Von Kai Rebmann
Paukenschlag in München! Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat der Klage zweier Ex-Schülerinnen eines Gymnasiums in Wolnzach recht gegeben, wonach diese sich durch ein im Eingangsbereich ihrer ehemaligen Schule aufgehängtes Kruzifix in ihrer Religionsfreiheit beeinträchtigt sahen. Das 150 Zentimeter hohe und 50 Zentimeter breite Symbol des Christentums verstoße gegen die „verfassungsrechtlich verbürgte negative Glaubensfreiheit“, weshalb die Schule verpflichtet gewesen wäre, das Kruzifix auf Verlangen der Klägerinnen zu entfernen, so die Richter.
Die Entscheidung ist nicht ohne gesellschaftliche Brisanz. Während an immer mehr deutschen Schulen eine offene, wenn nicht zumindest stillschweigende Unterwerfung unter den Islam stattfindet, werden jetzt sogar im tiefschwarzen Bayern die Kruzifixe abgehängt – wegen angeblicher Gefährdung der Glaubens- und Religionsfreiheit.
So absurd wie das Urteil selbst liest sich auch die Begründung dazu: „Die Klägerinnen waren wegen der Schulpflicht zwangsweise und immer wiederkehrend sowie im Hinblick auf dessen Positionierung ohne (zumutbare) Ausweichmöglichkeit mit dem Kruzifix konfrontiert.“ Oder im Umkehrschluss ausgedrückt: Weil das Kruzifix im Bereich des (einzigen zumutbaren?) Eingangs hing, stellte es für die beiden Schülerinnen nach Auffassung des Gerichts offenbar eine unzumutbare Härte dar, jeden Tag daran vorbeigehen zu müssen. Herzlich willkommen im Deutschland anno 2025!
Einem Deutschland wohlgemerkt, in dem es längst keine Einzelfall-Meldung mehr darstellt, wenn Schülern das Trinken während des Unterrichts verboten wird – aus Rücksicht auf eine Minderheit muslimischer Schüler. Oder in dem das Bundesverfassungsgericht kein grundsätzliches Problem mit Kopftuch tragenden Lehrerinnen hat. Oder in dem sich immer mehr Schüler aus einer Art Gruppenzwang heraus zur Konvertierung zum Islam gezwungen sehen. Oder, oder, oder…
Urteil ohne grundsätzliche Wirkung
Es bleibt freilich jedem selbst überlassen, zu beurteilen, ob es den beiden Klägerinnen tatsächlich so unzumutbar gewesen wäre, wie es das Gericht jetzt entschieden hat, den Eingang ihrer Schule zu passieren und das dort hängende Kruzifix einfach Kruzifix sein zu lassen. Viel wahrscheinlicher scheint es aber doch, dass es den Ex-Schülerinnen um die viel zitierten 15 Minuten Ruhm in ihrem Leben ging. Oder, und das wäre weitaus schlimmer, den Richtern einfach darum, ein im Lichte des Zeitgeistes politisch möglichst korrekt anmutendes Urteil zu fällen.
Grundsätzliche Wirkung geht von dem Richterspruch allerdings nicht aus. Dafür spricht, dass in der Begründung ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass ein Kruzifix in einem Gymnasium nicht unter den im Jahr 2018 erlassenen „Kreuzerlass“ falle. Letzterer, der ein Kreuz in jedem staatlichen Gebäude Bayerns vorschreibt, bleibt damit formaljuristisch unangetastet. Gleiches gilt für Artikel 7 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen, der ein Kruzifix in jedem Klassenzimmer einer Grund-, Mittel- oder Förderschule vorsieht.
Florian Streibl, Fraktionschef der Freien Wähler im Landtag, sieht in dem Urteil dennoch einen „harten Schlag für das in Bayern besonders tief verwurzelte Christentum“. Sein CSU-Amtskollege sieht Bayern zwar als Land der Vielfalt und Toleranz, „aber eben auch ein Land mit christlich-abendländischer Prägung“. Das mag so sein – oder lange so gewesen sein – jedoch stellt sich angesichts der fortschreitenden gesellschaftlichen Entwicklung und Urteilen wie jenem des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs immer drängender die Frage: Wie lange noch?
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Kai Rebmann ist Publizist und Verleger. Er leitet einen Verlag und betreibt einen eigenen Blog.
Bild: Kittyfly / Shutterstock.com
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