Es war Nacht. Eine junge Frau, 20 Jahre alt, steht auf der Rolltreppe am Bahnhof von Kaiserslautern. Hinter ihr: ein fremder Mann. Der 64-jährige Eritreer packt ihr ans Gesäß. Sie dreht sich um, zieht ein Klappmesser, sticht zu. Der Mann stirbt.
Was wie ein Lehrbuchfall von Notwehr klingt, wurde jetzt vor einem deutschen Gericht als Totschlag verurteilt – zwei Jahre auf Bewährung. Denn: Die Frau hätte „zurückweichen“ sollen. Sie habe sich „nicht mehr verteidigt, sondern angegriffen“. So das Gericht.
Der Täter wurde zum Opfer.
Die Frau zur Täterin.
Und der Rechtsstaat? Zum politischen Lehrbetrieb, der Frauen lieber nachträglich sagt, wie sie sich zu verhalten gehabt hätten – statt ihnen beizustehen.
Ich weiß, was jetzt kommt. Ich höre die Stimmen schon. „Verhältnismäßigkeit!“ „Keine Lynchjustiz!“ „Sie hätte doch weglaufen können!“ – Ja, hätte sie. Vielleicht. Wenn es nicht Nacht gewesen wäre. Wenn der Mann sie nicht vorher am Hintern gepackt hätte. Und wenn man nicht allmählich den Eindruck bekäme, dass in diesem Land Täter mehr Verständnis genießen als ihre Opfer.
Der Fall ist so deutsch, dass er in jedes Jura-Lehrbuch gehört. Aber bitte unter der Rubrik: „Wie man mit dem Paragraphenrecht jeden gesunden Menschenverstand aushebeln kann.“
Was juristisch als „Totschlag“ abgeurteilt wurde, war in Wahrheit ein Reflex – eine Reaktion auf einen gezielten sexuellen Übergriff mitten in der Nacht. Der Mann fasst ihr an den Po. Sexuelle Belästigung, §184i StGB. Eine dieser Situationen, in denen jede Frau, die nachts unterwegs ist, instinktiv weiß: Das ist nicht nur ein Griff. Das ist ein Signal. Die junge Frau, fast noch ein Mädchen, dreht sich um – und sticht zu. Nicht planvoll. Nicht vorsätzlich. Sondern instinktiv.
Ein tragischer Vorfall, zweifellos. Doch das Urteil des Landgerichts? Zwei Jahre auf Bewährung wegen Totschlags (siehe hier). Begründung: Sie sei zuerst in Verteidigungshaltung gewesen, habe dann aber „bewusst den Spieß umgedreht“. Die Notwehr sei damit entfallen.
Doch es blieb nicht bei der Bewährung. Zusätzlich muss die junge Frau 500 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten – und jährlich sechs Beratungsgespräche bei der Drogenhilfe wahrnehmen. Ihr Anwalt gab bekannt: Keine Revision. Kein Widerspruch. Keine Hoffnung mehr? Hat diese junge Frau, inzwischen schon 21 Jahre alt, das Vertrauen in die deutsche Justiz bereits so vollständig verloren?
Dabei sprechen selbst die Zeugenaussagen für sie. Eine Passantin schilderte, wie die Frau sagte: „Hör auf, mich zu berühren.“ Dann habe sie gesehen, wie der Mann offenbar weggestoßen wurde. Zwei Schritte, dann sei er zusammengesackt. Ein Messer habe sie in der Hand der Frau gesehen, so die Zeugin – aber nicht, ob sie zustach.
Die Frau hatte ein Klappmesser dabei, ja. Und sie hat es benutzt. Aber war das wirklich Totschlag? Oder schlicht Panik, Reflex, Überforderung?
Im Prozess wurde außerdem bekannt: Bei der Angeklagten wurde bereits im Kindesalter ADHS diagnostiziert. Sie wird medikamentös behandelt. Eine psychisch labilere Persönlichkeit, ein hohes Stresslevel – doch für das Gericht war das nicht entscheidend.
Und dann ist da noch der Mann, der an jenem Abend starb – das „Opfer“. Ein 64-jähriger Mann aus Eritrea, der – wie das Gericht selbst einräumte – in der Vergangenheit bereits mehrfach auffällig wurde. Sexuelle Belästigungen, grenzüberschreitendes Verhalten, Konflikte im öffentlichen Raum. Trotz dieser Vorgeschichte konnte er weiter durch die Bahnhöfe des Landes laufen. Und grapschen. Diesmal mit tödlicher Folge.
Man kennt das.
Es ist das gleiche Deutschland, in dem eine junge Frau vor Gericht stand, weil sie einen Mann, der an einer Gruppenvergewaltigung beteiligt war, später in einem Chat beleidigte.
Der Mann bekam Bewährung für seine Tat, musste nie hinter Gitter.
Wegen Vergewaltigung.
Die Frau bekam eine Arreststrafe, musste die absitzen.
Wegen Beleidigung des Vergewaltigers.
Nachzulesen auf meiner Seite. Bei den Öffentlich-Rechtlichen allenfalls im Kleingedruckten mit der Lupe zu finden.
Willkommen in der Republik der Täterverständnisbeauftragten.
Im Zweifel für den Angeklagten – aber nur, wenn der Angeklagte männlich ist, Täter ist, am besten mit Migrationshintergrund. Und im Zweifel gegen die Frau, die sich wehrt, die nicht dasitzt und heult, sondern handelt.
Hätte sie ihn erschossen – man hätte ihr vielleicht einen Staatsorden verliehen. Wenn es in Kiew gewesen wäre.
Aber in Kaiserslautern?
In Kaiserslautern heißt das: zwei Jahre Bewährung, weil sie „nach dem Angriff nicht zurückgewichen ist“.
Zynischer geht es kaum noch. Aber leider ist das die Realität in Deutschland 2025. An Stelle des Rechtsstaates ist längst eine Polit-Justiz getreten. Mit Kasten. Da gibt es heilige Kühe. Und Grundverdächtige.
Jeder von Ihnen weiß, wer in welche Kaste fällt.
Auch die Lektion aus Kaiserslautern ist klar: Bei der deutschen Justiz kommt es auf Hautfarbe und Herkunft an. Und auf das Geschlecht.
Frauen lernen daraus: Lieber still sein. Lieber das Gesäß einziehen.
Und wenn man ein Messer in der Tasche hat – es stecken lassen.
Weil man sonst als Täterin vor Gericht landet.
Weil sonst die Talkshows darüber debattieren, ob man vielleicht „überreagiert“ habe.
Es ist eine bizarre Umkehrung von Verantwortung.
Die Hand am Po war der erste Angriff.
Der Messerstich war die Antwort.
Doch bestraft wurde nicht der Übergriff – sondern die Antwort.
Ein Land, das solche Urteile fällt, hat das moralische Rückgrat einer Bahnhofsrolltreppe: steil nach unten, wenn es um klare Werte geht.
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