Von Kai Rebmann
Die Verbreitung beziehungsweise Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen ist in Deutschland aus gutem Grund verboten. Es drohen Freiheitsstrafe bis drei Jahren oder Geldstrafe. Dazu gehören insbesondere Symbole und Kennzeichen aus dem Dritten Reich, so wie etwa der Hitlergruß.
Doch wann ist ein erhobener rechter Arm einfach nur ein erhobener rechter Arm und wann wird er zum verbotenen Hitlergruß? Diese Frage wurde und wird von Medien, Politik und der Justiz hierzulande seit einigen Jahren höchst unterschiedlich beantwortet – und hängt nicht zuletzt ganz entscheidend davon ab, wer Urheber der betreffenden Geste ist. Jetzt sorgt ein weiterer Fall offenbar willkürlicher Interpretation für Aufregung und legt die verschobenen Maßstäbe eines Staatsanwalts in Franken offen.
Eine Frau aus Coburg (Bayern) soll im März 2024 das Bild von Karl Lauterbach (SPD) verbreitet haben, auf dem dieser einen vermeintlichen Hitlergruß zeigt. Vermeintlich deshalb, weil von entsprechenden Ermittlungen, geschweige denn einer Anklage gegen den noch amtierenden Gesundheitsminister bis dato nichts bekannt geworden ist. Dennoch erhielt die Angeklagte Post von der Staatsanwaltschaft Schweinfurt mit einem Strafbefehl über 3.500 Euro (70 Tagessätze) – wegen des Verbreitens von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen.
Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht beginnt im Mai
Weil sie diesen nicht zu zahlen bereit ist, kommt es ab dem 12. Mai zur Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht. Die Coburgerin argumentiert, sie habe durch das Verbreiten des umstrittenen Lauterbach-Bilds dieses lediglich mit Aufnahmen von ähnlichen Gesten vergleichen wollen, die – anders als beim Gesundheitsminister – Ermittlungen und in einigen Fällen auch Verurteilungen nach sich gezogen haben. Als konkretes Beispiel wurde auf eine Rede im Rahmen einer Querdenker-Demo verwiesen.
Die Staatsanwaltschaft wiederum steckt in einem selbst gestellten Dilemma. Entweder ist auf dem fraglichen Foto ein Hitlergruß zu sehen. Dann wäre zuvorderst aber der Urheber – in diesem Fall also Karl Lauterbach – zur Rechenschaft zu ziehen. Oder es ist eben nur ein erhobener rechter Arm zu sehen. Dann wiederum erscheint es fraglich, wie jemand wegen der angeblichen Verwendung von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen belangt werden kann, wenn diese auf dem verbreiteten Material doch gar nicht zu sehen sein sollen.
Der aus Sicht der Ankläger scheinbar „elegante“ Ausweg: Die Staatsanwaltschaft unterstellt der Frau, sie habe durch die Verbreitung des Lauterbach-Bildes beabsichtigt, eben jene verbotenen Kennzeichen darzustellen.
„Hässlicher Vogel“ soll 1.200 Euro kosten
In einem weiteren Verfahren wurde ein Mann aus Nordrhein-Westfalen zu Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 1.200 Euro verurteilt. Der Influencer, der sich im Netz „Digital Creator“ nennt, hatte Karl Lauterbach in einem Film-Beitrag indirekt als „hässlichen Vogel“ bezeichnet. Wie unter der Ampel-Koalition schon zur schlechten Gewohnheit geworden, war es auch dieses Mal wieder der Bundesgesundheitsminister selbst, der den Ball ins Rollen gebracht hat.
Lauterbach stellte bei der Staatsanwaltschaft einen Strafantrag und berief sich dabei offenbar auf Paragraf 188 StGB, unter dem „gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigungen, üble Nachrede und Verleumdung“ normiert sind. Die Verschärfung dieses „Majestätsbeleidigungs-Paragrafen“ im Jahr 2021 erfolgte eigentlich, um in erster Linie Kommunalpolitiker besser zu schützen. Von den „Großkopferten“ in Berlin sollte eigentlich zu erwarten sein, dass ihr Fell dick genug sei, um mit vergleichsweise lapidaren Unmutsäußerungen einfacher Bürger umgehen zu können.
Im vorliegenden Fall hatte der „Digital Creator“ in einem Film, der Lauterbach während einer Pressekonferenz zeigt, dessen Kopf mit einem Fadenkreuz versehen. Nach einem Umschnitt ist ein Jäger im Bild, der sein Gewehr anlegt und dabei vor sich hin sagt: „Na, das ist ja mal ein echt hässlicher Vogel.“
Zum Fall für die Staatsanwaltschaft wurde der Fall aber nicht etwa wegen des sicherlich schon eher fragwürdigen Fadenkreuzes, sondern weil sich der SPD-Politiker durch die Bezeichnung als „hässlicher Vogel“ in seiner Ehre verletzt sah. Dem Urheber des Filmbeitrags flatterte deshalb ein Strafbefehl über 1.200 Euro ins Haus, gegen den er sich zur Wehr setzte.
Grenze zur Schmähkritik überschritten
Vor Gericht bot die zuständige Richterin dem „Digital Creator“ zu Beginn der Hauptverhandlung an, seinen Einspruch gegen den Strafbefehl zurückzuziehen oder ersatzweise das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. Der Influencer wollte es jedoch auf ein Urteil ankommen lassen, offenbar auch, damit er seinen nach Eingang des Strafbefehls offline genommenen Beitrag wieder einstellen kann.
Der Angeklagte berief sich auf sein Recht auf freie Meinungsäußerung sowie das Stilmittel der Satire, die für jeden Betrachter des Beitrags offenkundig zu erkennen gewesen sei. Das Gericht folgte dieser Einlassung jedoch nicht. Stattdessen sah die Richterin die Grenze zur Schmähkritik überschritten und verurteilte den Influencer zu einer Geldstrafe von 1.200 Euro, die sie noch als „sehr gering“ bezeichnete.
Unabhängig von der subjektiven Bewertung zeigt dieser Fall aber vor allem eines: Unsere Spitzenpolitiker sind dünnhäutig und vor allem eitel geworden – und sich offenbar auch nicht zu schade, eine ohnehin hoffnungslos überlastete Justiz wegen noch so kleiner Bagatellen auf den „kleinen Mann“ zu hetzen.
Noch schlimmer aber sind die weit verschobenen Maßstäbe, mit denen die Justiz inzwischen misst. Wo ein „hässlicher Vogel“ gegen einen SPD-Politiker happige 1.200 Euro kostet, bleiben schlimme Hetzaufrufe etwa gegen AfD-Politiker und -Wähler allzu oft ohne Folgen für die Urheber. Es kommt im „besten Deutschland aller Zeiten“ ganz offensichtlich nicht mehr darauf an, „was“ gemacht wird, sondern „wer“ etwas bei welcher Gelegenheit und in welchem Zusammenhang macht.
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Kai Rebmann ist Publizist und Verleger. Er leitet einen Verlag und betreibt einen eigenen Blog.
Bild: Screenshot ntv-Mediathek
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