• 27. September 2024

EU-Terminvorschau vom 27. September bis 6. Oktober

ByJörg

Sep 27, 2024

Berlin (ots)

Die EU-Terminvorschau ist ein Service der Vertretungen der EU-Kommission in Deutschland für Journalistinnen und Journalisten. Sie kündigt vor allem Termine der EU-Kommission, des Europäischen Parlaments, des Rates der Europäischen Union und des Europäischen Gerichtshofes mit besonderer Bedeutung für Deutschland an.

Dienstag, 1. Oktober

Berlin: Kommissar Schmit und Generaldirektorin Juul Jørgensen beim Berliner Global Dialogue (bis 2. Oktober)

Der Berlin Global Dialogue 2024 konzentriert sich auf neue Wege der Zusammenarbeit in einer Situation mit sich verändernder Weltordnung, wirtschaftlichem Druck, der Klimakrise und des rasanten technologischen Fortschritts. Das erfordert neue Koalitionen, Partnerschaften und Institutionen für die Zusammenarbeit. Der EU-Kommissar für Beschäftigung und soziale Rechte Nicolas Schmit sowie die Generaldirektorin für Energie Ditte Juul Jørgensen nehmen an der Veranstaltung teil. Weitere Informationen hier.

Genf: Kommissionspräsidentin von der Leyen hält Rede zum 70jährigen Bestehen des CERN

Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hält eine Rede beim Festakt zum 70-jährigen Bestehen des CERN, dem Europäischen Rat zur Nuklearforschung. Der Festakt würdigt die Beiträge des CERN zu wissenschaftlichen Erkenntnissen, technologischer Innovation und internationaler Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Teilchenphysik. Livestream via YouTube hier und weitere Informationen hier. Im Rahmen ihres Besuchs trifft die Kommissionspräsidentin zudem Viola Amherd, die Bundespräsidentin der Schweiz. Informationen zur Übertragung via EbS folgen.

Mittwoch, 2. Oktober

Berlin: Veranstaltung „Creative Europe Showcase: vom Western Balkan Youth Orchestra zu Filmfestivals in Minecraft“ mit Kommissionsvertreterin Gessler

Ein Jugendorchester als Friedensprojekt im Balkan starten und ein Filmfestival im Minecraft-Universum erschaffen? Oder DNA-Stränge künstlerisch erforschen und Kreislaufwirtschaft für Theaterproduktionen in fünf Ländern testen? Die Ideen des europäischen Kultursektors und der Kreativbranchen sind grenzenlos und innovativ. Creative Europe ist das EU-Förderprogramm für den Kultur- und Kreativsektor sowie die audiovisuellen Branchen. Die Veranstaltung präsentiert acht innovative Projekte, die durch Creative Europe gefördert wurden. Barbara Gessler, Vertreterin der Europäischen Kommission in Deutschland, nimmt um 17.15 Uhr an einer Diskussion zum Thema „EU-Kulturförderung: was ist gut – was geht besser?“ teil. Beginn ist um 13.30 Uhr, Ort: silent green Kulturquartier, Gerichtsstraße 35, 13347 Berlin. Weitere Informationen hier.

München: Lange Nacht der Demokratie

Demokratie schützen und weiterentwickeln – das will die Regionalvertretung der Europäischen Kommission in München gemeinsam mit ihren Gästen bei der Langen Nacht der Demokratie. Bei diesem Event wird Demokratie gelebt durch tiefgründige Diskussionen, Philosophie und belebende Slams. Gemeinsam haben zahlreiche Gruppen, Künstlerinnen und Künstler, Initiativen und Institutionen einen Ort geschaffen, an dem Demokratie lebt und durch Musik, Tanz und Kultur einlädt zum Genießen, Lachen und gemeinsamen Feiern. Die Besucherinnen und Besucher erwartet ein Programm voller Events, Workshops, neue Sichtweisen und Informationen. Die Vertretung der Europäischen Kommission in bietet einen Workshop an, bei dem Interessierte NAFASIA, „Fabulous Council“ einen Rat der besonderen Art ausprobieren können. Das Online-Game „Fabulous Council“ richtet sich an 13-14-jährige Schülerinnen und Schüler, die keinerlei Vorwissen mitbringen. Für 45 Minuten begeben sie sich nach „Nafasia“, einer Fantasiewelt, in der dichter Wald und magische Wesen beheimatet sind. Sie alle wollen frei und glücklich leben, müssen sich aber auch auf Gesetze und Kompromisse einigen. Beginn ist um 18 Uhr, Ort: FatCat München, Rosenheimer Straße 5, 81667 München. Weitere Informationen hier.

Brüssel: Wöchentliche Kommissionssitzung

Bei der wöchentlichen Kommissionssitzung besprechen die Kommissarinnen und Kommissare laut vorläufiger Agenda eine Mitteilung zum Team Europa. Im Rahmen von Team Europa arbeiten die EU, die EU-Mitgliedstaaten sowie die Europäische Investitionsbank (EIB) und die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE) zusammen. EbS überträgt die anschließende Pressekonferenz live.

Freitag, 4. Oktober

Berlin: Celebrating Freedom – Ausstellung „Erlebnis Europa“ beim Festival of Lights 2024 (bis 13. Oktober)

Die Ausstellung ERLEBNIS EUROPA im Europäischen Haus Berlin wird sich auch dieses Jahr am Festival of Lights beteiligen. Das Europäische Parlament und die Europäische Kommission tragen mit einem neuen, farbenfrohen Video auf den LED-Wänden des Hauses zur festlichen Bestrahlung des Pariser Platzes bei. Künstlerische Lichtinstallationen und -Performances erwarten die Besucherinnen und Besucher der Ausstellung, wie die Tape-Art-Installation des aus der Ukraine stammenden Künstlers Slava Osinski. Die Installation steht im Einklang mit dem diesjährigen Festival-Motto „Celebrating Freedom“ und rückt die Werte Freiheit, Demokratie und Solidarität in den Mittelpunkt. Seine Markierungen und Sterne, die dank UV-Licht spektakulär bunt leuchten, werden die Ausstellung in einen magischen Lichtergarten verwandeln. Die Ausstellung ERLEBNIS EUROPA ist an den Festival-Of-Lights-Wochenenden ausnahmsweise bis 22 Uhr geöffnet. Ort: Unter den Linden 78, 10117 Berlin. Weitere Informationen hier.

Luxemburg: EuGH-Urteil zum Verkauf apothekenpflichtiger, aber rezeptfreier Medikamente über Amazon

Ein Apotheker beanstandet vor den deutschen Gerichten, dass ein anderer Apotheker rezeptfreie apothekenpflichtige Arzneimittel über Amazon verkauft. Er macht geltend, der andere verstoße dabei gegen die Datenschutzgrundverordnung. Er verarbeite nämlich Gesundheitsdaten seiner Kunden, ohne dass diese darin eingewilligt hätten. Das sei unlauterer Wettbewerb. Der Bundesgerichtshof möchte vom EuGH wissen, ob man einen Konkurrenten wegen Verstoßes gegen die Datenschutzgrundverordnung vor den Zivilgerichten verklagen kann. Außerdem möchte er wissen, ob die bei der Bestellung angegebenen Daten überhaupt Gesundheitsdaten sind, denn bei rezeptfreien Arzneimitteln bleibe unklar, für wen sie letztlich bestimmt sind. Zu diesem Urteil wird es eine Pressemitteilung sowie Filmaufnahmen von Europe by Satellite ( EBS) geben. Ansprechpartner für die Presse beim EuGH hier. Weitere Informationen hier.

Luxemburg: EuGH-Urteil zu EU-Logo für ökologische/biologische Produktion

Seit 2012 wehrt sich die Herbaria Kräuterparadies GmbH gegen die Entscheidung des Freistaats Bayern, mit der ihr untersagt wurde, den Hinweis auf den ökologischen Landbau in der Etikettierung, Kennzeichnung, Werbung und Vermarktung einer Fruchtsaftmischung mit Kräuterauszügen zu verwenden, die neben biologischen/ökologischen Produkten auch Vitamine nicht pflanzlichen Ursprungs und Eisengluconat enthält, die nicht mittels biologischer Landwirtschaft erzeugt werden.

Ein erstes Urteil des Gerichtshofs hat die Auslegung des Freistaats Bayern bestätigt, dass das Logo der Europäischen Union für ökologische/biologische Produktion sowie der Hinweis auf den ökologischen Landbau in einem solchen Fall nicht verwendet werden können (Urteil vom 5. November 2014, Herbaria Kräuterparadies, C-137/13. Herbaria beruft sich nunmehr auf eine Ungleichbehandlung ihres Produkts gegenüber einem vergleichbaren US-amerikanischen Produkt. Auch diesem seien pflanzliche Vitamine und Eisengluconat aus nicht ökologischer/nicht biologischer Herstellung beigefügt. Dennoch sei es als aus US-amerikanischer ökologischer/biologischer Produktion stammendes Produkt anerkannt und dürfe aus diesem Grund in der EU mit deren Logo für ökologische/biologische Produktion vermarktet werden. Die Vereinigten Staaten seien nämlich als Drittland mit gleichwertigen Produktions- und Kontrollvorschriften anerkannt.

Das Bundesverwaltungsgericht hat den Gerichtshof um Vorabentscheidung hierzu ersucht. Zu diesem Urteil wird es eine Pressemitteilung sowie Filmaufnahmen von Europe by Satellite ( EBS) geben. Ansprechpartner für die Presse beim EuGH hier. Weitere Informationen hier.

Luxemburg: EuGH-Urteil zu deutschen Beihilfen für Unternehmen während der Covid-19-Pandemie

Mit Beschluss vom 20. November 2020 genehmigte die Kommission die deutsche Rahmenregelung zur Übernahme eines Teils der ungedeckten Fixkosten der von der Covid-19-Pandemie betroffenen Unternehmen. Damit sollten u.a. Unternehmen unterstützt werden, die zwischen März 2020 und Juni 2021 Umsatzeinbußen von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum entsprechenden Zeitraum im Jahr 2019 verzeichneten. Die Unterstützung war anfangs bis zu 3 Mio. Euro je Unternehmen möglich, später wurde diese Obergrenze auf 10 Mio. Euro angehoben und die Laufzeit bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Das Bekleidungsunternehmen Breuninger, das in Deutschland mehrere Kaufhäuser und einen Onlineshop betreibt, sowie der Bekleidungshersteller Falke, der seine Waren an verschiedenen Verkaufsstandorten sowie über einen Onlineshop vertreibt, haben den Kommissionsbeschluss vor dem Gericht der EU angefochten. Sie machen geltend, dass sich ihre Wettbewerbssituation verschlechtert habe, da sie von der streitigen Beihilferegelung vollständig bzw. fast vollständig ausgeschlossen worden seien. Die Beihilferegelung stelle nämlich zu Unrecht nicht auf den Tätigkeitsbereich ab, sondern auf das gesamte Unternehmen. Dies führe für Unternehmen, die in mehreren Bereichen tätig seien, zu einer unverhältnismäßigen Wettbewerbsverzerrung. So seien etwa Umsatzeinbußen von mehr als 30 Prozent im stationären Geschäft nicht berücksichtigt worden, weil es keine Einbußen im Onlinehandel gegeben habe.

Mit Urteil vom 21. Dezember 2022 wies das Gericht die Klagen ab: Der Beschluss der Kommission verstoße weder gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit noch gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung. Breuninger und Falke verfolgen ihr Anliegen weiter im Wege von Rechtsmitteln vor dem Gerichtshof. Ansprechpartner für die Presse beim EuGH hier. Weitere Informationen hier und hier.

Luxemburg: EuGH-Urteil zur Untersagung der Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens durch Tata Steel und ThyssenKrupp

Mit Beschluss vom 11. Juni 2019 untersagte die Kommission die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens durch Tata Steel und ThyssenKrupp nach der EU-Fusionskontrollverordnung. Nach Ansicht der Kommission würde ein solches Gemeinschaftsunternehmen den Wettbewerb einschränken und hätte einen Anstieg der Preise bestimmter Stahlsorten zur Folge. Tata Steel ist ein Stahlhersteller mit Hauptsitz in Indien, der weltweit in der gesamten Wertschöpfungskette für Kohlenstoffstahl und Elektrostahl tätig ist. Das Unternehmen verfügt über mehrere Produktionsstätten im EWR. Das deutsche Unternehmen ThyssenKrupp ist ein Industriekonzern, der in verschiedenen Wirtschaftszweigen tätig ist, u. a. in der Herstellung und Lieferung von Erzeugnissen aus Kohlenstoff-Flachstahl und Elektrostahl. Seine größten Produktionsstandorte für diese Erzeugnisse befinden sich in Deutschland. ThyssenKrupp hat diese Untersagung vor dem Gericht der EU angefochten. Das Unternehmen macht u.a. geltend, dass die Kommission die nach dem Zusammenschluss bestehende Marktmacht falsch analysiert und die angebotenen Abhilfemaßnahmen durch ThyssenKrupp und Tata Steel nicht angemessen berücksichtige habe. Mit Urteil vom 22. Juni 2022 wies das Gericht die Klage ab. ThyssenKrupp hat daraufhin ein Rechtsmittel beim Gerichtshof eingelegt. Ansprechpartner für die Presse beim EuGH hier. Weitere Informationen hier.

Samstag, 5. Oktober

Berlin: EU-Kommissionsvertretung bei der Study-University-Bildungsveranstaltung

Der thematische Fokus des Events liegt auf Kernkompetenzen, die in der formalen Bildung nicht (unbedingt) vermittelt werden. Content Creators und Speaker wie Daniel Jung, Breaking Lab, Karriereguru und andere sind vor Ort und halten Vorträge zu den Themen Lernen, KI, Produktivität, Karriere, Start-Up-Gründung, Mathematik, Programmieren, Schach u.Ä.. Die Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland ist mit einem Informationsstand mit Angeboten wie einem EU-Pub-Quiz sowie einem Input der EU-Career-Ambassadors vor Ort. Zudem bietet die EU-Kommission einen Workshop zum KI-Gesetz der EU an. Ort: Code-University Berlin, 10 bis 18 Uhr. Weitere Informationen hier.

Bonn: b° future festival mit Diskussion zur EU als Hoffnungsprojekt und Beispiel für konstruktiven Dialog

Das b° future festival ist ein Festival mit interaktiven Diskussionen, Podcast-Produktionen und Lesungen, bei dem die unterschiedlichen Menschen in der Gesellschaft mit ihren diversen Perspektiven und Bedürfnissen im Mittelpunkt stehen. Das Festival startet am Donnerstag, 3. Oktober, und geht bis einschließlich Samstag, 5. Oktober. Sandra Fiene, Pressesprecherin der Regionalvertretung der Europäischen Kommission in Bonn, diskutiert heute von 12 bis 12.45 Uhr zum Thema „Die EU als Hoffnungsprojekt und Beispiel für konstruktiven Dialog“. Es moderiert Ute Lange. Ort: Münsterplatz, Gelbes Zelt in Bonn. Programm hier und weitere Informationen hier und hier.

Pressekontakt:

Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland
Pressestelle Berlin
Unter den Linden 78
10117 Berlin

Tel.: 030 – 2280 2250

Original-Content von: Europäische Kommission, übermittelt durch news aktuell

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