Von Kai Rebmann
Es gibt Leute, die sagen das, was andere – vornehmlich im rot-grünen Lager Beheimatete – nicht einmal zu denken wagen. Zu diesen Menschen gehört Markus Roscher aus Braunschweig. Der Rechtsanwalt hatte sich im August 2022 erlaubt, Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD), Wirtschaftsminister Robert Habeck und Außenministerin Annalena Baerbock (beide Grüne) via X mit Blick auf das Heizungsgesetz als „boshafte Versager“ zu bezeichnen.
Klarer Fall von Meinungsfreiheit? Mitnichten! Jedenfalls nicht für die drei oben genannten Volksvertreter, nicht für die Staatsanwaltschaft und am allerwenigsten für das zuständige Amtsgericht. Letzteres verurteilte den 61-Jährigen wegen dieser Bemerkung, die bei einer anderen Generation von Politikern noch bloßes Achselzucken ausgelöst hätte, zu einer Geldstrafe in Höhe von 3.000 Euro.
Begründung: Röscher soll das rot-grüne Dreigestirn als „korrupt“, „dumm“ und „arrogant“ hingestellt und sie mit seiner „Schmähkritik“ in ihrem „politischen Vorankommen“ erheblich behindert haben. Das klingt reichlich absurd, zumal viele Wähler nicht zuletzt in den vergangenen Jahren den Eindruck gewonnen haben, dass sich Scholz, Habeck und Baerbock mit der von ihnen zu verantworteten Politik selbst am meisten im Weg stehen.
Möglich machte die Verurteilung der noch relativ junge Paragraf 188 StGB, im Volksmund auch als „Majestätsbeleidigungs-Paragraf“ bekannt. Von seinen Vätern ursprünglich wohl mal ersonnen, um insbesondere hochrangige Politiker vor wirklich üblen und/oder ehrverletzenden Diffamierungen zu beschützen, wird damit inzwischen mehr und mehr mit Kanonen auf Spatzen geschossen, sprich nicht linientreue Bürger – siehe zum Beispiel hier und hier.
‚Linien der Meinungsfreiheit sind unter Rot-Grün verrutscht‘
Für Röscher hat das Urteil sehr viel weitreichendere Folgen als „nur“ die happige Geldstrafe. Im Wiederholungsfall und einer etwaigen Verurteilung zu mindestens 90 Tagessätzen droht dem Anwalt ein Berufsverbot. Zudem prüfe die Kreispolizeibehörde Paderborn, wo der Jurist zum Zeitpunkt seines „Verbrechens“ noch lebte, den Entzug des Kleinen Waffenscheins – wegen vermeintlicher „Unzuverlässigkeit“ des Inhabers.
Gegenüber der „Bild“ zeigt sich Röscher erschüttert über den Zustand der Meinungsfreiheit im „besten Deutschland aller Zeiten“ und argumentiert, dass er sich mit den Grenzen des Sagbaren eigentlich ganz gut auskenne und man gerade auf X die Dinge pointiert formulieren müsse, um dort Gehör zu finden: „Die Linien der Meinungsfreiheit sind aber mit der rot-grünen Regierung verrutscht.“
Ich, ein politisch aktiver Rechtsanwalt, wurde zu 3.000 € Geldstrafe verurteilt, weil ich Habeck, Scholz und Baerbock für das Heizungsgesetz als boshafte Versager tituliert habe. Für diese Verurteilung soll mir jetzt (wegen „Unzuverlässigkeit“) der Waffenschein entzogen werden!…
— Markus Roscher (@lawyerberlin) February 15, 2025
Paragraf 188 StGB bezeichnet der Anwalt als „Skandal für die Meinungsfreiheit“ und führt dazu aus: „Der wird in den letzten zwei Jahren unglaublich oft angewendet, ich weiß das von vielen anderen Betroffen. So ein Majestätsbeleidigungs-Paragraf ist eines demokratischen Staates unwürdig.“
Unklar bleibt im vorliegenden Fall, ob die Staatsanwaltschaft von sich aus tätig geworden ist oder eine entsprechende Strafanzeige von einem oder mehreren der Politiker gestellt wurde. Zur Einordnung ist es jedoch wichtig zu wissen, dass es sich bei Staatsanwaltschaften um weisungsgebundene Behörden handelt, die den jeweiligen Justizministerien unterstellt sind. Und auch die deutschen Gerichte legen eine seit Jahren zunehmende Tendenz an den Tag, mit ihren Urteilen möglichst stramm auf Linie zu marschieren.
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Kai Rebmann ist Publizist und Verleger. Er leitet einen Verlag und betreibt einen eigenen Blog.
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