Dresden (ots)
Die Bundesfach- und Koordinierungsstelle Männergewaltschutz (BFKM) fordert die Bundesländer auf, Männer und ihre Kinder systematisch in die Ausführung des neuen Gewalthilfegesetzes (GewHG) einzubeziehen. Ein Hintergrund ist die verbindliche EU-Gewaltschutzrichtlinie, die bis Juni 2027 verpflichtend auch Schutz- und Beratungsangebote für männliche Betroffene vorsieht – eine Vorgabe, die bislang in Deutschland teilweise ignoriert wird.
„Im Jahr 2023 wurden bundesweit über 52.662 Männer ab 21 Jahren Opfer von häuslicher Gewalt. Gleichzeitig gibt es in ganz Deutschland nur 15 Schutzwohnungen mit 49 Plätzen für Männer und ihre Kinder“, sagt Enrico Damme, geschäftsführender Fachreferent bei der BFKM. „Die Zahlen sind alarmierend, und die Nachfrage nach Schutzplätzen und Beratung auch für Männer steigt stetig. Immer wieder müssen Männer auf Grund von Kapazitätsgründen abgewiesen werden. Die Länder müssen ihrer Verantwortung nachkommen und bestehende Schutzprojekte in die Regelförderung überführen sowie neue Angebote schaffen.“, so Damme.
Das Gewalthilfegesetz der Bundesregierung sieht bislang nur Schutzansprüche für Frauen und deren Kinder vor – nicht jedoch für Kinder von Männern, die von häuslicher Gewalt betroffen sind. Jana Peters, Fachreferentin bei der BFKM, kritisiert: „Es ist völlig unverständlich, dass Kinder, die mit ihrem von Gewalt betroffenen Vater Schutz suchen, durch das Gesetz keinen Anspruch auf einen Schutzplatz und Hilfe haben. Kinder brauchen Schutz – ganz unabhängig davon, ob sie mit ihrer Mutter oder ihrem Vater fliehen müssen. Diese gesetzliche Lücke ist nicht nur lebensfremd, sondern auch verfassungsrechtlich problematisch.“
Im ursprünglichen Gesetzentwurf des Gewalthilfegesetzes war der Schutz auch für Männer und ihre Kinder vorgesehen. In der in Bundestag und Bundesrat verabschiedeten Fassung des Gesetzes wird lediglich Frauen und ihren Kindern Schutz bei häuslicher Gewalt zugesichert, nicht aber Männern, ihren Kindern und allen weiteren Personen. Clemens Göhler, Fachreferent für Grundsatzfragen bei der BFKM findet: „Eine solche geschlechtsbezogene Ungleichbehandlung bedarf verfassungsrechtlich einer besonders engen Rechtfertigung. Zwar verfolgt der Gesetzgeber mit dem Gesetz das legitime Ziel, strukturelle Benachteiligungen von Frauen auszugleichen, doch es stellt sich die Frage, ob dies nicht auch mit milderen Mitteln – etwa durch einen geschlechtsneutralen Anwendungsbereich – erreichbar wäre.“
Die BFKM fordert die Bundesländer auf, bestehende Männerschutzprojekte dauerhaft abzusichern, neue Beratungs- und Schutzangebote aufzubauen und Betroffene unabhängig von ihrem Geschlecht in Bedarfsanalysen, Berichte und Förderrichtlinien einzubeziehen. Damit könnten die Länder nicht nur verfassungsrechtlichen und europarechtlichen Verpflichtungen nachkommen, sondern auch einen wichtigen Beitrag zu einem umfassenden Gewaltschutz leisten.
Zur aktuellen Situation in den 16 Bundesländern im Bereich Männergewaltschutz und zu unserem Positionspapier, können Sie sich auf unserer Homepage informieren.
Wir als Bundesfach- und Koordinierungsstelle Männergewaltschutz (BFKM) werden seit 2019 vom BMBFSFJ gefördert, um männlichen Betroffenen von häuslicher Gewalt eine Stimme zu geben. Als Schnittstelle zwischen Fachleuten, sozialen Trägern, Politik und Verwaltung bündeln wir Fachwissen und beraten alle relevanten Akteure zum Themenfeld. Wir sensibilisieren die Öffentlichkeit für dieses Thema, bilden Fachpersonal fort und richten bundesweit Fachveranstaltungen aus. Wir erheben und verbreiten zudem jährlich Daten zu den Anfragenden und Nutzern der vorhandenen Männerschutzeinrichtungen.
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Kontakt für Rückfragen:
Bundesfach- und Koordinierungsstelle Männergewaltschutz
Pressekontakt: Dr. Annalena Schmidt, Fachreferentin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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Telefon: 01735359215
Original-Content von: LAG Jungen- und Männerarbeit Sachsen e.V. – Bundesfach- und Koordinierungsstelle Männergewaltschutz, übermittelt durch news aktuell
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