• 25. September 2024

Krankenhausreform: DEKV fordert Finanzierung und Fallzahlen zu entkoppeln

ByJörg

Sep 25, 2024

Berlin (ots)

„Das Gesamtbudget der Krankenhäuser und damit auch die Vorhaltefinanzierung muss langfristig vollständig von den Fallzahlen gelöst werden. Als Grundlage sollte eine kleinräumige, regionale Bedarfsermittlung dienen. Da entsprechende Instrumente noch nicht existieren, muss der Auftrag zu deren Entwicklung schon jetzt im Gesetz verankert werden“, erklärt Christoph Radbruch, der als Vorsitzender des Deutschen Evangelischen Krankenhausverbandes (DEKV) den Verband bei der öffentlichen Anhörung zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) am 25. September 2024 vertritt.

Versorgung im ländlichen Raum sicherstellen

Um die Versorgungssicherheit vor allem im ländlichen Raum zu gewährleisten, ist aus Sicht des DEKV die Öffnung sektorenübergreifender Versorgungseinrichtungen für ambulante ärztliche Tätigkeiten dringend erforderlich. „Bei der Finanzierung muss die Kostenstruktur beachtet werden, die in Krankenhäusern höher ist als in ambulanten Einrichtungen. Im aktuellen Entwurf setzt sich die Finanzierung aus verschiedenen Bausteinen zusammen. Diese komplexe Mischkalkulation ist für die Träger mit einem erheblichen Risiko verbunden. Daher wäre es für die langfristige Sicherung dieser Versorgungsform nötig, eine sektorenübergreifende Vorhaltefinanzierung einzuführen, die von den Fallzahlen unabhängig ist“, fordert Radbruch.

Freigemeinnützige Krankenhäuser müssen sich einem ungleichen Wettbewerb stellen

Mit Blick auf die finanziellen Herausforderungen, denen sich alle Krankenhäuser stellen müssen, betont Radbruch die besondere Situation der Krankenhäuser in freigemeinnütziger Trägerschaft: „Während Uniklinika als Landesbetriebe nicht insolvenzfähig sind und bei kommunalen Krankenhäusern Defizite oft von den Kommunen aus Steuermitteln ausgeglichen werden, haben kirchliche und freigemeinnützige Krankenhäuser keine Möglichkeit, diese Lücken so leicht zu schließen. Daher setzen sich die freigemeinnützigen Träger gegen diese ungleichen Bedingungen zur Wehr. Denn der sogenannte ‚kalte Strukturwandel‘, den wir beobachten, ist kein Wettbewerb um Qualität und Wirtschaftlichkeit, sondern oft eine Folge ungleicher Wettbewerbsbedingungen.“

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