• 19. Juni 2025

Kirche und EU-Recht torpedieren Dobrindts Anti-Asyl-Kurs

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Juni 19, 2025
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Von Kai Rebmann

Muss sich Alexander Dobrindt den Vorwurf des politischen Aktionismus gefallen lassen? Hat der CSU-Innenminister mit seiner Anweisung an die Bundespolizei zwar schnell, handwerklich, aber wenig ausgereift auf die allgemeine Stimmung im Land reagiert? Fakt ist: die meisten Zurückweisungen scheitern schon an formalen Gründen und werden für Aktivisten und Gerichte damit zu einer leichten Beute.

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Zu einer Art Präzedenzfall wurden dabei die drei Somalier, die Anfang Mai entweder noch im Zug oder am Bahnsteig in Frankfurt/Oder aufgegriffen wurden, hier gehen die Darstellungen inzwischen etwas auseinander. So oder so, entschied das Berliner Verwaltungsgericht, dass die Zurückweisung und Zurücküberstellung des nachweislich illegal eingereisten Trios nach Polen respektive Litauen rechtswidrig sei.

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Der Eilbeschluss der Richter aus der Hauptstadt dürfte auch in den folgenden Instanzen, sollte es denn dazu kommen, Bestand haben. Die Begründung liefert eine juristische Erbsenzählerei, deren Auswirkungen auf den von Dobrindt und Kanzler Friedrich Mez ausgegebenen Anti-Asyl-Kurs aber von weiter Tragweite ist: In dem Verfahren – und allen weiteren dieser Art – geht es gar nicht um die Frage, ob die Einreise an sich legal oder illegal erfolgte, sondern allein darum, ob nationales Recht vorrangig vor EU-Recht gelten kann bzw. darf.

SEDO

Im Klartext: Deutschland ist einmal mehr nicht Herr im eigenen Haus! Selbst nachweislich illegale Migranten haben sich mit dem erfolgreichen, wenn auch verbotenen Grenzübertritt ein zumindest vorübergehendes, nicht selten aber faktisch dauerhaftes Bleiberecht gesichert. Der deutschen Gerichtsbarkeit obliegt es dann nur noch, festzustellen, ob und gegebenenfalls welches andere EU-Land für die Bearbeitung des jeweils betreffenden Asylverfahrens nach der Dublin-Verordnung zuständig ist – und das kann erstens dauern, scheitert zweitens nicht selten an Ablauf von irgendwelchen Fristen und gibt den Illegalen drittens genügend Zeit, sich dem späteren Zugriff deutscher Behörden zu entziehen.

Kirchenasyl ohne rechtliche Grundlage

Oder es betreten weitere Akteure die politische und aktivistische Bühne. So wie jetzt zum Beispiel einige evangelische Kirchen in Berlin. Über die eingangs erwähnten Illegalen aus Afrika schreibt die „Bild“: „Nun sind die drei via Polen eingereisten Somalier in einer Kirche in Berlin untergebracht – und wollen sich möglicherweise auf das sogenannte Kirchenasyl berufen.“

Statt „untergebracht“ sollte es korrekter wohl „untergetaucht“ heißen. Auch wenn das Kirchenasyl für sich genommen keinerlei Rechtsgrundlage liefert, wird eine spätere Abschiebung in solchen Fällen schwer bis praktisch unmöglich. Ursprünglich handelte es sich dabei um ein sicherlich sinnvolles Instrument, mit dem Christen, denen in ihren Heimatländern unmittelbare Verfolgung drohte, geschützt werden sollten.

Tatsache ist aber, dass Kirchenasyl in inflationärer Art und Weise gewährt wird. Allein im vergangenen Jahr ist die Zahl solcher Fälle noch einmal um deutlich über 10 Prozent auf zuletzt 2.386 gestiegen. „Insgesamt nahm die Kirche im vergangenen Jahr 2.966 Menschen in ihren Räumen in Obhut – und entzog sie somit ihrer Abschiebung.“

Klar, die Kirche holt die Moralkeule aus dem Schrank und beruft sich auf ihre Pflicht zur Barmherzigkeit. Dieser Argumentation wohnt jedoch eine große Portion Heuchelei inne, die geradezu ins Absurde verkehrt wird, wenn der Berliner Bischof Christian Stäblein das Ganze noch als „Dienst für die Gesellschaft“ zu verkaufen versucht. Harte Fakten, etwa der Blick auf die Kriminalstatistiken oder der ausufernde Betrug am hiesigen Sozialsystem, müssen hinter so viel Gutmenschentum offenbar deutlich zurückstehen.

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Aus ethischer Sicht nicht minder schwer wiegt aber noch etwas anderes: Viele der illegalen Migranten verlassen ihre Heimatländer als Muslime. Kaum in Deutschland angekommen – und auch wirklich erst, wenn sie in Deutschland sind – lassen sie sich christlich taufen. So gibt es alleine in der Evangelisch-Lutherischen Gemeinde Berlin-Steglitz inzwischen 800 angebliche Konvertiten aus dem Iran und 400 aus Afghanistan, die dort getauft wurden – und die sich jetzt wegen des vermeintlichen Abfalls vom Islam auf drohende Verfolgung in ihren jeweiligen Heimatländern berufen können.

Hatten diese Migranten während ihrer vermeintlichen Flucht durch mehrere sichere Staaten allesamt ein Erweckungserlebnis ähnlich dem des Saulus, der auf seinem Weg nach Damaskus von einem Moment auf den anderen zum Paulus wurde? Theoretisch zwar möglich, praktisch aber doch sehr unwahrscheinlich. Vielmehr scheint es sich also um Taufen zum Schein zu handeln. Die Kirche spielt dieses durchsichtige Spiel fröhlich mit – und macht sich damit zum Handlanger von Schleppern und illegaler Migration.

Nehmen wir aber wohlwollend mal an, es handele sich um ein Christsein, das über den formalen Papier-Status eines Taufscheins hinausginge. Worin läge das Problem, den neugewonnenen Glauben in Polen, Österreich, Tschechien oder welchem EU-Land auch immer auszuleben? Über Christenverfolgungen oder ähnliches Ungemach, das dort drohen könnte, ist bisher nichts bekannt geworden.

So sieht das auch der Migrationsforscher Daniel Thym: „Es ist mir moralisch unverständlich, warum die Kirchen ihr humanitäres Kapital derzeit vor allem darauf verwenden, Abschiebungen in andere EU-Länder zu verhindern.“ Und auch nackte Zahlen widerlegen die Schein-Argumente der Kirche: Von den tausenden Fällen, in denen zuletzt Kirchenasyl gewährt wurde, ging es nur in 39 um Abschiebungen in Nicht-EU-Länder. Als echter „Härtefall“, also solcher, in dem unmittelbare Verfolgung gedroht hätte, wurde sogar nur ein einziger (!) Fall anerkannt.

Deutschland bleibt also einmal mehr nur das Warten auf eine seit Jahren beschworene – und gleichwohl nicht funktionierende, weil offenbar politisch nicht gewollte – „europäische Lösung“. Diese hat im vergangenen Jahr einen neuen Namen bekommen und versteckt sich jetzt hinter der Bezeichnung „Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems“ (GEAS), die bis spätestens Ende 2026 umgesetzt und die Einreisekontrollen an die Außengrenzen der EU verlagern soll. Wer’s glaubt, wird selig…!

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Namentlich gekennzeichnete Beiträge geben immer die Meinung des Autors wieder, nicht meine. Ich schätze meine Leser als erwachsene Menschen und will ihnen unterschiedliche Blickwinkel bieten, damit sie sich selbst eine Meinung bilden können.

Kai Rebmann ist Publizist und Verleger. Er leitet einen Verlag und betreibt einen eigenen Blog.

Bild: Shutterstock.com

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