• 22. Oktober 2024

Antworten von Abgeordneten: Blindes Vertrauen in WHO und IGV

ByJörg

Okt 22, 2024
Antworten von Abgeordneten: Blindes Vertrauen in WHO und IGV

Berlin (ots)

Mit einer Briefaktion an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben die Ärztinnen und Ärzte für individuelle Impfentscheidung e. V. (ÄFI) für einen Widerspruch gegen die Änderung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) durch die WHO geworben. Einige Leser haben die Antwortschreiben ihrer Abgeordneten an ÄFI weitergeleitet. Die Auswertung zeigt: Die allermeisten Parlamentarier setzen treuherzig auf die WHO. Die Ansichten zu den IGV, aber auch zu Corona, den COVID-19-Impfstoffen und den Pandemie-Maßnahmen folgen unkritisch der Regierungslinie und offenbaren manche Abgründe.

Angesichts der zu befürchtenden Machtverschiebung hin zur WHO und deren Generaldirektor in allen Fragen rund um Pandemien und die öffentliche Gesundheitsversorgung hatte ÄFI zu einer Briefaktion aufgerufen.

Anlass waren die Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV), welche die 77. Weltgesundheitsversammlung am 1. Juni 2024 in Genf angenommen hat. Ein ebenfalls vorgesehener Pandemievertrag gelangte aufgrund von Unstimmigkeiten unter den Mitgliedstaaten nicht zur Abstimmung, soll aber spätestens binnen Jahresfrist folgen.

Adressaten waren alle Bundestagsabgeordneten, denen Bürgerinnen und Bürger ihre Bedenken mitteilen sollten. Dazu hatte ÄFI auf seiner Webseite einen Musterbrief zum Download angeboten, der individuell ergänzt werden konnte. ÄFI selbst hatte die Mitglieder des Gesundheitsausschusses des Bundestages angeschrieben.

Bislang haben Teilnehmer der Briefaktion insgesamt 128 Antwortbriefe von Abgeordneten an ÄFI weitergeleitet, die inhaltlich und anonymisiert ausgewertet wurden. Diese Antwortbriefe sind aufgrund ihrer bloßen Anzahl nicht repräsentativ. Trotzdem geben sie ein aussagekräftiges Stimmungsbild unserer Parlamentarier wieder.

Neu: Der pandemische Notfall

Die geänderten IGV bringen neben dem „public health emmergency of international concern“ (PHEIC) den „pandemischen Notfall“ ins Spiel. Künftig kann der WHO-Generaldirektor schon bei einem Verdacht oder einer Risikoeinschätzung einen Gesundheitsnotstand ausrufen. Zwar soll er die betroffenen Staaten und den WHO-Notfallausschuss in seine Entscheidung einbeziehen sowie wissenschaftliche Erkenntnisse (Art. 17 IGV), jedoch ist eine unabhängige Kontrolle seiner Entscheidung nicht vorgesehen. Selbst die Mitglieder des Notfallausschusses wählt der Generaldirektor aus (Art. 48 IGV), bestimmt die Dauer ihrer Mitgliedschaft und hat das letzte Wort bei den Vorschlägen des Ausschusses (Art. 49 IGV).

Mitglieder der SPD-Fraktion betonen immer wieder, dass die nationale Souveränität unberührt bleibe. Ausgangssperren oder Impfungen könnten durch die WHO nicht verordnet werden, sondern nur durch den nationalen Gesetzgeber. Ähnliches vonseiten der Union: Der Generaldirektor könne die Grundrechte nicht aushebeln. Es handele sich allenfalls um Empfehlungen.

Dagegen hat die COVID-19-Pandemie gezeigt, welche Wirkungen die Empfehlungen der WHO im Zusammenspiel mit anderen internationalen Institutionen (EU-Kommission, EMA, ECDC) auf die Regierung und diese wiederum auf das Parlament und andere nationale Institutionen entfalten können. Vor allem die Bund-Länder-Konferenz (bzw. Ministerpräsidentenkonferenz mit Bundeskanzler) hat sich hier hervorgetan, immerhin kein Verfassungsorgan und ohne gesetzgeberischen Auftrag. Der Paragraph 28a des IfSG mit dem sogenannten „Instrumentenkasten der Maßnahmen“ ist nur auf Pause gestellt und kann jederzeit auf Knopfdruck reaktiviert werden.

Erinnert sei auch an die chaotischen Haltungswechsel der WHO bezüglich der Anordnung von Quarantänen, Tests und Masken, die der evidenzbasierten Medizin zuwiderliefen. Stattdessen verließ man sich auf Modellierer mit Horrorprognosen, um etwa den frühen Einsatz invasiver Beatmung zu empfehlen. Bis heute propagiert die WHO die Verwendung von modRNA-Impfstoffen, die bislang nicht ausreichend auf Wirksamkeit und Nebenwirkungen getestet wurden. Immer mehr Studien belegen ein breites Spektrum an gravierenden Nebenwirkungen. Dazu gibt es Hinweise auf eine Übersterblichkeit je nach Impfrate in der Bevölkerung.

Weiterhin fehlt es, aufgrund politischer Initiative, an einer Evaluierung der Pandemie-Maßnahmen, die auf Empfehlung der WHO hierzulande verhängt wurden. Stattdessen wurde eine Impfpflicht für bestimmte Sektoren (Gesundheit, Pflege, Bundeswehr) beschlossen, vor deren Verfassungswidrigkeit ÄFI von Beginn an gewarnt hatte. Ihre erneute Überprüfung steht nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Osnabrück unter Bezugnahme auf die RKI-Krisenstabsprotokolle (RKI-Files) durch das Bundesverfassungsgericht an. Nur haarscharf entging Deutschland einer allgemeinen Impfpflicht.

Was aber, wenn in Zukunft aufgrund eines ausgerufenen pandemischen Notfalls der internationale Druck auf Deutschland erneut so groß werden könnte, dass man keinen eigenen Weg einschlagen kann? Wenn etwa die WHO Zielvorgaben zur Elimination bzw. Eradikation bestimmter Krankheitserreger macht? Oder auf die Einhaltung von Zeitvorgaben aufgrund einer unterstellten Ausbreitungsgeschwindigkeit pocht? Was ist bei der Einhaltung definierter Impfquoten, und sei es nur aus Kostengründen, weil z. B. auf EU-Ebene zu viel Impfstoff für Milliardenbeträge beschafft wurde, der irgendwann zu verfallen droht? Könnte Deutschland in einem solchen Fall „Nein“ sagen?

Die WHO will Kontrolle über Informationen

Die IGV legen fest, dass die Mitgliedsstaaten im Rahmen ihrer sog. Kernkapazitäten sich auch dem Thema Risikokommunikation verschreiben. Dies schließt die Bekämpfung von Fehlinformation und Desinformation ein. Die Mitgliedsstaaten werden verpflichtet, entsprechende Maßnahmen innerhalb von fünf Jahren umzusetzen (Art. 13 Abs. 1 IGV).

Dass damit ein Einfallstor geschaffen wird, um künftig den wissenschaftlichen Diskurs zu unterbinden und bestimmten Narrativen Vorschub zu leisten, liegt auf der Hand. Die Aufdeckung der RKI-Files hat gezeigt, dass zahlreiche freiheitseinschränkende Maßnahmen intern anders eingeschätzt wurden, als man sie nach außen hin vertrat. Solche Informationen könnten künftig nicht mehr den Weg in die Öffentlichkeit finden.

Mitglieder der SPD-Fraktion weisen darauf hin, dass im Internet „viele Desinformationen“ bezüglich der IGV kursierten. Diese sollten „bewusst zur Verunsicherung der Bevölkerung beitragen“, heißt es in zahlreichen Antworten. Was konkret unter Desinformation zu fassen sei und wer mit welchem Ziel verfolge, die Bevölkerung zu verunsichern, darüber schweigt man sich aus.

Mit Blick auf die Machtbefugnisse der WHO ist sich mancher aber sicher, „dass es keinerlei pauschalisierende bzw. ungerechtfertigte [!] Meinungseinschränkungen geben wird. Die als Informationskontrolle betitelte Prüfung verfolgt einzig und allein das Ziel, auf wissenschaftlich basierter Evidenz Unwahrheiten und Desinformationen schneller als [sic] zu identifizieren und im Interesse der Gesamtgesellschaft sachliche Fakten zur Verfügung zu stellen.“

Demnach sind, trotz Meinungsfreiheit, „gerechtfertigte“ Meinungseinschränkungen wohl denkbar. Wer über die Prüfung wachen soll, bleibt ebenfalls unklar.

Bei der Union klingt das ähnlich: „Die Regelungen sind so gestaltet, dass sie die wissenschaftliche Basis der Informationen wahren und eine zensurähnliche Praxis vermeiden.“ Keine Rede von einer Verpflichtung der Mitgliedstaaten oder davon, wer eigentlich die wissenschaftliche Basis bestimmen solle. Dass Zensurmaßnahmen nur zu vermeiden seien, aber nicht etwa grundsätzlich zu unterbleiben haben, in manchen Fällen also gerechtfertigt sein sollen, spricht Bände.

Die WHO propagiert unausgereifte Impfstoffe mit neuen Technologien

Artikel 1 IGV schafft die Grundlage für eine massenhafte Entwicklung, Bereitstellung und Anwendung der risikoreichen modRNA-Impfstoffe: Es werden „einschlägige Gesundheitsprodukte“ gelistet, darunter „zell- und gentechnische Therapien“.

Keine Spur einer kritischen Haltung bei Abgeordneten von SPD und Union. Man vertraut, als hätte es die RKI-Files oder den begründeten Verdacht auf DNA-Verunreinigungen der Corona-Impfstoffe nie gegeben, weiterhin auf das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) und das Robert Koch-Institut (RKI). Stimmen beider Fraktionen betonen beinahe wortgleich: „[D]ie Frage einer Impfpflicht“ oder „grundrechtsrelevanter“ (SPD) / „gesundheitsrelevanter“ (Union) „Maßnahmen ist dabei ausdrücklich nicht Teil der Debatte“ rund um die IGV.

Mit ihrer Einschätzung, dass Impfungen und ggf. auch Impfpflichten als Teil gesundheitlicher Maßnahmen während einer Pandemie keine Rolle spielen sollen, dürften die Parlamentarier ziemlich allein dastehen. Ebenso kein Wort zur Herdenimmunität, dem zentralen Impfargument der Politik, das von vornherein unrealistisch war und auf das die Impfstoffe vor ihrer Zulassung nicht getestet wurden. Auch die Einlassung des WHO-Chefs, der dazu aufrief, künftig „aggressiver gegen die Impfgegner“ vorgehen zu wollen, war keinem einzigen der Abgeordneten eine Erwähnung wert.

Es droht: Das Ende von informierter Einwilligung und Therapiefreiheit

Sollte die WHO künftig einen PHEIC oder einen pandemischen Notfall erklären und sollten Bundesregierung und Bundestag oder, wie in der letzten Pandemie geschehen, die demokratisch nicht legitimierte Ministerpräsidentenkonferenz mit Kanzler ihr folgen, ist der informed consent (die freiwillige Zustimmung auf Grundlage umfassender Information) in Gefahr. Da die WHO zudem festlegen kann, welche Medikamente, Impfstoffe und sonstigen Gesundheitsprodukte ständig vorzuhalten und zu verwenden sind, wäre auch die Therapiefreiheit bedroht. Bereits in der Corona-Pandemie wurde der Einsatz von Medikamenten und Impfstoffen reglementiert. Künftig droht der Verlust des vertrauensvollen Arzt-Patient-Verhältnisses.

Dieser Aspekt wurde nur in einer einzigen Antwort aufgegriffen, wobei man über die der WHO zugeschriebene Rolle nur staunen kann:

„Die WHO strebt lediglich an, durch klare Empfehlungen und den internationalen Austausch über wissenschaftliche Erkenntnisse und medizinische Neuerungen die Gesundheit der Weltbevölkerung zu fördern, ohne die persönliche Freiheit zu untergraben. Es bleibt auch Ihr persönliches Recht, medizinische Maßnahmen abzulehnen, selbst wenn das bedeutet, dass Sie leiden oder sterben müssen“ (Die Linke).

Diese Einschätzung traf schon auf die Corona-Pandemie nicht zu: Zwar konnte man sich gegen eine Impfung entscheiden, lief dann jedoch Gefahr, aufgrund von Jobverlust oder gar Berufsverbot seine Existenz zu verlieren, wie es die einrichtungsbezogene Impfpflicht in drastischer Weise gezeigt hat.

Den unterstellten wohltätigen Zielen der WHO steht auch entgegen, dass die WHO Investoren einen Return-on-Investment von mindestens 1:35 verspricht: Für jeden investierten Dollar sollen mindestens 35 Dollar zurückfließen. Die Verpflichtung zur Entwicklung, Vorhaltung und Anwendung „relevanter Gesundheitsprodukte“ erscheint vor diesem Hintergrund in einem vorrangig profitorientierten Licht.

Antworten auf Fragen, die nicht gestellt wurden

Nur AfD und BSW lehnen die neuen Gesundheitsvorschriften ab, Abgeordnete von SPD, Bündnis90/Die Grünen, FDP, CDU/CSU und Die Linke signalisieren weitgehende Zustimmung und Vertrauen in die WHO.

Zahlreiche Briefe von SPD und CDU/CSU sind je nach Fraktion in weiten Teilen identisch. Außerdem fallen sie mitunter sehr wortreich über mehrere Seiten aus, behandeln dabei aber andere Fragen als die des Musterbriefs.

Offensichtlich wurden hier Textbausteine zur Abfassung von Standardbriefen verwendet, um unterschiedlichen Anfragen zu IGV und Pandemievertrag pauschal zu begegnen. Es liegt der Schluss nahe, dass die Abgeordneten viele Anfragen zum Thema erhalten haben. Darauf deuten auch zahlreiche Passagen in den Briefen hin, in denen auf beide Vertragswerke Bezug genommen wird, obwohl der Musterbrief nur die IGV zum Thema hatte.

Zahlreiche Abgeordnete von SPD und Union gehen – ganz auf WHO-Linie – weiterhin davon aus, dass die Corona-Pandemie durch eine Zoonose ausgelöst wurde. Dabei gilt diese Erklärung längst als überholt. Als wahrscheinlich gilt hingegen ein Laborursprung (beabsichtigt oder durch einen Unfall) einer Biowaffen-Forschungseinrichtung (Gain-of-function-Forschung) in Wuhan. Neuere Untersuchungen gehen sogar davon aus, dass die Zoonose-Gefahr in Zukunft abnehmen wird.

Nur vereinzelt wurden Antwortbriefe individuell abgefasst. So weist eine einzige Abgeordnete darauf hin, dass Deutschland – entgegen den vollmundigen Beteuerungen vieler ihrer Kollegen, wonach Deutschland ausschließlich selbstbestimmt agiere – seine Verhandlungsrolle für die IGV an die EU-Kommission abgetreten habe.

Neben den ablehnenden Haltungen von AfD und BSW bleiben kritische Stimmen die absolute Ausnahme:

„Vielen Dank für Ihre Mail und den Hinweis auf die tatsächlich auch in meinen Augen überstürzt beschlossene Änderung der internationalen Gesundheitsvorschriften der WHO“ (Unionsabgeordneter).

Auch die WHO-Legende, wonach die Corona-Impfstoffe Millionen von Menschenleben gerettet hätten und ausreichend getestet worden wären, wird wiederholt angeführt:

„Die Behauptung, dass Corona-Impfstoffe nicht ausreichend getestet wurden, entspricht nicht den Tatsachen. Diese Impfstoffe wurden in umfassenden klinischen Studien auf Sicherheit und Wirksamkeit geprüft und von unabhängigen Gesundheitsbehörden weltweit zugelassen“ (aus der Fraktion Die Linke).

Langzeitfolgen nach Impfungen hat es demnach noch nie gegeben:

„Alle Beschwerden nach einer Impfung, die über das übliche Maß hinausgehen, wurden in den letzten Jahren durch das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) als Verdachtsfall erfasst. […] Verdachtsfälle auf schwere Impfnebenwirkungen wurden äußerst selten gemeldet (idR. seltener als 1 Fall pro 1.000 Impfdosen). Sogenannte Langzeitfolgen […] sind bislang bei keinem Impfstoff beobachtet worden und sind auch bei den Covid-Impfstoffen nicht zu erwarten“ (FDP-Abgeordneter).

Enttäuschte Bürger und der Auftrag an die Politik

Auf der einen Seite äußern viele Leserinnen und Leser ihre Dankbarkeit für die Möglichkeit, selbst aktiv werden zu können. Andererseits bringen Sie ihre Enttäuschung, bisweilen sogar Verbitterung über die erhaltenen Antworten zum Ausdruck.

Vor allem der Eindruck, dass es sich bei den meisten Antwortschreiben um Standardbriefe handelte, wurde vielfach bemängelt und als Ausdruck mangelnder Wertschätzung der vorgetragenen Ängste und Sorgen eingestuft. Oft wurden die Antwortschreiben mit einem entsprechenden Hinweis versehen: „hier eine Antwort, die Sie wahrscheinlich schon vielfach erhalten haben“, „war nicht anders zu erwarten“, „passt ins Bild, dass es keine Corona-Aufarbeitung geben soll“.

Der ÄFI-Vorstandssprecher Dr. med. Alexander Konietzky erklärt:

„Die Briefaktion hat gezeigt: Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben die komplexe Problematik und die mit dem Machtzuwachs der WHO einhergehenden Probleme und Risiken nicht erkannt, sondern folgen den Verlautbarungen der Bundesregierung. Damit leisten sie der Entmachtung des Parlaments Vorschub, vor allem auch aufgrund falscher Annahmen zur Corona-Pandemie.

Viele ihrer Antworten offenbaren, dass die Parlamentarier in der weit überwiegenden Mehrzahl einem längst überholten Wissensstand verhaftet sind. Von daher tut die vielfach auch von ÄFI geforderte Aufarbeitung der Corona-Pandemie und der Pandemiemaßnahmen höchste Not.

Angesichts des Automatismus, mit dem die Internationalen Gesundheitsvorschriften in Kraft treten werden, muss die Bundesregierung schnellstens Widerspruch bei der WHO einlegen. Dies würde Raum für eine notwendige kritische Debatte über die IGV im Bundestag und der deutschen Öffentlichkeit schaffen.

In diesem Sinne wird ÄFI weiterhin das Gespräch mit den Parlamentariern suchen und Aufklärungsarbeit leisten. Auch für die Mitglieder des Bundestages gilt unser Leitsatz: Unser Wissen für Ihre Entscheidung.“

Zahlreiche O-Töne von Abgeordneten, Kommentierung und Quellen:

ÄFI-Webseite: Antwortbriefe von Abgeordneten: Blindes Vertrauen in WHO und IGV

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