Man muss schon tief auf der Webseite des Bundesverfassungsgerichts suchen, um es zu finden: Die Richter in Karlsruhe kassieren großzügige Nebeneinkünfte – zusätzlich zu ihren üppigen Amtsgehältern. Fast 100.000 Euro extra gab es 2024 für die 16 Verfassungsrichter – für „nichtspruchrichterliche Tätigkeiten“. Das bedeutet: für Vorträge, Publikationen, Herausgeberschaften.
Warum ist das brisant? Weil ausgerechnet das Bundesverfassungsgericht in den letzten Jahren auffallend regierungsfreundlich entschieden hat. Es winkte Corona-Maßnahmen durch, segnete die Rentenkürzungen für ehemalige DDR-Bürger ab, billigte das aufgeblähte Sondervermögen für die Bundeswehr, winkte gerade die skandalöse Entscheidung durch, dass der alte Bundestag noch schnell das Grundgesetz ändern darf, weil es im neuen eine Sperrminorität von AfD und Linken geben wird – und bremste erst im letzten Moment das Klima-Urteil, das Scholz’ Regierung Milliarden gekostet hätte.
Doch während es der Regierung oft freie Hand gibt, sorgt es sich um die eigenen Kassen:
- Richter kassieren für Vorträge zwischen 2.000 und 10.000 Euro – obwohl sie dort als Vertreter des Gerichts auftreten.
- Spitzenverdienerin 2024 war Miriam Meßling mit 50.000 Euro Extra-Gehalt.
- Der Rekordhalter Heinrich Amadeus Wolff erhielt 2022 sogar 68.000 Euro Nebeneinkünfte – zusätzlich zum Gehalt eines Bundesministers!
Offiziell sind Nebeneinkünfte erlaubt. Aber die Transparenz ist minimal: Das Gericht gibt nur eine Gesamtsumme an, nicht, woher das Geld genau stammt. Als die „Welt“ bei dem Gericht nachfragte, wie diese Zahlen zustande kommen, weigerte sich die Pressestelle, die Anfragen an einzelne Richter überhaupt weiterzuleiten. Stattdessen kam die lapidare, fast schon zynische Antwort, dem Gericht würden auch bloß die veröffentlichten Summen ohne genauere Aufschlüsselung vorliegen.
Politik und Justiz – eine verhängnisvolle Nähe
Noch fragwürdiger: die politischen Netzwerke. Zwischen 2017 und 2021 flogen Verfassungsrichter insgesamt 38-mal per Regierungsflieger nach Berlin – obwohl sie problemlos, aber eben weniger pompös mit der Bahn reisen könnten. Dort treffen sich regelmäßig hochrangige Regierungsvertreter und Spitzenrichter zu „privaten“ Abendessen. Diese Treffen sind nicht etwa streng neutral oder überparteilich – sondern finden gezielt mit Regierungsvertretern statt.
Ein besonders brisanter Fall: 2021 flogen mehrere Verfassungsrichter mit dem Regierungsflugzeug nach Berlin – kurz vor einem wichtigen Urteil zu den Corona-Maßnahmen. Im Kanzleramt trafen sie hochrangige Regierungsvertreter zum Abendessen. Dabei wurden laut Berichten auch Details zu laufenden Verfahren besprochen.
Ein direkter Draht, der Fragen aufwirft – denn solche Treffen sind weder transparent noch demokratisch kontrolliert. Stellen Sie sich einmal vor, in einem Zivilprozess würden sich die Richter von einer der Parteien mit dem Privatflieger zum Abendessen einfliegen lassen, um Verfahrensdetails zu besprechen. Für wie unabhängig würden Sie diese Richter noch halten?
Doppelte Standards: in Deutschland legal – in Polen ein Skandal?
Die deutsche Justiz ist stolz auf ihre angebliche „Unabhängigkeit“. Doch bei näherem Hinsehen zeigt sich: Viele der Verfassungsrichter sind enge Vertraute der Regierungsparteien. Sie wurden direkt von CDU, SPD oder Grünen nominiert.
Angela Merkel und andere deutsche Politiker kritisierten jahrelang Polen und Ungarn für den politischen Einfluss auf ihre Verfassungsgerichte – während sie selbst in Deutschland genau diesen Einfluss gerne nutzen.
Harbarth – der Präsident mit CDU-Stallgeruch
Ein besonders heikler Fall: Gerichtspräsident Stephan Harbarth.
Harbarth war nicht nur CDU-Bundestagsabgeordneter und Intimus von Angela Merkel, sondern führte in der Kanzlei Schilling, Zutt & Anschütz ein Team, das Großkonzerne und die Bundesregierung beriet. Kaum wurde er Verfassungsrichter, folgte eine erstaunliche Karriere:
- Innerhalb weniger Monate wurde er zum Vizepräsidenten ernannt.
- Kurz darauf stieg er direkt zum Präsidenten des Verfassungsgerichts auf – ein Vorgang, den viele Juristen kritisierten.
Mit Harbarth an der Spitze fällte Karlsruhe einige der regierungsfreundlichsten Urteile der Geschichte.
Das Muster ist klar: Regierungstreue zahlt sich aus.
Vom Hüter des Grundgesetzes zur Stempelmaschine der Regierung?
Noch vor wenigen Jahrzehnten galt das Verfassungsgericht als „Hüter des Grundgesetzes“. Es stoppte mehrfach fragwürdige Gesetze und war eine ernsthafte Kontrollinstanz der Regierung.
Heute wirkt es oft wie eine Abnick-Behörde.
- Es schützt nicht mehr das Grundgesetz vor der Regierung – sondern die Regierung vor dem Grundgesetz.
- Es kassiert zusätzliche Honorare, während es politisch heikle Entscheidungen im Sinne der Regierung fällt.
- Es ist politisch besetzt, sodass unabhängige Urteile kaum noch zu erwarten sind.
Wer kontrolliert die Kontrolleure?
Wer überwacht die obersten Richter? Niemand.
- Sie unterliegen keiner Dienstaufsicht.
- Ihre Nebeneinkünfte müssen nicht im Detail offengelegt werden.
- Sie entscheiden über ihre eigenen Transparenzregeln.
Selbst ihre Beförderungen sind ein intransparentes System. In Deutschland ist es üblich, dass die Regierungsparteien sich die Verfassungsrichter quasi untereinander aufteilen – während dieselben Politiker in Brüssel mit dem Finger auf Polen und Ungarn zeigen.
Die bittere Wahrheit: Die Gewaltenteilung ist längst ausgehebelt.
Das Bundesverfassungsgericht ist kein unabhängiger Wächter der Demokratie mehr – sondern ein integraler Bestandteil des politischen Apparats.
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