In der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der CDU/CSU-Fraktion verwies das Arbeitsministerium darauf, dass eine Verlängerung der Bezugsdauer von 12 auf 24 Monate laut Gesetz von „außergewöhnlichen Verhältnissen“ auf dem Arbeitsmarkt abhängig sei. „Entsprechende außergewöhnliche Verhältnisse auf dem Arbeitsmarkt, wie z. B. während der Covid-19-Pandemie, sind aktuell nicht gegeben“, erklärte die Parlamentarische Staatssekretärin Anette Kramme (SPD). Vor wenigen Wochen hatte das Münchner Ifo-Institut einen Anstieg der Kurzarbeit in der deutschen Industrie festgestellt.
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