• 4. Juli 2025

Reimann: Qualitätsvorgaben der Krankenhausreform nicht durch Ausnahmeregelungen aushöhlen

ByRSS-Feed

Juli 3, 2025

Berlin (ots)

Zu den Ergebnissen der heutigen Gespräche von Bund und Ländern über Änderungen bei der Krankenhausreform sagt die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann:

„Wenn jetzt die bundesweiten Qualitätsvorgaben Schritt für Schritt auf Druck der Länder durch immer mehr Anpassungen und Ausnahmeregelungen ausgehöhlt werden, drohen faule Kompromisse zulasten der Patientensicherheit. Insbesondere die Vergabe der Leistungsgruppen an die Krankenhäuser darf nicht zur reinen Showveranstaltung werden, sondern muss mit verbindlich einzuhaltenden bundesweiten Kriterien zur Verbesserung der Behandlungsqualität verbunden sein. Medizinische Erfordernisse und Leitlinien ändern sich ja nicht, wenn man eine Landesgrenze überquert. Die Patientinnen und Patienten müssen sich darauf verlassen können, dass sie überall in Deutschland die bestmögliche Versorgungsqualität nach den gleichen Kriterien erhalten.

Eine aktuelle Befragung im Auftrag des AOK-Bundesverbandes hat gerade erst gezeigt, dass die Menschen für eine bessere Behandlungsqualität und Routine in der Versorgung auch längere Fahrtwege in Kauf nehmen würden. Auch die Vorteile einer Krebsbehandlung in zertifizierten Zentren, die den betroffenen Patientinnen und Patienten Überlebensvorteile bietet, sind den Menschen bewusst. Es gibt also viel Rückhalt in der Bevölkerung für eine Konzentration der Versorgung und für Qualitätsvorgaben, die zu echten Vorteilen für die Patientensicherheit führen. Daher sollten Bund und Länder diese zentralen Ziele der Reform weiter im Blick behalten und konsequent weiterverfolgen.

Positiv ist, dass Bund und Länder an der Zuweisung der Leistungsgruppen bis Januar 2027 festhalten wollen. Denn bei der dringend notwendigen Neuordnung der Krankenhaus-Strukturen können wir uns keine Verzögerungen leisten.

Beim Thema Vorhaltevergütung sehen wir weiterhin Nachbesserungsbedarf: Sie sollte unabhängig vom Umfang der Leistungen der Kliniken in der Vergangenheit berechnet werden. Statt an historischen Fallzahlen muss sich die Vorhaltefinanzierung am zukünftigen Bedarf und an den entsprechenden Planungen der Länder orientieren. Perspektivisch brauchen wir ein Bedarfsbemessungsinstrument als Basis zur Ermittlung der Vorhaltefinanzierung. Die Entwicklung dieses Systems muss zeitnah beauftragt werden, damit es rechtzeitig zur Verfügung stehen kann.

Inakzeptabel ist die vor den Bund-Länder-Gesprächen bekannt gewordene Forderung der unionsgeführten Länder nach einer Streichung der Kassenbeteiligung bei den Entscheidungen über die Verteilung der Mittel aus dem Krankenhaus-Transformationsfonds. Wir möchten daran erinnern, dass die gesetzlichen Krankenkassen für die Betriebskosten der Krankenhäuser geradestehen müssen. Da ist es nur angemessen, dass sie auch an den Entscheidungen über die Krankenhausstrukturen der Zukunft beteiligt werden.“

Pressekontakt:

Ihr Ansprechpartner in der Pressestelle:
Dr. Kai Behrens
Telefon: 030 / 34646-2309
Mobil: 01520 / 1563042
E-Mail: [email protected]

Original-Content von: AOK-Bundesverband, übermittelt durch news aktuell

Zur Quelle wechseln
Author:

Teile den Beitrag mit Freunden