• 7. Oktober 2024

Anwalt Ulbrich über die Herkunft des SarsCoV2

ByJörg

Okt 7, 2024

Von Rechtsanwalt Tobias Ulbrich

Im Jahr 2003 wird die Technologie zum Bau rekombinanter Viren durch Christopher M. Curtis und Ralph Baric, US – Patent 7.279.372 zusammengefasst und patentiert.

Die vorstehende Grundlage für rekombinante Viren, also künstliche Chimären, die sich aus verschiedenen Viren zusammensetzen war geschaffen.

SarsCoV wurde durch die CDC, US-Patent 7.220.852 mit Geheimhaltung für 10 Jahre bis 2017 patentiert. Das SarsCoV ist eine künstliche Chimäre, die aus mindestens 5 verschiedenen Virensequenzen zusammengesetzt wurde, die in der Gentechnik als rekombinante Viren bezeichnet werden.

In dem Patent heißt es:

„Rekombinante Nukleinsäure: Eine Sequenz, die nicht natürlich vorkommt oder eine Sequenz hat, die durch eine künstliche Kombination von zwei ansonsten getrennten Sequenzabschnitten hergestellt wird. Diese künstliche Kombination wird oft durch chemische Synthese oder, häufiger, durch die künstliche Manipulation isolierter Nukleinsäureabschnitte erreicht, beispielsweise durch gentechnische Verfahren wie die in Sambrook et al. (Hrsg.), Molecular Cloning: A Laboratory Manual, 2nd ed., vol. 1–3, Cold Spring Harbor Laboratory Press, Cold Spring Harbor, N.Y., 1989. Der Begriff „rekombinant“ umfasst Nukleinsäuren, die ausschließlich durch Hinzufügen, Ersetzen oder Entfernen eines Teils der Nukleinsäure verändert wurden.“

„Nachdem die vollständige SARS-CoV-Genomsequenz bestimmt worden war, wurde sie durch die Sequenzierung einer Reihe unabhängig voneinander amplifizierter RT-PCR-Produkte, die das gesamte Genom abdeckten, bestätigt. Positive- und negative-sense-Sequenzierungsprimer wurden in Abständen von etwa 300 nt verwendet, um eine Bestätigungssequenz mit einer durchschnittlichen Redundanz von 9,1 zu erzeugen. Die Bestätigungssequenz war identisch mit der ursprünglichen Sequenz. Die Genomsequenz (SEQ ID NO: 1) wurde am 21. April 2003 in der GenBank-Sequenzdatenbank (Zugangsnummer AY278741) veröffentlicht.“

„Dieser Antrag beansprucht die Vorteile der US-amerikanischen vorläufigen Patentanmeldung Nr. 60/465.927, die am 25. April 2003 eingereicht wurde und hierin vollständig durch Verweis aufgenommen wird. Diese Erfindung wurde von den Centers for Disease Control and Prevention, einer Behörde der Regierung der Vereinigten Staaten, gemacht. Daher hat die US-Regierung bestimmte Rechte an dieser Erfindung.“

So heißt es in dem Patent.

Das NIH (National Institute of Health (USA)) erwirbt 2013 von der CDC die Verwertungsrechte an dem vorbezeichneten Patent.

Im Oktober 2013 finanziert die NIAID (National Institute for Allergy and Infectiouse Deseases USA) unter Finanzierungsnummer R01AI079231 die Entwicklung des S1-Spike-Protein durch das Wuhan Institute of Virologie. Es sollen zu der Finanzierungsnummer USD 15 Mio geflossen sein.

Schon 2013 war nämlich bekannt, dass sowohl die Virulenz des S1-Spike-Proteins als auch des ACE-II- Rezeptors ein erhebliches Risiko für die menschliche Gesundheit darstellen, weil sie die RAS – Kaskaden im Menschen auslösen (Ge, XY., Li, JL., Yang, XL. et al. Isolation and characterization of a bat SARS-like coronavirus that uses the ACE2receptor. Nature 503, 535-538 (2013). (Isolierung und Charakterisierung eines den ACE2-Rezeptor nutzenden SARS-ähnlichen Coronavirus bei Fledermäusen)

https://nature.com/articles/nature12711

Das Wuhan Institut of Virology stellt die pathogenere Variante mit Furinspaltstelle vor, die später als das SarsCoV nach unserer Lesart zu SarsCoV2 werden ließ. Das ist bisher nicht bestätigt – liegt aber wegen der Lizenzverträge, die die NIH für das Spike Protein (S) Wuhan 1 mit allen Impfherstellern schloss als Verdacht auf der Hand.

Auch nicht ganz vom Tisch zu wischen sind die HIV und SIV – Inserts im SarsCoV2 DOI: https://doi.org/10.29121/granthaalayah.v8.i7.2020.678 die über Luc Montagnier entdeckte und nachwies. Diese Spur führt zum Deutsch – Chinesischem Labor TRR60 https://uni-due.de/trr60/, das im Objekt des deutsch-chinesischen Freundschaftskrankenhauses auch ein Labor der Klasse 2 für TRR60 betreibt. Es steht zu vermuten, dass von dort die „Inspiration“ zur Deregulierung des Immunsystems stammt. Wer im Gemeinschaftsprojekt als Themenschwerpunkt HIV und SIV im Programm führt und auch noch in Wuhan sitzt ist deshalb als Tatnächster sowohl räumlich als inhaltlich dafür prädestiniert, diese eigene Erfindung in das SarsCoV2 integriert zu haben, was dann Luc Montagnier später im reverse engineering entdeckte. Die spannende Frage wäre sonst – Wer kommt da noch in Betracht?

Die Universität Duisburg Essen war ja auch nicht gerade zurückhaltend in der Corona – Berichterstattung. Alle Panikbeiträge aus NRW lieferte stets die Uniklinik Essen. Das betraf auch Interviews und Kommentare – stets voller Panikmodus.

https://waz.de/lokales/essen/article401521286/uniklinikchef-essen-omikron-zwingt-uns-ops-zu-verschieben.html

https://waz.de/themen/chefvisite/article232037233/Chef-der-Uniklinik-Ab-jetzt-droht-Triage-vor-Krankenhaeusern.html

https://ruhr24.de/nrw/corona-nrw-news-triage-aktuell-zahlen-inzidenz-intensivstation-intensivbetten-ecmo-dittmer-uni-essen-90969201.html

https://sueddeutsche.de/gesundheit/essen-nrw-intensivstationen-fuellen-sich-warnung-vor-triage-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-210414-99-203707

Die Frage ist doch sofort, die jeder Staatsanwalt stellen würde, was sprang denn später an Lizenzgebühren für die Universität Duisburg Essen und den Kooperationspartner in Wuhan für die Entwicklungsarbeit dafür ab? Wenn die Lizenzgebühren an den Absatz der Impfungen gekoppelt gewesen wäre, dann ist das auch das Motiv dafür die Panikwelle zu schieben, um später mehr Absatz zu generieren.

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Wir halten im Ergebnis fest. Es gab das SarsCoV als Patent. Es wurde in gain of function – Forschung vor allem an der Arbeit am Spike Protein deutlich pathogener gemacht. Luc Monagnier entdeckte HIV und SIV Inserts als funktionelle Bestandteile der Kodierung.

Genau die Uni, die das TRR60 Labor in just jener Klinik in Wuhan beherbergte, das die Kanzlerin Merkel im September 2019 besuchte, war dann jene Klinik, in der mutmaßlich die Restarbeiten an SarCoV2 vollendet wurden. Die Frage ist, ob es die Aufgabe der Kanzlerin war, im Diplomatengepäck die fertigen Ergebnisse mitzubringen, damit Herr Drosten bereits in der ersten Januarwoche 2020 mit dem neuen „Goldstandard“ dem PCR – Test glänzen konnte, den er schneller fertig hatte als alle anderen. Dies gelang zudem auch noch ohne jedwede Isolierung des Virus oder Sequenzierung.

Die medial kolportierte Zoonosetheorie des Virus war falsch – es stammte aus dem Labor. Die Mitwirkenden, wie Herr Prof. Dr. Drosten, der mindestens seit 2003 über 5 wissenschaftliche Aufsätze dazu publizierte (darunter auch Gain of Function zum Frankfurt 1 Virus – einem SarsCoV – Derivat) zu SarsCoV veröffentlichte, wusste es die ganze Zeit, dass es sich um ein US – patententiertes Virus der CDC handelte, dessen Verwertungsrechte in 2013 die NIH erworben hatte.

Genau für die Entwicklung des SpikeProtein Wuhan 1 und den P2 Lock (2 Proline) an dem Protein begehrt die NIH von BioNTech heute die Lizenzgebühren für die Verwendung ihres Produktes „Spike Protein (S)“ und „P2 Lock“ im Rahmen der Verwendung in „Comirnaty“ (https://de.marketscreener.com/boerse-nachrichten/nachrichten/BioNTech-erhalt-Mahnung-der-US-Behorde-wegen-Nichtzahlung-von-Lizenzgebuhren-fur-COVID-Impfstoff-46275285/) Moderna hatte nach Auseinandersetzung freiwillig dafür die Lizenzgebühren bezahlt. https://reuters.com/business/healthcare-pharmaceuticals/moderna-make-milestone-payments-nih-covid-vaccine-2023-02-24/

Zieht hier der Jurist 1 und 1 zusammen, dann runden die Zahlungen der Lizenzgebühren das ab, was es schon zuvor zu vermuten galt, nämlich die Urheberschaft und Tatherrschaft der USA über CDC und NIH sowohl über die Entwicklung des SarsCoV2, weshalb alle Staaten wohl berechtigt Panik schoben, da künstlich zusammengesetze Chimeren der eigenen Bevölkerung als Virus wohl nur schwer vermittelt werden können, von denen auch niemand die Gefährlichkeit kannt. Die Tatsache aber, dass das SarsCoV2 nur als Mittel zum Zweck diente, wird aus der Tatsache deutlich, dass BNT162b2 bei der FDA zur Zulassung im August 2018 angemeldet wurde.

Da es im Milliarden – Entwicklungsbereich niemals Zufälle gibt, kann meines Erachtens nur eine Schlussfolgerung richtig sein, dass das SarsCoV2 mit Spikeprotein Wuhan1 bewusst und gewollt ausgesetzt wurde.

Da Menschen in Europa und den USA leider einen sehr schrägen und primitiven Eindruck vom Leben in China haben, ließ sich ganz schnell mit medialer Unterstützung in Bezug auf die Herkunft von SarsCoV2 eine Fake – Geschichte kreieren, die gar nicht als wahr, sondern nur als wahrscheinlich verkauft werden musste, damit die Bevölkerung diese von wahrscheinlich als Tatsache uminterpretierend als wahr aufnimmt. Mission der medialen Falschberichterstattung erfüllt. Störend waren nur solch furchtbaren Wissenschaftler, wie z.B. Prof. Dr. Wiesendanger, die den Lug und Betrug sofort erkannten. Das aber allein war nicht das Problem, sondern, dass sie dann auch noch begannen, darüber zu publizieren und damit andere wiederum neugierig machten. Also mussten solche subversiven Elemente von staatlicher Seite kalt gestellt werden, indem man sie als Schwurbler und VT diffamierte.

Fazit:
Wir halten als Arbeitshypothese fest: Das SarsCoV2 selbst ist eine zusammengesetzte Chimäre (rekombinantes Virus), das erhebliche Arbeiten an der Pathogenität des Spike Protein (S) zu verzeichnen hat. Daran war das Wuhan Institute of Virologie mutmaßlich in Bezug auf die implementierte Furin-Spaltstelle und möglicherweise auch Neuropilin-Schnittstelle beteiligt. Die HIV und SIV – Inserts stehen im Verdacht durch das TRR60 Labor eingefügt worden zu sein.

Die Inhaberin der Verwertungsrechte am Patent der NIH war die Koordinatorin für die Lizenzverträge und die korrekte Entwicklung von Impfstoffen nur mit dem Pathogen Spike Protein (S) und die Eintreiberin der Lizenzgebühren im Anschluss.

Es steht zu vermuten, dass das Labor TRR60 und damit die Universität Duisburg – Essen erheblich von diesen Lizenzeinnahmen profitieren wird (was aufzuklären wäre). Die überbordende Berichterstattung nur aus der Uniklinik Essen rundet das Bild der interessengeleiteten Tätigkeit vollends ab.

Rechtlich dürfte nichts anderes gelten als für einen Hundehalter. Haut der Hund ab und verletzt dieser Dritte bleibt der Hundehalter verantwortlich. Nichts anderes dürfte für das Virus und sämtliche Folgen daraus gelten.

Der Artikel auf X bei Anwalt Tobias Ulbrich

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Author:
Alexander Wallasch

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