Wahl hat, ist beschämend für eine Demokratie.“

„Diese Wahl ist eine Farce – und sollte wiederholt werden.“

„29 % Wahlbeteiligung, 9,2 % ungültig. Das ist keine Demokratie, das ist Simulation.“

„Putin hätte es nicht besser gemacht.“

„Wie kann jemand verfassungsfeindlich sein – und gleichzeitig Beamter auf Lebenszeit?“

„Was hier passiert ist, hat DDR-Qualität – nur mit besserer PR.“

Die Kommentare dokumentieren – fast quer durch die Bank – ein Grundgefühl: Verlust an Vertrauen. Und das ist gefährlicher als jede radikale Partei.

Und jetzt?

Am 12. Oktober findet die Stichwahl statt. Sie wird entscheiden, wer Oberbürgermeister von Ludwigshafen wird. Aber eines steht jetzt schon fest: Diese Wahl war keine wirklich demokratische. Sie war ein Trauerspiel mit Ansage. Denn das letzte Wort hatten nicht die Wähler – sondern Parteien, Behörden und Gerichte.

Und das Erschreckende daran: Es ist kein Einzelfall.

Im nordrhein-westfälischen Lage (bei Minden) wurde kürzlich ein AfD-Kandidat ebenfalls wegen angeblicher Zweifel an seiner Verfassungstreue von der Bürgermeisterwahl ausgeschlossen – auch dort mit Verweis auf den Verfassungsschutz. Doch in diesem Fall entschied das zuständige Gericht anders: Der Ausschluss war rechtswidrig. Der Kandidat durfte antreten.

Und genau das ist das eigentliche Alarmsignal:

Ob jemand kandidieren darf – oder nicht – scheint in Deutschland 2025 nicht mehr vom Recht abzuhängen, sondern vom Zufall, an welchen Richter man gerät. Politisch motivierter Talar – oder unabhängiges Urteil?

Willkür statt Prinzip. Gesinnung statt Gleichheit. Gesteuerte Demokratie statt freier Entscheidung.

Wir erleben hier nicht den Anfang einer gefährlichen Entwicklung. Wir sind mittendrin.

Eine Demokratie, in der unliebsame Kandidaten per Ausschlussverfahren aussortiert werden, ist keine mehr – sondern eine gesteuerte Demokratie mit pluralistischer Fassade. Was uns droht, ist eine „gesäuberte!“ politische Bühne, in der dann irgendwann nur noch genehme Schauspieler auftreten dürfen.

Und selbst das Publikum hat längst abgestimmt – mit den Füßen: Nicht einmal ein Drittel der Wahlberechtigten ging noch zur Urne. Rund zehn Prozent machten ihre Stimmen absichtlich ungültig. Der Rest? Zieht sich zurück. Resigniert. Verstummt.

Die einen ziehen die Strippen. Die anderen zucken die Schultern.

Beides ist tödlich für eine freie Gesellschaft.

So stirbt Demokratie nicht durch Panzer – sondern durch Paragraphen.

Nicht durch Gewalt – sondern durch Gleichgültigkeit.

Nicht durch Verbot – sondern durch die stillschweigende Zustimmung der Mehrheit.

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Bild: Screenshot Youtube

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