Von Kai Rebmann
Die AfD sei die größte Gefahr für unsere Demokratie und Freiheit. So lautete nicht nur, aber vor allem während des Wahlkampfes, der mantraartig wiederholte Tenor der Altparteien. Dass es abseits dieser durchschaubaren Parolen aber auch ganz reale Bedrohungen für unsere Wertegesellschaft gibt, musste jetzt einmal mehr ein Landrat aus dem Münsterland feststellen.
Ein heute 39-jähriger Tadschike wurde im Jahr 2017 wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, in diesem Fall beim IS, zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren verurteilt. Anschließend sollte er in sein Heimatland abgeschoben werden – eigentlich. Der Flug war schon gebucht. Doch als die Polizei den Mann in dieser Woche in Abschiebehaft nehmen wollte, leistete er gewaltsamen Widerstand, was noch zurückhaltend ausgedrückt ist.
Der verurteilte Straftäter randalierte auf der Wache in Oelde (NRW), verletzte sich mit einem Messer selbst am Bauch und bedrohte die anwesenden Beamten. Erst ein SEK-Einsatz konnte den Tadschiken nach drei (!) Stunden zur Aufgabe bewegen.
Gericht betreibt absurde Täter-Opfer-Umkehr
Zur Belohnung wurde der Mann danach sofort wieder auf freien Fuß gesetzt. Ein Richter am Oberverwaltungsgericht Münster setzte zudem die Abschiebung aus – vorerst, wie es zunächst hieß. Begründung: In seiner Heimat drohen dem IS-Terroristen nach Einschätzung des Gerichts Folter und womöglich gar der Tod, da Tadschikistan für eine entsprechende Gangart gegenüber politischen Gegnern bekannt sei.
Fakt ist aber auch, dass ein früher einmal bestehendes generelles Abschiebeverbot nach Tadschikistan inzwischen wieder aufgehoben wurde. Wen, wenn nicht einen verurteilten IS-Terroristen und als Gefährder eingestuften Mann, will man dann noch dort- oder irgendwohin abschieben?
Was die deutsche Justiz hier betreibt, ist also einmal mehr nicht weniger als eine absurde Täter-Opfer-Umkehr auf Kosten der Sicherheit der Allgemeinheit – und es ist leider kein Einzelfall. Schon in der Vergangenheit musste reitschuster.de über ganz ähnliche Fälle berichten(siehe hier und hier), in denen gewaltsamer Widerstand bei der Abschiebung letztlich mit deren Aussetzung und einer Freilassung belohnt wurden.
Eine Bekannte mit einschlägiger Berufserfahrung bestätigt diesen Eindruck: „Sich selbst zu verletzten und Theater zu machen, wenn eine Abschiebung droht oder man vom Sozialamt nicht das bekommt, was man will, war schon eine gängige Masche, als ich noch in diesem Bereich tätig war.“
Im Zweifel für den Terroristen?
Für potenzielle Nachahmer, vor allem aber für die schon länger hier lebende Bevölkerung, sendet das Urteil aus Münster ein fatales Signal: Widerstand gegen die Staatsgewalt, sprich den Rechtsstaat, wird in Deutschland maximal belohnt – mindestens mit der Aussetzung der Abschiebung, im „Idealfall“ wird man noch auf freien Fuß gesetzt. Und begründet wird das dann damit, dass dem vermeintlichen „Opfer“ in seiner Heimat möglicherweise Folter drohe.
Ob das in Tadschikistan und im vorliegenden Fall wirklich so ist, weiß niemand, ausdrücklich auch der für das Urteil verantwortliche Richter nicht. Man könne es halt „nicht ausschließen“, heißt es in der Urteilsbegründung. Dass der Mann sich aber selbst dafür entschieden hat, sich zu radikalisieren, sich eine Ausbildung an todbringenden Waffen im Irak angedeihen zu lassen und damit in Deutschland letztendlich zum Straftäter wurde, bleibt dagegen scheinbar vollkommen unberücksichtigt.
Olaf Gericke (CDU), Landrat von Warendorf, bezeichnet den Tadschiken als „Gefahr für unsere Freiheit“ und macht aus seinem Unverständnis gegenüber der „Welt“ kein Geheimnis: „Wir wissen, der Mann war ein Terrorist. Er ist ideologisch geschult worden, er hat eine Kampfausbildung an der Maschinenpistole AK-47 bekommen. Der Mensch hat die falsche Einstellung. Es gibt nur eine Forderung: Er muss weg!“
Das sehen deutsche Gerichte und nicht zuletzt rot-grüne Meinungskrieger ganz anders, die ihre Ideologie hinter markigen Parolen á la „Kein Mensch ist illegal“ zu verstecken versuchen – und damit zumindest in Teilen unserer Gesellschaft immer noch einen Nerv zu treffen scheinen. Nur so ist das Aufstehen wie Phönix aus der Asche der SED-Erben bei der Bundestagswahl als unmittelbare Folge der jüngsten Demos „gegen rechts“ zu erklären, die die Linke aus dem gefühlten Gar Nichts urplötzlich wieder auf über 8 Prozent hievten.
Was bleibt, ist die zugegebenermaßen vage Hoffnung, dass die sich anbahnende neue Bundesregierung die Zeichen der Zeit (endlich) erkannt hat und (endlich) im Interesse der eigenen Bürger handelt und die eigene Ideologie (endlich) hintanstellt. Und wo Gesetze der Abschiebung von Straftätern und/oder bekannten Gefährdern vermeintlich oder auch tatsächlich entgegenstehen, müssen diese eben geändert werden, und das am besten so schnell und konsequent wie möglich – anstatt sich immer wieder aufs Neue hinter selbigen zu verstecken!
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Kai Rebmann ist Publizist und Verleger. Er leitet einen Verlag und betreibt einen eigenen Blog.
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