Vor wenigen Tagen, am 27. September 2024, also wenige Tage vor der Präsidentschaftswahl, hat das US-Verteidigungsministerium eine neue, höchst umstrittene Anweisung erlassen: die DoD Directive 5240.01. Diese Richtlinie erlaubt es dem Militär nun, auch im Inland aktiv zu werden und, wenn nötig, sogar tödliche Gewalt gegen Zivilisten anzuwenden. Kam diese Maßnahme wirklich vom Verteidigungsministerium allein? Oder von ganz oben, von der Regierung Biden-Harris?
Gastbeitrag von Meinrad Müller
Das Verteidigungsministerium (Department of Defense, kurz DoD) handelt hier nicht aus eigenem Antrieb. Die Biden-Harris-Administration, so die Meinung vieler, verfolgt bewusst die Strategie, das Militär für den Einsatz gegen die eigene Bevölkerung vorzubereiten.
Ein gefährliches Signal kurz vor den Wahlen
Dass diese Richtlinie so kurz vor den Präsidentschaftswahlen veröffentlicht wurde, gibt Anlass zu noch mehr Spekulationen. Die Frage, die viele stellen: Soll das Militär als Drohkulisse dienen, falls das Wahlergebnis auf Unzufriedenheit stößt? Ist die Regierung bereit, notfalls das Militär einzusetzen, um potenzielle Proteste niederzuschlagen? Schon im Jahr 2020, nach einem Polizeieinsatz, sahen wir bürgerkriegsähnliche Zustände in den USA, bei denen ganze Straßenzüge in Schutt und Asche gelegt wurden. Die Erinnerung daran ist noch frisch.
Rauchende Colts
Hinzu kommt, dass ein großer Teil der amerikanischen Bevölkerung bewaffnet ist. Die Angst sitzt tief, nicht nur bei den Bürgern, sondern offenbar auch bei der Regierung. Sie sichert sich ab, um das Militär als letzte Instanz der Gewalt einsetzen zu können. Die Vorstellung, dass die Polizei allein nicht ausreichen könnte, um „Ruhe und Ordnung“ sicherzustellen, lässt ein besorgniserregendes Bild entstehen. Dass das Militär im Inneren eingesetzt werden soll, lässt viele Bürger aufhorchen und zweifeln, ob die Demokratie in den USA tatsächlich so stabil ist, wie sie vorgibt zu sein.
Deutschland: Keine Armee auf deutschen Straßen
In Deutschland ist der Einsatz des Militärs im Inland streng geregelt und grundsätzlich verboten. Das Bundesverfassungsgericht entschied 2013, dass die Bundeswehr nicht dazu eingesetzt werden darf, das eigene Volk militärisch einzuschüchtern. Hilfe bei Hochwasserkatastrophen ja, aber keine Patrouillen mit Schusswaffen. Ein passendes „Bedrohungsszenario“ und schon könnte die öffentliche Meinung kippen, ähnlich wie bei den Ereignissen in Ost-Berlin 1953, als sowjetische Panzer gegen die Ost-Berliner Bevölkerung auffuhren.
Die vollständige Richtlinie finden Sie hier:
[DoD Directive, besonders ist auf Seite 13 das Kapitel 3.3. ( c )
https://www.esd.whs.mil/portals/54/documents/dd/issuances/dodd/524001p.pdf)
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Author: Rasender Reporter
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