Inzwischen erschrecke ich immer, wenn ich Post von der Polizei bekomme. Zu oft musste ich erleben, dass gegen mich ermittelt wurde – nicht etwa wegen echter Straftaten, sondern wegen journalistischer Selbstverständlichkeiten, weil ich Dinge geschrieben habe, die früher völlig unproblematisch waren, heute aber als unbotmäßig gelten (siehe hier, hier und hier). Und so bin ich auch diesmal zusammengezuckt, als plötzlich eine Mail vom Polizeipräsidium Düsseldorf kam.
Doch diesmal war es anders. Kein neuer Vorwurf gegen mich, sondern eine Mitteilung, dass gegen jemand anderen ermittelt wird – „wegen Beleidigung zu meinen Ungunsten“, wie das im Juristendeutsch heißt. Der Fall wird von der Staatsanwaltschaft Düsseldorf unter dem Aktenzeichen 80 Js 191/25 geführt. Der identifizierte Tatverdächtige hatte auf der Plattform „X“ am 5. April 2021 einen Post veröffentlicht, der mich diffamieren sollte.
Die genaue Formulierung dieser Beleidigung will ich hier bewusst nicht wiedergeben. Zum einen, weil sie schlicht unter der Gürtellinie ist. Zum anderen, weil ich mich nicht an einem Mechanismus beteiligen will, den man aus der berühmten Formulierung „Der schlägt seine Frau“ kennt. Egal, wie absurd und falsch eine Behauptung ist – sobald sie wiederholt wird, bleibt sie im Raum stehen und setzt sich im Gedächtnis fest.
Was ich mich gefragt habe: Wie ist dieser Fall überhaupt ans Licht gekommen? Ich persönlich habe keine Anzeige erstattet. Hat jemand anderes diese Äußerung gemeldet? Nein. Zu meinem Erstaunen ist die Staatsanwaltschaft selbst auf die Beleidigung aufmerksam geworden und ermittelt „von Amts wegen“, wie mir die Polizei auf Nachfrage mitteilte. Wie es dazu kam, kann ich Ihnen beim besten Willen nicht beantworten. Was ich aber weiß: Die Polizei fragt mich nun, ob ich einen Strafantrag stellen möchte, da es sich um ein Antragsdelikt handelt – das heißt, die Sache wird nur weiter verfolgt, wenn ich das beantrage.
Mein erster Reflex war: „Ja, natürlich, das machst du!“ Warum soll man sich so etwas gefallen lassen? Aber dann kam die zweite Überlegung: Werde ich dann nicht wie Habeck, Strack-Zimmermann, Chebli und all die anderen, die sofort nach Anwälten und Staatsanwälten rufen, wenn sie Gegenwind bekommen? Bin ich nicht selbst einer derjenigen, die sich über diese Anzeigeritis aufregen, über die grassierende Empörungskultur, die sich der Justiz bedient, um Meinungsgegner mundtot zu machen? Darüber, dass unsere Justiz, die so überfordert ist, dass selbst Schwerverbrecher aus dem Knast entlassen werden müssen (siehe hier), mit solcher Ehrpusseligkeit belastet wird? Wäre es daher nicht ein Widerspruch, genau denselben Weg zu gehen?
Hier geht es um einen Vorfall, der bereits vier Jahre zurückliegt. Und es ist nur ein einzelner Fall von vielen. Solche Beschimpfungen gibt es täglich – für mich, für andere. Wenn jeder bei jeder verbalen Entgleisung sofort Anzeige erstatten würde, wie es gewisse Politiker tun, dann wäre die Justiz endgültig lahmgelegt. Ist es wirklich notwendig, dass die sich jetzt auch noch mit Nichtigkeiten wie einem beleidigenden Tweet einer verwirrten Seele aus dem Jahr 2021 befassen muss – und damit im Zweifelsfall noch mehr schwere Fälle unter den Tisch fallen oder Verfahren verschleppt werden? Ist das wirklich der Umgang mit Ressourcen, den ich mir als Bürger wünsche?
Mir kam dann der folgende Satz in den Sinn: Was stört es den Mond, wenn ihn der Hund anbellt? Wäre es nicht souveräner, die Sache auf sich beruhen zu lassen, anstatt auf staatliche Sanktionen zu setzen? Ich brauche keinen Staatsanwalt, um mit Kritik umzugehen. Das unterscheidet mich von Politikern wie Habeck, Strack-Zimmermann & Co., die sofort nach juristischen Konsequenzen rufen, wenn sie auf Widerspruch stoßen.
Ich möchte deshalb bewusst keinen Strafantrag zu stellen – als Zeichen gegen die Inflation von Beleidigungsanzeigen und als Beweis dafür, dass ich mich durch solche Pöbeleien nicht aus der Ruhe bringen lasse. Aber ich bin auch neugierig, wie Sie, meine Leser, das sehen. Umso mehr, als Sie quasi mit beleidigt wurden – da die besagte verlorene Seele in ihrem Tweet auch Ihnen Dummheit unterstellte. Was finden Sie, als Mit-Beleidigte? Ist meine Entscheidung richtig, meine Abgrenzung von Habeck, Strack-Zimmermann & Co.? Oder neigen Sie eher dazu, dass ich aus Prinzip eine Anzeige stellen soll, weil sonst immer nur die „richtigen“ Leute solche juristischen Mittel nutzen? Ich bin gespannt auf Ihre Meinung.
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