Berlin (ots)
- DUH erhebt Klage gegen Genehmigung von klimaschädlichem Sulfurylfluorid und umweltschädlichem Flufenacet vor dem Gericht der Europäischen Union
- Verlängerungen der Genehmigungen ohne neue Risikoprüfungen sind nach Auffassung der DUH rechtswidrig
- DUH fordert umgehend europaweites Verbot beider Pestizide
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat beim Gericht der Europäischen Union Klage wegen der Genehmigungsverlängerungen von zwei gefährlichen Pestiziden eingereicht. Dabei handelt es sich um das extrem umweltschädliche Flufenacet – Teil der sogenannten „Ewigkeitschemikalien“ PFAS (Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen) – und das klimaschädliche Gas Sulfurylfluorid. Ein Antrag der DUH auf Überprüfung und Aufhebung der Genehmigungsverlängerungen war zuvor von der EU-Kommission abgewiesen worden. Die umwelt-, gesundheits- und klimabezogenen Bedenken erfordern aus Sicht der DUH umgehend ein europaweites Verbot der beiden Pestizide.
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Mit unserer Klage vor dem Europäischen Gericht gehen wir einen weiteren Schritt im Kampf gegen hochgefährliche Pestizide. Obwohl die erstmals 2004 beziehungsweise 2010 erteilten Genehmigungen für die hochriskanten Wirkstoffe schon längst abgelaufen sind, hat die EU-Kommission diese auf Druck der Industrie immer wieder verlängert. Und das, ohne aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse über die Risiken der Anwendung für Menschen, Klima, Gewässer und Biodiversität angemessen zu berücksichtigen. Wir sehen nicht länger dabei zu, wie die Genehmigungs- und Zulassungsbehörden das Vorsorgeprinzip missachten, Umweltbelange einfach ignorieren und die Erderhitzung sehenden Auges weiter befeuern.„
Das Herbizid Flufenacet wird nach vorläufiger Einschätzung der Behörde für Lebensmittelsicherheit der EU (EFSA) als hormonell wirksam eingestuft. Darüber hinaus gehört der Wirkstoff zu den per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS), die für ihre extreme Langlebigkeit und Umweltgefährdung bekannt sind. Besonders besorgniserregend ist die Bildung des Abbaustoffs Trifluoressigsäure (TFA), der in alarmierenden Konzentrationen in zahlreichen Gewässern, Nahrungsmitteln und auch im menschlichen Körper nachgewiesen wurde. TFA kann nicht durch natürliche Prozesse abgebaut werden und lässt sich nur sehr schwer aus dem Trinkwasser herausfiltern.
Das Treibhausgas Sulfurylfluorid, das hauptsächlich zur Behandlung von Holz für den Export verwendet wird, hat ein Treibhauspotenzial, das über 7.500-mal höher ist als das von CO2. Bei der offenen Begasung gelangen große Mengen direkt in die Atmosphäre. Der Anstieg der Emissionen von Sulfurylfluorid in Europa trägt erheblich zur globalen Erwärmung bei und steht deshalb auch im Widerspruch zu den Klimazielen der EU.
Caroline Douhaire, Rechtsanwältin: „Die EU-Pestizidverordnung sieht vor, dass die Sicherheit von Pestiziden in regelmäßigen Abständen zu überprüfen ist. Die derzeitige Praxis der Kommission, seit langem abgelaufene Genehmigungen über Jahre hinweg ungeprüft zu verlängern, obwohl sich Hinweise auf große Umwelt- und Gesundheitsrisiken häufen, ist damit unvereinbar. Unter anderem die irreversible Verschmutzung des Grundwassers durch den nicht abbaubaren Stoff TFA macht ein Einschreiten der Kommission auf der Basis des Vorsorgeprinzips dringend erforderlich.„
Hintergrund:
Die DUH führt neben diesen Verfahren mit fachlicher Unterstützung von foodwatch mehrere Gerichtsverfahren gegen die Zulassungen von Pestizid-Produkten unter anderem mit dem Wirkstoff Flufenacet. Diese richten sich gegen das zuständige Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit. Es handelt sich dabei um die Herbizide Tactic der Adama Deutschland GmbH und Elipris der Corteva Agriscience Germany GmbH. Zudem laufen Verfahren gegen das glyphosathaltige Mittel Roundup PowerFlex des Herstellers Monsanto Agrar Deutschland GmbH sowie gegen das Insektizid Sherpa Duo mit dem Wirkstoff Cypermethrin (SBM Developpement SAS France).
Link:
Zur Übersicht der laufenden Pestizid-Verfahren der DUH:
https://www.duh.de/projekte/pestizidklagen/
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer DUH
0171 3649170, [email protected]
Dr. Caroline Douhaire, Rechtsanwältin
030 8847280, [email protected]
DUH-Newsroom:
030 2400867-20, [email protected]
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