• 14. November 2024

Miese Masche: Per Untätigkeitsklage auf Steuerzahlerkosten zur Blitz-Einbürgerung

ByJörg

Nov 12, 2024
ab5dfcdba55a456d9c3033f8255d023f

Es ist die neueste Masche, mit der der von der Bundesregierung bereits massiv beschleunigte Prozess des behördlich propagierten Bevölkerungsaustausches nochmals extrem akzeleriert werden soll: Findige Anwälte der Asylindustrie nutzen eine eigentlich zur bürgerfreundlichen schnelleren Bearbeitung von allgemeinen Verwaltungsvorgängen geschaffene Möglichkeit, Ämter zu Entscheidungen zu zwingen, um die “Turbo-Einbürgerung” voranzutreiben: Per Untätigkeitsklage kürzen sie die Wartezeit auf Bewilligung von Einbürgerungsanträgen künstlich ab.

Diese Wartezeiten resultieren hier gleichwohl natürlich nicht aus Trödelei oder wirklicher “Untätigkeit“, sondern weil die deutschen Behörden heillos überfordert sind mit der schieren Flut an Pass- und Einbürgerungsbegehren. Behörden, die nach drei Monaten einen beliebigen Antrag nicht beschieden haben – ob ablehnend oder positiv – können mit der Untätigkeitsklage hierzu gezwungen werden.

“Durchgewunkene” Anträge

Und da eine fundierte Prüfung von staatsbürgerrechtlichen Anträgen in der Kürze der Zeit gar nicht machbar ist, provozieren sie so entweder ein “Durchwinken“ des Antrags – was in faktische Blitzeinbürgerung mündet – oder eine zwangsläufig rechtsfehlerhafte, weil nicht hinreichend begründete Ablehnung, gegen die sich anschließend trefflich lagen lässt.

Ganz gezielt legen Anwälte daher, wie die “Neue Zürcher Zeitung” schreibt, deutsche Gerichte mit diesem “neuem Geschäftsmodell” lahm. Dank der grünen Asyllobbyisten ist die Beauftragung von geschäftstüchtigen Anwälten auch mit der Durchführung dieses Tricks für die neuen Passdeutschen in spe natürlich mit keinerlei finanziellen oder juristischen Risiken verbunden: Denn der deutsche Steuerzahler blecht auch für diese anwaltlichen Dienstleistungen, genau so wie er für den Rechtsbeistand bei der Klage gegen abgelehnte Asylanträge aufkommt. Bei der Einbürgerung wird auf dem Wege der Verwaltungsakt zum absoluten Schaden der Allgemeinheit erzwungen. Die NZZ schreibt: “Diese Methode greift neuerdings um sich, auf Kosten anderer Kläger und des Steuerzahlers.” (TPL)

Zur Quelle wechseln
Author: Kurschatten
Journalistenwatch

Teile den Beitrag mit Freunden