• 4. Oktober 2024

Im Zweifel für die staatlichen Schnüffler: Beim Europäischen Gerichtshof feiert die Unlogik frohe Feste

ByJörg

Okt 4, 2024

Wir könnten jeden Tag einen Beitrag für unsere Kategorie „Furchtbare Juristen“ schreiben.
Aber leider haben wir dazu nicht die Zeit…
Also belassen wir es bei den besonders eklatanten Urteilen, in denen sich Fehlschlüsse und Absurditäten die Türklinke in die Hand geben.
Ein solches Urteil hat gerade der Gerichtshof der Europäischen Union gefällt.
Es findet sich hier.

Gegenstand des Urteils ist ein kapitales Verbrechen: In einem an einen Österreicher adressierten Paket haben die Grenzschnüffler 85 Gramm Cannabiskraut gefunden. Angesichts der Tragweite dieses Verbrechens, hat die Österreichische Polizei das Smartphone des Österreichers sichergestellt, ermächtigt von einem der vielen Staatsanwälte, die nur auf eine solche Gelegenheit, es den Mitbürgern heimzuzahlen, warten und sich nach Beschlagnahme erfolglos daran versucht, die Zugriffssperre des Smartphones zu umgehen, um die dahinter vermuteten unzähligen Belege für den schwunghaften Cannabishandel, der mit 85 Gramm Cannabiskraut ermöglich wird, zu finden.

Österreichische Richter, die über eine Beschwerde des Österreichers gegen die Beschlagnahme seines Smartphone zu entscheiden hatten, war das Eisen zu heiß. Ergo haben sie den Fall an die Richter des Europäischen Gerichtshofes abgedrückt, damit diese das Recht oder Unrecht sprechen, das sich die Österreichischen Richter mangels Mut nicht zu sprechen trauen.

Die Richter des Gerichtshofs der Europäischen Union stehen somit vor einer Rechtsfrage, die die Abwägung zweier Rechtsgüter zum Gegenstand hat: Was wiegt schwerer? Das Schnüffelrecht eines Staates bzw. seiner Häscher oder die Persönlichkeitsrechte individueller Bürger.

Nun hat man als individueller Bürger, der keiner gschützten Gruppe, wie sie Minderheiten in Hautfarbe, sexueller Orientierung oder illegal sich Einschleichende darstellen, immer dann schlechte Karten, wenn es um die eigenen Rechte geht, so dass man bereits vor Urteilsverkündung mit dem Schlimmsten rechnen musste, denn bei der Abwägung von Rechtsgütern geht es längst nicht mehr darum, ob ein zu erwartender Schaden im Bereich von Bagatelle bis nicht wahrnehmbar angesiedelt ist. Es geht darum, Staaten vollständige Durchgriffsrechte auf Bürger, ihrem Schnüffelbefürfnis klaren Vorragen vor dem Schutzbedürfnis individueller Bürger zu geben. Es soll noch Leute geben, die denken, moderne Staaten seien vom Souverän legitimierte in seinem Namen tätige Entitäten, die das Wohl der Bürger mehren wollten.

Wie weltfremd kann man sein?

Moderne Staaten sind in Cliquen- oder Clanstrukturen verfestigte Korruptokratien, in denen die jeweils herrschende Klasse nicht nur versucht, sich über den Verkauf politischer Gefallen und das Auspressen der Bürger zu bereichern, Herrschaftsformen in denen Rechtsprechung instrumentalisiert wird, um Ausbeutungsstrukturen, man kann auch Steuersklaventum dazu sagen, aufrecht zu erhalten und dadurch zu sichern, dass dem, was als „staatliche Rechte“ bezeichnet wird, was letztlich aber nichts anderes als politische Korruption darstellt, Vorrang vor jeder Form individuellen Schutzrechtes gegeben wird.

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Das Besondere an dem Urteil der Richter des Gerichtshofes der Europäischen Union ist demnach nicht das Urteil, sondern die sadistische Art und Weise, in der es begründet und dargestellt wird.

So stellen die Richter AUSDRÜCKLICH fest,

„dass der Zugang zu allen auf einem Mobiltelefon gespeicherten Daten einen schwerwiegenden oder sogar besonders schwerwiegenden Eingriff in die Grundrechte der betroffenen Person darstellen kann. Solche Daten, die Nachrichten, Fotos und den Verlauf der Navigation im Internet umfassen können, lassen nämlich unter Umständen sehr genaue Schlüsse auf das Privatleben dieser Person zu. Außerdem können zu ihnen auch besonders sensible Daten gehören.“

Indes, und ätsch, kein noch so schwerwiegender Eingriff in die Grundrechte der betroffenen Person ist NICHT gerechtfertigt, wenn staatliche Häscher einen solchen vornehmen wollen, egal, ob es um den Diebstahl eines Kugelschreibers, 85 Gramm Cannabiskraut, Schwarzfahren oder vermeintliche Sachbeschädigung geht. Wann immer ein Verdacht auf eine Straftat vorliegt, dürfen staatliche Voyeure ihren Wissensdurst mit privaten Daten aus einem mit staatsanwaltschaftlicher Komplizität gestohlenen Smartphone löschen. Das wird auf bestimmte Kreise die Attraktivität eines Schnüffeldienstes erhöhen, wie man unschwer vorhersagen kann:

„Die Schwere der Straftat, die Gegenstand der Ermittlungen ist, stellt einen der zentralen Parameter bei der Prüfung der Verhältnismäßigkeit eines solchen schwerwiegenden Eingriffs dar.

Falls nur die Bekämpfung schwerer Kriminalität den Zugang zu auf einem Mobiltelefon gespeicherten Daten rechtfertigen könnte, würden jedoch die Ermittlungsbefugnisse der zuständigen Behörden unangemessen eingeschränkt. Daraus würde sich eine erhöhte Gefahr der Straflosigkeit von Straftaten im Allgemeinen und damit eine Gefahr für die Schaffung eines Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts in der Union ergeben.“

Dass diese Richter den Verdacht nahelegen, nicht mehr alle Latten am Zaun zu haben, ein Anfangsverdacht, der mit der Konfiszierung ihrer Smartphones erhärtet werden sollte, das macht schon der erste oben zitierte Satz deutlich:

Die „Schwere der Straftat“, so erklären die Richter, sei der „zentrale Parameter“, anhand dessen die Frage, ob ein Smartphone durchschnüffelt werden darf oder nicht, entschieden werden müsse.

Und im nächsten Satz werfen sie diesen Satz von Bord und erklären, dass unabhängig von der Schwere einer Straftat, jedes Smartphone grundsätzlich durchschnüffelbar sein muss, wobei wir hier über polizeiliche Ermittlungen sprechen, d.h. diese Richter haben mit ihrem Urteil eine Carte Blanche für ERMITTLUNGSARBEIT erteilt. Ein Verdacht genügt, um die Voyeure, diejenigen, die Befriedigung daraus nehmen, das Privatleben anderer Menschen zu durchschnüffeln, in Marsch zu setzen. Das tun sie, um zu verhindern, dass sich „eine Gefahr für die Schaffung eines Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts in der Union ergeben“ kann. In Deutsch: 85 Gramm Cannabiskraut, die in Österreich nicht zur Beschlagnahmung eines Smartphones und zum Ausschnüffeln des Gespeicherten führen, gefährden die Europäische Einheit. Was diese Richter rauchen, es muss wirklich heftig sein. Sicher kein Cannabis, eher in Richtung mit Fentanyl versetztes Kokain…

Und das beste kommt erst noch: Einen solchen eklatanten Übergriff auf Privatheit, einen solchen eklatanten Eingriff in die Persönlichkeitsrechte, den urteilen Richter als gültig, die nicht einmal in der Lage sind, einen direkten Widerspruch den sie in zwei aufeinander folgenden Sätzen formulieren, zu bemerken.

Heureka.
Und einmal mehr sind wir vor die Frage gestellt: Leben wir in einer Ineptokratie, einer Korruptokratie oder einer Gesellschaft, in der die Bösartigkeit, die Freude, anderen zu schaden, tägliche Feste feiert.

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Author: Michael Klein
Michael Klein

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